Jesko Matthes / 14.06.2018 / 17:00 / Foto: Pixabay / 4 / Seite ausdrucken

DSGVO: Die Neutronen-Gurke!

Kennen Sie den zynischen Witz über die Neutronenbombe, der angeblich Hans-Dietrich Genscher so gefallen haben soll? Nein? Dabei hat ihn kein geringerer überliefert als Willy Brandt  Hier ist er: 

Wie wirkt sich der Abwurf der Neutronenbombe auf die Küche aus? – Das Geschirr bleibt heil, das Gemecker über’s Essen hört auf.

Eigentlich ist das eine sehr diabolische Variation auf den Ausspruch Jesu, Mk 2, 27:

Der Sabbat ist um des Menschen willen gemacht, und nicht der Mensch um des Sabbat willen.

Denn was ist der Sinn einer Küche ohne Menschen? Was ist der Sinn einer Neutronenbombe? Diese humane Pointe ist der eigentliche Grund des entsetzlichen Witzes. Die neue Neutronenbombe, so konnte ich mich heute abend überzeugen, ist die Datenschutzgrundverordnung der EU, die DSGVO. Dieses 261 Seiten starke juristische Machwerk harrt zwar noch seiner Übertragung in „leichte Sprache“, zeigt aber schon, dass die Eurokraten weder Willy Brandts Witzesammlung gelesen haben, noch die Bibel, dafür umso mehr Rundmails und Gesetzesvorlagen darüber, was man noch alles regulieren könnte zum Gedeih dieses herrlich einigen Europa.

Abgesehen vom Krümmungsradius von Gurken. Dieser ist bekanntlich für den Transport gerader Gurken in genormten Behältern durchaus von Bedeutung, weil sich sonst weniger Gurken transportieren ließen, die sich darüber hinaus ineinander verhaken könnten, weshalb eine sehr krumme Gurke der noch heute Branchen-intern verwendeten Handelsklasse 3 zugeordnet wird. Oder, kurz gesagt, sie, die krumme Gurke, schmeckt genauso oder gar besser als jene Gurken, die auf Geradheit gezüchtet werden, ist aber einfach... krumm. Die Gurkenverordnung starb kurz nach ihrem zwanzigsten Geburtstag, wegen negativer Wirkung in der Öffentlichkeit, sie wurde sozusagen europaweit tot gelacht. Wobei die Angst, es könne stattdessen siebenundzwanzig nationale Gurkenverordnungen geben, die eigentliche Pointe sein könnte.

„Rate mal, von wem die Laborwerte sind“

Über die DSGVO konnte ich mich bis heute Abend weniger tot lachen. Sie führt seit dem 25. Mai dazu, dass jeder Patient, der meine Praxis betritt, mit einem zweiseitigen, dicht bedruckten Fragebogen konfrontiert wird, auf dem er ankreuzen kann, ob ich seine Telefonnummer und e-Mail-Adresse notieren und ihn kontaktieren darf, und ob es mir erlaubt ist, im Einzelfall anderen behandelnden Ärzten Befunde zur Verfügung zu stellen. Besonders lustig war dabei die Empfehlung meines Zentral-Labors, dabei meinen Patienten unbedingt das Einverständnis zur Datenübermittlung an das Labor abzuverlangen. Das tue ich jetzt sogar, habe aber etwas gehässig dazu geschrieben, dass ein Versand der Proben sonst nicht erfolgen kann.

Ich habe keine Lust, abends „rate mal, von wem die Laborwerte sind“ zu spielen, ganz abgesehen davon, dass mein Labor die Proben kaum anonym verarbeiten würde, ohne zu wissen, mit welcher Krankenkasse die erbrachte Laborleistung abgerechnet werden kann. Ich zwinge die Leute also zu einem sinnlosen Kreuzchen, ohne das weder ich noch das Labor arbeiten können, auf dass wir alle zusammen die Normen der EU erfüllen. Eine Wahnsinns-Werbung für Europa, und entsprechend kabarettistisch kommentiere ich den Vorgang am Tresen, beispielsweise so: Wenigstens ist mir nicht bekannt, dass Urologen fragen müssten: Wie krumm ist Ihre Gurke? Haben sie Güteklasse 1, also 1 cm auf 10 cm?

Aber, es geht noch besser. Heute abend traf ich auf der Terrasse meiner Nachbarn bei einer spät abendlichen Weißweinschorle eine gute Freundin, nennen wir sie Tina. Tina ist Chefin eines mittelständischen Unternehmens mit mehr als zehn Angestellten. Genau genommen sind es deutlich mehr, denn Tina betreibt mehrere Schuhgeschäfte. Sie hat Stammkundinnen und Stammkunden, denn auch hier auf dem Land trägt man zuweilen etwas anderes als Gummistiefel. Für diesen Stamm pflegt sie seit Jahren eine Stammkunden-Datei.

