Ein Fall für den Staatsschutz

Es wird ja öfter einmal auf Meldungen verwiesen, die es über die vielen, vielen Einzelfälle gibt, in denen Zuwanderer mit Messern, Stahlstangen, Knüppeln, Tritten und Faustschlägen, die in ihren Herkunftsländern traditionell eher handfesteren Rituale der Konfliktklärung auch in der neuen Heimat pflegen. Nun kann man sich da schnell den Vorwurf einhandeln, man hätte eine selektive Wahrnehmung und würde all die Gewalttaten deutscher Täter gegen Zuwanderer nicht wahrnehmen.

Deshalb habe ich mir am Beginn des neuen Jahres vorgenommen, meine Aufmerksamkeit bei der morgendlichen Meldungsdurchsicht in dieser Hinsicht zu schärfen, und siehe da, ich musste nicht lange warten, bis mir die entsprechende Schlagzeile ins Auge sprang:

„BVG-Mitarbeiter soll Mann fremdenfeindlich beleidigt haben“, las ich auf den Seiten der BZ. Es scheint nach dieser Überschrift, dass zwar niemand ernsten körperlichen Schaden erlitten hat, aber eine fremdenfeindliche Beleidigung kann ja auch ganz schön wehtun. Wer wäre da nicht geneigt, sich solidarisch mit dem Fremden zu fühlen, denn einfach so von einem Vertreter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beleidigt zu werden, das wünscht man ja niemandem. Der erste Satz der Meldung lässt die Solidaritätsgefühle aber schnell wieder schwinden und an der Professionalität des Überschriften-Autors zweifeln, denn da heißt es:  

„Auf dem U-Bahnhof Wittenau soll ein Mitarbeiter der BVG einen Mann fremdenfeindlich beleidigt haben, nachdem dieser auf ihn losgegangen war.“ Wie bitte? „Ein 34-jähriger Mann soll auf den Mitarbeiter zugegangen sein und ihm gegen die Brust gestoßen haben. Daraufhin soll der Angestellte den Mann fremdenfeindlich beleidigt haben.“

Muss man also vorsichtig sein, was man im Eifer des Gefechts sagt, wenn man von einem Mann angegriffen wird, dessen Herkunft eine fremdenfeindliche Beleidigung möglich macht? Offensichtlich, denn die vollkommen überlastete Berliner Polizei nimmt die Klärung dieses möglicherweise fremdenfeindlichen Übergriffs offenbar sehr ernst:

„Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an und werden derzeit vom Polizeilichen Staatsschutz beim Landeskriminalamt geführt.“ Jetzt sagen Sie bloß, Sie hätten daran gezweifelt, dass das ein Fall für den Staatsschutz ist?

Foto: Reinhold Eder/ Urban Mobility via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Stefan Bley / 03.01.2018

Wo kämen wir denn hin, wenn man Merkels Gäste einfach mal so beleidigt. Das geht nun wirklich nicht. Vorausgesetzt der BVG-Mitarbeiter zählt zu den indigenen Schon-länger-hier-lebendenden, kann sein Fehlverhalten nun, politisch opportun, ausgeschlachtet werden. So bietet es doch eine willkomene Gelegenheit, die Kriminalitätsstatistik schön zu färben.

Arnd Siewert / 03.01.2018

In Merkels Wunderland werden die Probleme einfach gelöst. Man will ja sein freundlich Gesicht nicht verlieren und könnte sonst garnicht mehr im Lande bleiben. Wer Polizeischutz genießt kann so locker Sprüche klopfen - bei angemessener Entlohnung.

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