Annette Heinisch / 21.02.2018 / 06:10 / Foto: Kuebi / 32 / Seite ausdrucken

Die rote Linie bin ich

"We are in trouble", lautet die Zusammenfassung von Ian Bremmer, Chef des Politikberatungsunternehmen Eurasia Group, der diesjährigen Münchener Sicherheitskonferenz. Keiner der vielfältigen Konflikte der letzten Jahre sei gelöst worden, nunmehr drohten sie zu eskalieren, und die Politik hat keine adäquaten Werkzeugen, damit umzugehen.

Als eine der sechs Hauptgefahren für den Weltfrieden, welche auf der Sicherheitskonferenz benannt wurden, ist die Erosion der Institutionen in den westlichen Ländern, also Regierungen, Parteien, Gerichte, Medien und Finanzinstitutionen. Dass wir tatsächlich auf der Schnellspur zu einem echten Staatsversagen sind, wird sehr anschaulich in einem Beitrag auf der Achse des Guten beschrieben.

Diese Erosion der Institutionen nimmt bei uns momentan enorme Fahrt auf. Anschauliches Beispiel für die Erosion der Institutionen ist die verhinderte Demonstration für Frauenrechte in Berlin. Am letzten Samstag, den 17.02.2018, setzte sich eine angemeldete Demonstration in Richtung Bundeskanzleramt in Marsch. Aufgrund von massiven Blockaden von spontanen Gegendemonstranten wurde sie abgebrochen, denn die Polizei gewährleistete nicht das Demonstrationsrecht.

Was das Recht sagt

Zur Einordnung hier zunächst die rechtlichen Grundlagen, auf denen dieser Fall betrachtet werden muss.

Zunächst einmal ist die Versammlungsfreiheit ein Menschenrecht. Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:

Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

Das Demonstrationsrecht als Bestandteil der Versammlungsfreiheit ist essentiell für jede Demokratie. Indem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das Versammlungsrecht garantiert, gebietet es den Staaten nicht nur, diese Versammlungen zu dulden, sondern legt den Staaten auch die Pflicht auf, die Versammlung, soweit erforderlich, erst zu ermöglichen, etwa durch das Zuverfügungstellen öffentlicher Plätze oder gegebenenfalls auch durch ausreichenden Schutz vor Gegendemonstranten. Wer Demonstrationen verhindert, vereitelt aktiv die Ausübung eines Menschenrechts.

Und jetzt zur Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz:

Art. 8 Abs. 1 GG garantiert allen Deutschen das Versammlungs – und damit das Demonstrationsrecht. Anders als die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG, die als „Jedermann-Recht“ wie ein allgemeines Menschenrecht ausgestaltet ist, ist die Versammlungsfreiheit ein Deutschenrecht. Übereinkommen der Vereinten Nationen wie die UN-Menschenrechtskonvention sind jedoch Auslegungshilfe für die Bestimmung des Inhalts und der Reichweite von Grundrechten (BVerfGE 111, 307, 317 ff.). Daher besagt das aufgrund von Art. 8 Abs. 2 GG erlassene Versammlungsgesetz in § 1 Abs. 1:

„Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.“

Wer also eine Demonstration aktiv verhindert, missachtet das Grund- und Menschenrecht seines Mitbürgers.

Und nun zur Versammlungsfreiheit nach dem Versammlungsgesetz (VersammlG). Wie bereits gesagt, regelt § 1 des VersammlG, dass jedermann das Recht hat zu demonstrieren. Dazu liest man auf der Seite des Berliner Senators für Inneres:

„Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist im Grundgesetz (Art. 8 Abs. 1 GG) und in der der Berliner Verfassung (Art. 26 der Verfassung von Berlin (VvB)) geschützt. In Berlin ist es Aufgabe der Polizei, dieses Recht zu gewährleisten.“

Die Berliner Polizei war also dazu verpflichtet, das Demonstrationsrecht zu gewährleisten und die Blockade aufzulösen. Dieser Pflicht ist sie nicht nachgekommen.

Es gibt Menschen oder Vereinigungen und Parteien, denen das Versammlungsrecht nicht zusteht. Diese Ausprägung des Grundsatzes der wehrhaften Demokratie ist in § 1 Abs. 2 VersammlungsG abschließend geregelt. Es handelt sich um verbotene Vereinigungen, vom BVerfG für verfassungswidrig erklärte Parteien beziehungsweise Versammlungen, die letztgenannte unterstützen oder Einzelpersonen, denen das BVerfG das Recht auf Versammlungsfreiheit abgesprochen hat.

