Annette Heinisch / 21.02.2018 / 06:10 / Foto: Kuebi / 32 / Seite ausdrucken

Die rote Linie bin ich

"We are in trouble", lautet die Zusammenfassung von Ian Bremmer, Chef des Politikberatungsunternehmen Eurasia Group, der diesjährigen Münchener Sicherheitskonferenz. Keiner der vielfältigen Konflikte der letzten Jahre sei gelöst worden, nunmehr drohten sie zu eskalieren, und die Politik hat keine adäquaten Werkzeugen, damit umzugehen.

Als eine der sechs Hauptgefahren für den Weltfrieden, welche auf der Sicherheitskonferenz benannt wurden, ist die Erosion der Institutionen in den westlichen Ländern, also Regierungen, Parteien, Gerichte, Medien und Finanzinstitutionen. Dass wir tatsächlich auf der Schnellspur zu einem echten Staatsversagen sind, wird sehr anschaulich in einem Beitrag auf der Achse des Guten beschrieben.

Diese Erosion der Institutionen nimmt bei uns momentan enorme Fahrt auf. Anschauliches Beispiel für die Erosion der Institutionen ist die verhinderte Demonstration für Frauenrechte in Berlin. Am letzten Samstag, den 17.02.2018, setzte sich eine angemeldete Demonstration in Richtung Bundeskanzleramt in Marsch. Aufgrund von massiven Blockaden von spontanen Gegendemonstranten wurde sie abgebrochen, denn die Polizei gewährleistete nicht das Demonstrationsrecht.

Was das Recht sagt

Zur Einordnung hier zunächst die rechtlichen Grundlagen, auf denen dieser Fall betrachtet werden muss.

Zunächst einmal ist die Versammlungsfreiheit ein Menschenrecht. Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:

Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

Das Demonstrationsrecht als Bestandteil der Versammlungsfreiheit ist essentiell für jede Demokratie. Indem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das Versammlungsrecht garantiert, gebietet es den Staaten nicht nur, diese Versammlungen zu dulden, sondern legt den Staaten auch die Pflicht auf, die Versammlung, soweit erforderlich, erst zu ermöglichen, etwa durch das Zuverfügungstellen öffentlicher Plätze oder gegebenenfalls auch durch ausreichenden Schutz vor Gegendemonstranten. Wer Demonstrationen verhindert, vereitelt aktiv die Ausübung eines Menschenrechts.

Und jetzt zur Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz:

Art. 8 Abs. 1 GG garantiert allen Deutschen das Versammlungs – und damit das Demonstrationsrecht. Anders als die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG, die als „Jedermann-Recht“ wie ein allgemeines Menschenrecht ausgestaltet ist, ist die Versammlungsfreiheit ein Deutschenrecht. Übereinkommen der Vereinten Nationen wie die UN-Menschenrechtskonvention sind jedoch Auslegungshilfe für die Bestimmung des Inhalts und der Reichweite von Grundrechten (BVerfGE 111, 307, 317 ff.). Daher besagt das aufgrund von Art. 8 Abs. 2 GG erlassene Versammlungsgesetz in § 1 Abs. 1:

„Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.“

Wer also eine Demonstration aktiv verhindert, missachtet das Grund- und Menschenrecht seines Mitbürgers.

Und nun zur Versammlungsfreiheit nach dem Versammlungsgesetz (VersammlG). Wie bereits gesagt, regelt § 1 des VersammlG, dass jedermann das Recht hat zu demonstrieren. Dazu liest man auf der Seite des Berliner Senators für Inneres:

„Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist im Grundgesetz (Art. 8 Abs. 1 GG) und in der der Berliner Verfassung (Art. 26 der Verfassung von Berlin (VvB)) geschützt. In Berlin ist es Aufgabe der Polizei, dieses Recht zu gewährleisten.“

Die Berliner Polizei war also dazu verpflichtet, das Demonstrationsrecht zu gewährleisten und die Blockade aufzulösen. Dieser Pflicht ist sie nicht nachgekommen.

Es gibt Menschen oder Vereinigungen und Parteien, denen das Versammlungsrecht nicht zusteht. Diese Ausprägung des Grundsatzes der wehrhaften Demokratie ist in § 1 Abs. 2 VersammlungsG abschließend geregelt. Es handelt sich um verbotene Vereinigungen, vom BVerfG für verfassungswidrig erklärte Parteien beziehungsweise Versammlungen, die letztgenannte unterstützen oder Einzelpersonen, denen das BVerfG das Recht auf Versammlungsfreiheit abgesprochen hat.

