Im Abschlußbericht des 2. Bundestagsuntersuchungsausschusses der13. Legislaturperiode „DDR-Vermögen“ ist nachzulesen, wie sich führende Genossen der SED-PDS geweigert haben, ihr Wissen über verschwundene Gelder zur Verfügung zu stellen und somit verhindert haben, das wenigstens Teile des Vermögens zurückgeführt und der Staatskasse zur Verfügung gestellt werden konnten.
„…die Zeugen Dr. Andreas Brie,… Dr. Gregor Gysi… und Prof. Dr. Lothar Bisky haben unter Behauptung eines umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts zwar Ausführungen zum beruflichen Werdegang gemacht, darüber hinaus aber jede Aussage zur Sache verweigert…..
Trotz Androhung eines Ordnungsgeldes haben die Zeugen ihr Aussageverhalten nicht geändert und jegliche Frage zur Sache unbeantwortet gelassen.
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Zeugen hat der Untersuchungsausschuß folgende Ordnungsgeldbeträge für angemessen betrachtet:
- gegen den zeugen Dr. Brie 750 DM
- gegen den Zeugen Dr. Gysi 900 DM
- gegen den Zeugen Prof. Dr. Bisky 900 DM
Kein Kommentar.