Dieses starke Schwert der Verwirkung von Grundrechten, Verbot einer Vereinigung beziehungsweise der Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei wird nur dann gezückt, wenn die Rechte zum Zwecke des Kampfes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eingesetzt werden. Dieses zu entscheiden, obliegt dem BVerfG.

Im vorliegenden Fall waren alle Beteiligten zur Demonstration berechtigt. Damit war die Polizei verpflichtet, für den reibungslosen Ablauf der Demonstration zu sorgen. Da die Verhinderung einer Demonstration kein Kavaliersdelikt ist, ist diese Menschenrechtsverletzung strafbewehrt.

§ 21 VersammlG lautet:

„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bei der Blockade einer Versammlung dürfte es sich zugleich um eine Nötigung i. S. d. § 240 StGB handeln, denn es wird rechtswidrig – siehe oben – mit Gewalt jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt.

Die Erosion der staatlichen Institutionen

Zunächst dürfte nach dem oben Gesagten deutlich werden, dass ein völliges Versagen der Polizei, genauer ihrer Führung (den einzelnen Polizeibeamten, der lediglich seine Pflichten erfüllt, möchte ich ausdrücklich ausnehmen), vorliegt. Sie hat ihre Kernaufgaben – die Schutzpflicht den Bürgern gegenüber und die Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung – nicht erfüllt. Sie hat vielmehr den Gegendemonstranten und Menschenrechtsgegnern die Straße überlassen. Zu klären wäre, wer die Anweisung gegeben hat, den Mob gewähren zu lassen.

Zu klären wäre weiter, ob eine Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258 a StGB vorliegen könnte. Danach ist der Amtsträger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu verurteilen, der absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass jemand wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird. Insoweit fehlt mir die zur Beurteilung nötige Kenntnis, ob ein Strafverfahren gegen Blockierer sowie gegebenenfalls andere Störer eingeleitet wurde.

Es liegt bereits an dieser Stelle ein gravierendes Versagen des Staates vor, der seinen Bürgern die Ausübung von elementaren Menschenrechten verweigert.

Den Berichten nach, deren Wahrheitsgehalt ich allerdings nicht überprüfen kann, war sowohl der bekannte Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele dabei wie auch die Grünen Bundestagsabgeordnete Canan Bayram. Wir haben hier also bekannte Mitglieder einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei, die sich speziell stark macht für die Einhaltung von Menschenrechten, die Ausübung derselben in Deutschland aber offenbar aktiv vereitelt.

Auf dem Blog Publico des Autors Alexander Wendt ist ein Aufruf der Grünen aus Neukölln abgebildet, der zur Gegendemo mit der inhaltlich falschen Behauptung auffordert, es handele sich um eine AfD-Demonstration. Außerdem behaupten sie, dass die Forderung nach körperlicher Unversehrtheit von Frauen (ein Menschenrecht gem. Art. 2 Abs. 1GG) sowie Beachtung gleicher Rechte für Frauen (ein Menschenrecht gem. Art. 3 GG) Rassismus sei. Sie unterstellen – ohne jeglichen Beweis – dass es sich um „Rassismus unter dem Deckmantel des Feminismus“ handele.

Angenommen, sämtliche den Demonstranten unterstellten Behauptungen wären wahr, dann dürfte die Demonstration dennoch nicht verhindert werden. Denn Demonstrationen sind nicht nur dann zulässig, wenn der Inhalt gefällt. Der Prüfstein der Freiheit ist gerade, wie man mit Andersdenkenden umgeht.

Die anderen Parteien interessieren sich überhaupt nicht dafür, dass offenbar viele Mitbürger, weibliche wie männliche, das Recht der Frauen auf körperliche Unversehrtheit und Gleichberechtigung in Gefahr sehen. Der demonstrierende Bürger fühlt sich also nicht nur von der Polizei, sondern auch von den Parteien im Stich gelassen.