Dieses starke Schwert der Verwirkung von Grundrechten, Verbot einer Vereinigung beziehungsweise der Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei wird nur dann gezückt, wenn die Rechte zum Zwecke des Kampfes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eingesetzt werden. Dieses zu entscheiden, obliegt dem BVerfG.

Im vorliegenden Fall waren alle Beteiligten zur Demonstration berechtigt. Damit war die Polizei verpflichtet, für den reibungslosen Ablauf der Demonstration zu sorgen. Da die Verhinderung einer Demonstration kein Kavaliersdelikt ist, ist diese Menschenrechtsverletzung strafbewehrt.

§ 21 VersammlG lautet:

„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bei der Blockade einer Versammlung dürfte es sich zugleich um eine Nötigung i. S. d. § 240 StGB handeln, denn es wird rechtswidrig – siehe oben – mit Gewalt jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt.

Die Erosion der staatlichen Institutionen

Zunächst dürfte nach dem oben Gesagten deutlich werden, dass ein völliges Versagen der Polizei, genauer ihrer Führung (den einzelnen Polizeibeamten, der lediglich seine Pflichten erfüllt, möchte ich ausdrücklich ausnehmen), vorliegt. Sie hat ihre Kernaufgaben – die Schutzpflicht den Bürgern gegenüber und die Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung – nicht erfüllt. Sie hat vielmehr den Gegendemonstranten und Menschenrechtsgegnern die Straße überlassen. Zu klären wäre, wer die Anweisung gegeben hat, den Mob gewähren zu lassen.

Zu klären wäre weiter, ob eine Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258 a StGB vorliegen könnte. Danach ist der Amtsträger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu verurteilen, der absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass jemand wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird. Insoweit fehlt mir die zur Beurteilung nötige Kenntnis, ob ein Strafverfahren gegen Blockierer sowie gegebenenfalls andere Störer eingeleitet wurde.

Es liegt bereits an dieser Stelle ein gravierendes Versagen des Staates vor, der seinen Bürgern die Ausübung von elementaren Menschenrechten verweigert.

Den Berichten nach, deren Wahrheitsgehalt ich allerdings nicht überprüfen kann, war sowohl der bekannte Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele dabei wie auch die Grünen Bundestagsabgeordnete Canan Bayram. Wir haben hier also bekannte Mitglieder einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei, die sich speziell stark macht für die Einhaltung von Menschenrechten, die Ausübung derselben in Deutschland aber offenbar aktiv vereitelt.

Auf dem Blog Publico des Autors Alexander Wendt ist ein Aufruf der Grünen aus Neukölln abgebildet, der zur Gegendemo mit der inhaltlich falschen Behauptung auffordert, es handele sich um eine AfD-Demonstration. Außerdem behaupten sie, dass die Forderung nach körperlicher Unversehrtheit von Frauen (ein Menschenrecht gem. Art. 2 Abs. 1GG) sowie Beachtung gleicher Rechte für Frauen (ein Menschenrecht gem. Art. 3 GG) Rassismus sei. Sie unterstellen – ohne jeglichen Beweis – dass es sich um „Rassismus unter dem Deckmantel des Feminismus“ handele.

Angenommen, sämtliche den Demonstranten unterstellten Behauptungen wären wahr, dann dürfte die Demonstration dennoch nicht verhindert werden. Denn Demonstrationen sind nicht nur dann zulässig, wenn der Inhalt gefällt. Der Prüfstein der Freiheit ist gerade, wie man mit Andersdenkenden umgeht.

Die anderen Parteien interessieren sich überhaupt nicht dafür, dass offenbar viele Mitbürger, weibliche wie männliche, das Recht der Frauen auf körperliche Unversehrtheit und Gleichberechtigung in Gefahr sehen. Der demonstrierende Bürger fühlt sich also nicht nur von der Polizei, sondern auch von den Parteien im Stich gelassen.

Die Medien ignorieren die Menschenrechtsverletzung

Keines der Medien, die von ihren Kritikern als „Mainstreammedien“ bezeichnet werden, thematisiert die mitten in Berlin stattfindende Menschenrechtsverletzung, stattdessen werden die Teilnehmer der Demonstration „in die rechte Ecke gestellt“, das Anliegen der Demonstration wird marginalisiert, indem die Teilnehmerzahlen niedrig geschätzt werden. In einem Fall wird sogar eine Teilnehmerin im Bild dargestellt und durch Fantasien des Autors lächerlich gemacht – es wird die ganze Trickkiste eingesetzt, um das legitime Anliegen von Mitbürgern zu diskreditieren und ihren Willen zu brechen, zukünftig von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen.