Was sind die Auswirkungen der DSGVO auf das Schuhgeschäft? Ganz einfach, auch Tina verteilt jetzt Zettel und versendet e-Mails mit der Bitte, die Kontaktdaten ihrer Stammkunden auch weiterhin speichern zu dürfen. Der Lachanfall kam so sicher wie die DSGVO selbst, denn ein Teil dieser Einverständniserklärung ist auch, ob die Schuhgröße ihrer Kunden Bestandteil der Kundenkartei bleiben darf, was sowohl für den Schuhverkauf bekanntlich von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, wie auch für die DSGVO selbst, stellt diese, die Schuhgröße nämlich, doch ein sozusagen biometrisches Merkmal dar, das nicht ohne weiteres gespeichert werden darf. Tina hat noch mehr Spaß am Schuhverkauf. Da sie mehr als zehn Angestellte beschäftigt, braucht sie auch einen Datenschutzbeauftragten. Und der muss sich alle paar Jahre auf einem Lehrgang zertifizieren lassen, für einen läppischen fünfstelligen Betrag, der in eines der beliebten halbstaatlichen Normierungsunternehmen fließt.

Ticket buchen, oder lieber zuhause bleiben?

Moment mal, die DSGVO gilt doch für alle, auch für Behörden. Was ist eigentlich mit meiner Körpergröße, Augenfarbe, meinem Passfoto und meinem neuerdings gern auf dem Bürgeramt gespeicherten Fingerabdruck? Ich rechne stark damit, bei der nächsten Verlängerung meines Personalausweises im Jahre 2021 zunächst die 261 Seiten der DSGVO unterschreiben zu müssen, oder lässt man mir gar eine ähnlich treffliche Wahl, wie ich sie meinen Patienten beim Blutabnehmen lasse: Unterschreiben sie hier, oder sie kriegen keinen Personalausweis? Das Spielchen könnte man auch gut im Reisebüro durchziehen: Dürfen wir Ihr Ticket buchen, oder wollen Sie lieber zuhause bleiben? Dann erkläre ich Ihnen die Schönheiten der Lüneburger Heide, beispielsweise haben wir hier um die Ecke Heidschnucken, Buchweizentorte und den Wilseder Berg, die höchste Erhebung Norddeutschlands, den schon Carl-Friedrich Gauss...

Hübsch sind auch die Auswirkungen auf einen anderen Freund, nenne wir ihn Jack, der freier Journalist und Reporter ist und mit meist langbrennweitigen Objektiven Fotos von allem Möglichen und Unmöglichen macht, auf dem Menschen zu sehen sind. Selbstverständlich handelt es sich um die Speicherung und Verarbeitung biometrischer Daten. Ich vermute, Jack verteilt demnächst Handzettel an AfD-Anhänger, den Schwarzen Block und die Polizei, auf denen die Betroffenen ankreuzen können, ob sie mit der elektronischen Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind. Ich habe ihm zur Anschaffung entsprechender Schutzkleidung geraten, denn die Wahrscheinlichkeit, auf Sympathie zu treffen, dürfte in seltener Einigkeit bei allen drei genannten Gruppierungen eher gering sein. 

Die Lösung für Jack ist nahe! Mein Fotofachhändler in Berlin vertreibt ausschließlich analoges Material. Es ist ein rarer, kleiner Laden in Berlin-Mitte, der aus der Not der Digitalfotografen sofort eine Tugend gemacht hat, genauer gesagt, einen Aushang: Umgehen Sie die DSGVO, fotografieren Sie analog! Foto-Emulsionen der guten alten Rollfilme und Platten fallen nämlich nicht unter die DSGVO. Holen auch Sie also Opas alte Agfa Optima mit Max und Moritz und der magischen Taste aus dem Keller. Schwierig wird es erst wieder, wenn jemand Ihre Ergebnisse einscannt und digitale Daten daraus macht, um sie in den heute üblichen Digitaldruck zu geben.

Dafür sollten Sie als Fotograf dann aber besser ein Schreiben dabei haben, das Sie von den juristischen Konsequenzen einer solch skandalösen Vorgehensweise freistellt, und das der Verlag oder die Zeitung, die das Foto veröffentlicht, unterschreiben muss. Das dürfte dann zur Renaissance des guten alten Analogdrucks führen, besonders edel ist der Gummidruck. Leider kann dann niemand mehr Ihr Druckstück bezahlen. Insofern wundere ich mich ein wenig, dass nicht sofort alle Bilder von Menschen aus den Zeitungen und dem Internet verschwunden sind. Die FAZ könnte den Anfang machen, bei ihr war das Titelfoto auf Seite eins bekanntlich jahrzehntelang verpönt, bis 2007. Womit wir wieder bei den Religionen des Buches wären: Du sollt dir kein Bildnis machen.

Ich gehe jetzt ins Internet und bestelle eine Gurke. Falls ich sie nicht vorher fragen muss, ob sie mir unterschreibt, dass sie mit ihrem Abwiegen, ihrem Kauf und ihrem Verzehr einverstanden ist, auch ohne unter die Gurkenverordnung zu fallen, während ich anklicke, dass ich mit der Speicherung meiner Adresse einverstanden bin, ohne die die arme Gurke ihren Weg zu mir nicht findet.

