Ein Fall für den Staatsschutz

Es wird ja öfter einmal auf Meldungen verwiesen, die es über die vielen, vielen Einzelfälle gibt, in denen Zuwanderer mit Messern, Stahlstangen, Knüppeln, Tritten und Faustschlägen, die in ihren Herkunftsländern traditionell eher handfesteren Rituale der Konfliktklärung auch in der neuen Heimat pflegen. Nun kann man sich da schnell den Vorwurf einhandeln, man hätte eine selektive Wahrnehmung und würde all die Gewalttaten deutscher Täter gegen Zuwanderer nicht wahrnehmen.

Deshalb habe ich mir am Beginn des neuen Jahres vorgenommen, meine Aufmerksamkeit bei der morgendlichen Meldungsdurchsicht in dieser Hinsicht zu schärfen, und siehe da, ich musste nicht lange warten, bis mir die entsprechende Schlagzeile ins Auge sprang:

„BVG-Mitarbeiter soll Mann fremdenfeindlich beleidigt haben“, las ich auf den Seiten der BZ. Es scheint nach dieser Überschrift, dass zwar niemand ernsten körperlichen Schaden erlitten hat, aber eine fremdenfeindliche Beleidigung kann ja auch ganz schön wehtun. Wer wäre da nicht geneigt, sich solidarisch mit dem Fremden zu fühlen, denn einfach so von einem Vertreter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beleidigt zu werden, das wünscht man ja niemandem. Der erste Satz der Meldung lässt die Solidaritätsgefühle aber schnell wieder schwinden und an der Professionalität des Überschriften-Autors zweifeln, denn da heißt es:  

„Auf dem U-Bahnhof Wittenau soll ein Mitarbeiter der BVG einen Mann fremdenfeindlich beleidigt haben, nachdem dieser auf ihn losgegangen war.“ Wie bitte? „Ein 34-jähriger Mann soll auf den Mitarbeiter zugegangen sein und ihm gegen die Brust gestoßen haben. Daraufhin soll der Angestellte den Mann fremdenfeindlich beleidigt haben.“

Muss man also vorsichtig sein, was man im Eifer des Gefechts sagt, wenn man von einem Mann angegriffen wird, dessen Herkunft eine fremdenfeindliche Beleidigung möglich macht? Offensichtlich, denn die vollkommen überlastete Berliner Polizei nimmt die Klärung dieses möglicherweise fremdenfeindlichen Übergriffs offenbar sehr ernst:

„Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an und werden derzeit vom Polizeilichen Staatsschutz beim Landeskriminalamt geführt.“ Jetzt sagen Sie bloß, Sie hätten daran gezweifelt, dass das ein Fall für den Staatsschutz ist?

Foto: Reinhold Eder/ Urban Mobility via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Thomas Nuszkowski / 03.01.2018

Stichwort Geschichte wiederholt sich: Genau wie im letzten Jahrhundert die National-Nazis die Sprache missbraucht haben, so tun dies auch die International-Nazis unserer Tage. Wenn dieses Kapitel endlich beendet ist, dann gibt es wieder eine Fülle von Wörtern, die völlig verbrannt sind: Populist, Nazi, diskriminieren, fremdenfeindlich, Volksverhetzung, Hass, usw. Irgendwann brauchen wir eine neue Sprache, denn mit jede weiteren Diktatur geht uns unsere Sprache mehr und mehr verloren.

Christian Beilfuss / 03.01.2018

Man sollte in diesem Falle den Angreifer darauf hinweisen, dass man sich explizit nicht von seiner Ethnie oder seinen religiösen Gefühlen bedroht sieht, sondern dass umgekehrt etwas ausgesprochen Unfremdes Befremden auslöst. Gerichtssicher ist eine im Konfliktfall verfügbare schriftliche Ausfertigung desselben. “Sie Fremder, Sie…” ? Bitte nicht.

Jochen Brühl / 03.01.2018

Herr Grimm, daran habe ich natürlich nicht gezweifelt, dass sich ein Mitarbeiter der BVG selbstverständlich nicht mit einer fremdenfeindlichen Bemerkung/Beleidigung gegen einen tätlichen Angriff einer Person mit Migrationshintergrund wehren darf, und dass das nur ein Fall für den Staatsschutz sein kann. Zumindest dann , wenn der BVG-Mitarbeiter über keinerlei Migrationshintergrund verfügt. Wo kämen wir da hin, wenn es anders wäre?

Andreas Rochow / 03.01.2018

Fragt sich nur, welcher Staat hier vor wem geschützt wird. Leider hört man selten, was die eingeleiteten Ermittlungen ergaben und was an dem ursprünglichen Tatvorwurf dran war. Mir kommen solche Stümmelmeldungen vor, als sollten sie einen Kontrapunkt zu den Einzelfällen darstellen, bei denen die Gewalt von feindlichen Fremden ausging. Der Tweet der Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch über die neue Kölner Polizeisprache liegt auf vergleichbarer Ebene. Ja, bereits das Fragestellen kann zur Strafanzeige führen, die lustvoll und in aller Breite in den Hauptnachrichten verbreitet wird. Die Kritiker der Unterwerfung sollen sich warm anziehen; die Multikultis machen ernst, solange sie noch etwas zu sagen haben.

Frank Holdergrün / 03.01.2018

Dazu passt eine neue Studie zur Kriminalität bei Flüchtlingen, heute morgen in den Nachrichten rauf und runter erzählt: da man nicht mehr leugnen kann, dass Flüchtlinge erheblich krimineller sind als Deutsche, zieht man jetzt das letzte Argumen aus dem Köcher wohlmeinender Bestmenschen: Deutsche würden 50% weniger angezeigt, wenn sie etwas begangen hätten (wie will man das feststellen?). Ich glaube, dass es eher umgekehrt ist: freundliche Gutmenschen sehen bei Flüchtlingen über nahezu alles hinweg, aber Morde oder Messerstechereien sind nicht mehr unterdrückbar. Nazis hingegen, also alle, die nicht die alten Parteien wählen, werden schon nach einem braunen Pups angezeigt. Das Problem nur: es gibt keine Nazis mehr, auch wenn eine ganze Armee von Superhumanisten hinter ihnen her sind.

Armin Reichert / 03.01.2018

Hat sich Merkel bei dem Mohammedaner bereits entschuldigt?

Leo Lepin / 03.01.2018

Ist doch klar, dass das ein Fall für den Staatsschutz ist - als Staat begreift sich die geschäftsführende Kanzlerin samt ihrer Höflinge (staatstreue Medien, Staatsfunk), und diese fühlen sich durch besagten BVG - Mitarbeiter bedroht. Vielleicht handelt es sich ja sogar um einen 50jährigen Nörgler.

Karla Kuhn / 03.01.2018

Ich möchte noch etwas anfügen, das Foto ist einfach umwerfend.

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