Auf Nachfrage eines Leserkommentars, was der Autor eines Zeitungsberichts denn zu der Verhinderung der Grundrechtsausübung sage, kommt lediglich die Antwort desselben: „...vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich finde eine Blockade einer angemeldeten und genehmigten Demo ziemlich dämlich und falsch.“

Mit Verlaub: Dass, was da passiert ist, ist nicht „ziemlich dämlich und falsch“. Es ist ein Skandal. Sämtliche Wertmaßstäbe scheinen völlig verrutscht zu sein. Es ist brandgefährlich, denn Bürger, die nirgendwo mehr Gehör finden, die auch der Presse nicht mehr trauen, sind genau die explosive Mischung, vor der praktisch zeitgleich auf der Münchener Sicherheitskonferenz gewarnt wird.

In Hamburg hat eine Bürgerin ebenfalls gewagt zu demonstrieren, und zwar gegen die Regierung. Dass Bürger der Regierung ihren Unmut zeigen dürfen, ist einer der Hauptgründe, warum das Demonstrationsrecht installiert wurde. Über viele Jahre war das problemlos möglich, nicht so heute.

Auf das Haus der Initiatorin wurde ein Anschlag verübt, die Antifa stellte sich schützend vor die Regierung und versuchte, die Demonstration nach Kräften zu stören. Mit Erfolg. Aus Angst um ihre Kinder zog sich die ursprüngliche Initiatorin zurück. Danach fand sich eine weitere Hamburgerin, die eine neue Demonstration anmeldete. Nach einem Bericht des Hamburger Abendblattes haben aber „mutmaßlich linksextreme Gruppen“ in sozialen Netzwerken Name und Foto der Anmelderin gepostet, so dass auch sie sich aus Angst zurück zog.

Wir sind wieder soweit, dass ein Bürger nicht seine Meinung sagen kann, ohne berechtige Angst um die körperliche Unversehrtheit und Hab und Gut haben zu müssen. Das aber wird vom Hamburger Abendblatt nicht kritisch hinterfragt, vielmehr wird – wie in Berlin – versucht, die Demonstration zu diskreditieren. Sie sei „stark umstritten“, was sicherlich korrekt ist, denn die Antifa findet sie nicht gut. Da die AfD nicht involviert ist, wird nun – ohne jeden Beweis – kolportiert, „Teile der Türsteher-Szene“ seien an der Organisation beteiligt.

Das aber offenbart ein völlig verfehltes Demokratieverständnis: Es gibt kein Zweiklassen-Demonstrationsrecht. Auch Türsteher sind Bürger dieses Landes und haben genau die gleichen Rechte wie jeder andere auch. Was wären wir für ein Staatswesen, in dem eine kleine, selbsternannte Elite meint, das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit nur den zuzugestehen, welche die eigene Gesinnung teilen und Berufe haben, die sie als sozial akzeptabel betrachten.

So funktioniert Demokratie nicht. Die zu unterdrücken, die offensichtlich für „Pack“ gehalten werden, hat dauerhaft noch nie funktioniert, nicht einmal in autoritären Staaten. Aber die gefährliche Erosion der Institutionen – sie ist da. We are in trouble.

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Leserpost

netiquette:

Martin Lederer / 21.02.2018

“Die zu unterdrücken, die offensichtlich für „Pack“ gehalten werden, hat dauerhaft noch nie funktioniert, nicht einmal in autoritären Staaten.”: DAS ist die Frage, die ich mir seit einigen Jahren stelle. Ob es so ist, oder ob deren Strategie der “Unterdrückung”, “Diffamierung”, des “Angst machens” erfolgreich ist, weiß ich nicht.