Was ist die Auswirkung der DSGVO auf die Küche? – Die Eurokraten werden satt, die Teller bleiben leer.

Foto: Pixabay

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Klaus Metzger / 14.06.2018

Ich wollte mir wie gewohnt meinen Kostenvorschlag vom Zahnarzt per Mail schicken lassen. Geht nicht mehr so einfach, war die Antwort. Jetzt musste ich mir das Programm 7 Zip-File-Manager runterladen. Dem habe ich das OK für das verwenden all meiner Daten geben müssen, um es zu installieren. Dann habe ich telefonisch ein Passwort vom Zahnarzt bekommen, mit dem ich die verschlüsselte PDF-Datei öffnen konnte, über 7 Zip-File- Manager. Nach einigem hin und her speichern, konnte ich es dann an meine Versicherung weiterschicken.  Ob ich das so einfach darf? Egal, ich hab´s einfach gemacht. Was sind schon 4 % Strafe vom Jahresgehalt. Bei meinem Arzt habe ich übrigens 6 Seiten unterschreiben müssen, für was auch immer, sonst hätte er mich zukünftig nicht mehr behandeln können.  Das DSGVO ist ein echter Knaller. Ein Grüner war federführend. Da ist man das ja gewöhnt, vom lustigen Flaschensammeln für das Dosenpfand bis zu den diversen “Wenden ins Nichts”. Grüne sind wie Tauben, sie hinterlassen nur weiße Flecken.

Michael Jansen / 14.06.2018

Unsere linken Freunde hatten doch immer den Hang, alle Gesetze so zu durchleuchten, dass sie immer gewaltige Risiken für den Bürger und übermäßige Rechte für den Staat befürchteten. So sahen sie damals bei den Notstandsgesetzen schon das Vierte Reich entstehen und halten jede Videoüberwachung für Teufelszeug. Jetzt plötzlich werden aber Gesetze bejubelt, deren politische Wirkung noch gar nicht abschätzen ist. Beim NetzDG bieten sich ganz prima Möglichkeiten der Zensur, man merkt doch schon jetzt, dass bei Facebook ein Merkel-Kritiker eine viel größere Chance auf Löschung seiner Beiträge oder eine Sperre hat, als es etwa Antifa-Aktivisten zu befürchten haben. Wer kann denn garantieren, dass nicht nach einiger Zeit Politiker auf die Idee kommen, die neue Datenschutzverordnung in der Form zu missbrauchen, dass etwa Fotos größerer Gruppen junger “Männer” (die ein schlechtes Bild auf die aktuelle Asylpolitik werfen könnten, da doch angeblich vor allem traumatisierte Familien aus Syrien vor dem Bürgerkrieg flüchten) nicht mehr veröffentlicht werden dürfen, da man schließlich nicht von jedem Bereicherer eine Erlaubnis eingeholt hat, dieses Bild irgendwo zu posten. Dass andererseits die Antifa etwa Namen und Adressen von Polizisten im Netz veröffentlicht, damit ihre Gesinnungsgenossen diesen mal einen “Besuch” abstatten können, stört diese Herrschaften dann wieder weniger.

Horst Szentiks / 14.06.2018

Dieses Gesetz degradiert uns alle zu Kriminellen. Das Ausmaß der Strafbewehrung von 20 Millionen Euro macht uns zu Schwerstverbrechern. Und das bei ganz normalem alltäglichem Kommunikationsverhalten. Das ist nicht nur Schwachsinn, es ist eine bodenlos frech-dreiste Diskriminierung der Bundesbürger. Ich wünsche mir einen Rechtsanwalt, der daraus eine hübsch formulierte und medienwirksame Klage gegen den/die Urheber bastelt. Mit einer Schadenersatzforderung von 20 Millionen Euro PRO Webseitenbetreiber. (Mit Ausnahme solcher Seiten, die mit Daten handeln und Geschäfte machen.) Dann wäre Gurkenland schnell abgebrannt. Und neben der Verleihung der “Gelben Zitrone” bin ich für die jährliche Vergabe einer “Grotesken Gurke” an EU-Parlamentarier. Dreimal dürfen Sie raten, WEM ich diesen Preis zuerst verleihen würde? Das war mein satirischer Beitrag zur grünesken Volksverblödung.

Robert Jankowski / 14.06.2018

Jedem Eurokritiker wurde mit diesem Schwachsinnsgesetz ein echter Elfmeter geliefert. Muss man jetzt mit seiner Geschäftskarte auch gleichzeitig eine Datenschutzerklärung verteilen? “Ja, Ich habe Ihnen freiwllig meine Karte gegeben und Sie dürfen die darauf befindlichen Daten verwenden, denn dafür ist diese Karte gedacht!” Das ist doch GAGA oder ein alternativloser Einzelfall! :)

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