Die Medien ignorieren die Menschenrechtsverletzung

Keines der Medien, die von ihren Kritikern als „Mainstreammedien“ bezeichnet werden, thematisiert die mitten in Berlin stattfindende Menschenrechtsverletzung, stattdessen werden die Teilnehmer der Demonstration „in die rechte Ecke gestellt“, das Anliegen der Demonstration wird marginalisiert, indem die Teilnehmerzahlen niedrig geschätzt werden. In einem Fall wird sogar eine Teilnehmerin im Bild dargestellt und durch Fantasien des Autors lächerlich gemacht – es wird die ganze Trickkiste eingesetzt, um das legitime Anliegen von Mitbürgern zu diskreditieren und ihren Willen zu brechen, zukünftig von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen.

Auf Nachfrage eines Leserkommentars, was der Autor eines Zeitungsberichts denn zu der Verhinderung der Grundrechtsausübung sage, kommt lediglich die Antwort desselben: „...vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich finde eine Blockade einer angemeldeten und genehmigten Demo ziemlich dämlich und falsch.“

Mit Verlaub: Dass, was da passiert ist, ist nicht „ziemlich dämlich und falsch“. Es ist ein Skandal. Sämtliche Wertmaßstäbe scheinen völlig verrutscht zu sein. Es ist brandgefährlich, denn Bürger, die nirgendwo mehr Gehör finden, die auch der Presse nicht mehr trauen, sind genau die explosive Mischung, vor der praktisch zeitgleich auf der Münchener Sicherheitskonferenz gewarnt wird.

In Hamburg hat eine Bürgerin ebenfalls gewagt zu demonstrieren, und zwar gegen die Regierung. Dass Bürger der Regierung ihren Unmut zeigen dürfen, ist einer der Hauptgründe, warum das Demonstrationsrecht installiert wurde. Über viele Jahre war das problemlos möglich, nicht so heute.

Auf das Haus der Initiatorin wurde ein Anschlag verübt, die Antifa stellte sich schützend vor die Regierung und versuchte, die Demonstration nach Kräften zu stören. Mit Erfolg. Aus Angst um ihre Kinder zog sich die ursprüngliche Initiatorin zurück. Danach fand sich eine weitere Hamburgerin, die eine neue Demonstration anmeldete. Nach einem Bericht des Hamburger Abendblattes haben aber „mutmaßlich linksextreme Gruppen“ in sozialen Netzwerken Name und Foto der Anmelderin gepostet, so dass auch sie sich aus Angst zurück zog.

Wir sind wieder soweit, dass ein Bürger nicht seine Meinung sagen kann, ohne berechtige Angst um die körperliche Unversehrtheit und Hab und Gut haben zu müssen. Das aber wird vom Hamburger Abendblatt nicht kritisch hinterfragt, vielmehr wird – wie in Berlin – versucht, die Demonstration zu diskreditieren. Sie sei „stark umstritten“, was sicherlich korrekt ist, denn die Antifa findet sie nicht gut. Da die AfD nicht involviert ist, wird nun – ohne jeden Beweis – kolportiert, „Teile der Türsteher-Szene“ seien an der Organisation beteiligt.

Das aber offenbart ein völlig verfehltes Demokratieverständnis: Es gibt kein Zweiklassen-Demonstrationsrecht. Auch Türsteher sind Bürger dieses Landes und haben genau die gleichen Rechte wie jeder andere auch. Was wären wir für ein Staatswesen, in dem eine kleine, selbsternannte Elite meint, das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit nur den zuzugestehen, welche die eigene Gesinnung teilen und Berufe haben, die sie als sozial akzeptabel betrachten.

So funktioniert Demokratie nicht. Die zu unterdrücken, die offensichtlich für „Pack“ gehalten werden, hat dauerhaft noch nie funktioniert, nicht einmal in autoritären Staaten. Aber die gefährliche Erosion der Institutionen – sie ist da. We are in trouble.

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Leserpost

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Anja Pyrek / 21.02.2018

Ich bewundere die Menschen, die sich mutig für unser Land und die herbeigeführten Mißstände für Frauen auf die Straße trauen und demonstrieren, auch wenn diese verträumten Linke ständig versuchen, gelebte Demokratie zu blockieren.

Jochen Brühl / 21.02.2018

FAZ, Süddeutsche Zeitung, Welt, öffentlich-rechtliches Fernsehen und Rundfunk etc. zeigen gerade, dass sie aus der Geschichte gar nichts gelernt haben und wahrscheinlich auch in einen neuen Stalinismus mitmarschieren.  Solche Medien braucht eine diktatorische Regierung, sofern sie auch über diese Hürde hinweggegangen ist.

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