Jürgen Schnerr / 21.02.2018

Es wird Zeit, dass die Masse der Frauen mal aufwacht und sich nicht länger als ganze Gruppe von, wie ich denke, einer kleinen Minderheit vor- und spätpubertärer Feministen und Metoo-Apologeten diskretitieren lässt. Ich lese gerade mal wieder “1984” von George Orwell und was steht da bereits auf S. 17; wie äußert sich der Hauptprotagonist Winston da?: “Er lehnte beinahe alle Frauen ab und besonders die jungen und hübschen. Es waren stets die Frauen, und allen voran die jungen, die die bigottesten Anhänger der Partei stellten, die willigen Parolenschlucker, die Amateurspitzel und Gesinnungsschnüffler.” Wie ich in Erfurt oder Jena auf Seiten von Gegendemonstranten beobachten konnte, trifft dieses nicht gerade schmeichelhafte Urteil auch heute noch vollumfänglich zu. Noch hoffe ich auf die Mehrheit!

Thorsten Helbing / 21.02.2018

Sehr geehrte Frau Heinisch, wie Recht Sie doch haben! Hier wurde verbrieftes Grundrecht mit Füßen getreten, aktiv unterstützt gewisser linker Kreise. Das in den Systemmedien verharmlost, verschwiegen, geschönt und relativiert wird, geschenkt! Ein Jeder sollte eben daraus die Kosequenzen ziehen, bis hin zur Verweigerung die Öffentlich-Rechtlichen weiter finanziell zu unterstützen. Irgendwann reicht es! Zurück zum Thema. Dieser Skandal muss Konsequenzen nach sich ziehen. Auch erwarte ich ein Statement hoher politischer Kreise, welche bis zum heutigen Tage komplett ausblieben. Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang an den 21.12.2017. An diesem Tage passierte folgendes: Ein offensichtlich nicht - Herr seiner Sinne - bedauernswerter Berliner beleidigte einen Juden antisemitistisch. Der Merkur titelte “Antisemitische Beschimpfung in Berlin - Maas: “Unfassbar”. Wer erinnert sich nicht daran, mit welch Energie die Politik daraus fast eine Krise des Staatswesens herleitete, öffentliche Verlautbarungen folgten und natürlich durfte der Hinweis auf “rechte Kreise” nicht fehlen. Noch heute denke ich an diesen Tag zurück, da er mir so unfassbar grotesk erschien. Darüber was an diesem Samstag in Berlin passierte wurde mittlerweile viel diskutiert, zurecht. Nur leider passiert das nicht im öffentlichen Raum. Wo ist denn der geschäftsführende Justizminister Heiko Maas? Warum stellt er sich nicht wie am 21.12.17 geschehen in der Öffentlichkeit vor die Kameras und verurteilt die Geschehnisse vom 17.02.18 in Berlin? Warum erklärt er nicht der Nation, das es dazu eine Aufarbeitung der Geschehnisse geben wird? WEIL ES POLITISCH SO GEWOLLT IST! Was das allerdings noch mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu tun haben möge, das entscheide ein Jeder für sich selbst.

Dr med Christian Rapp / 21.02.2018

Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu. Gemeinwesen würde trefflich funktionieren, wenn alle nach der (Kant’schen) Maxime handeln würden. Das erfordert allerdings ein ausgeprägtes Maß an Toleranz, was ich in der Politik, bei den Medien und den Linken inzwischen vermisse, obwohl sie alle glauben, sie hätten die Toleranz erfunden.

Martin Landvoigt / 21.02.2018

Mich wundert, dass die Berichterstattung sich über ordnungspolitische Fakten ausschweigt. So wird als Anmelderin zur Demo Leyla Bilge genannt, die einen Verein führt. Der Status der Gegendemo bleibt aber weitgehend im Nebel. Hier heißt es ‘spontanen Gegendemonstranten’ ... was auf eine nicht-angemeldete Veranstaltung schließen lässt. Die anderen Medien geben keine Auskunft darüber, ob der ordnungspolitische Rahmen verletzt wurde. Es ist wenig glaubhaft, dass sich eine Gegendemonstration von 900 Personen spontan bilden konnte ferner ist von diversen Organen die Rede, die zu dieser Gegendemo direkt oder indirekt aufgerufen haben. Treten diese damit nicht faktisch als Veranstalter auf? Sind diese dann dafür verantwortlich, dass die üblichen Auflagen, z.B. Bereitstellung von Ordnern, nicht statt fand? Treten die Herausgeber dieser Aufrufe damit nicht automatisch in die Haftung dafür ein?

Johannes Streck / 21.02.2018

Werte Frau Heinisch, Sie schreiben: „Zunächst dürfte nach dem oben Gesagten deutlich werden, dass ein völliges Versagen der Polizei, genauer ihrer Führung (den einzelnen Polizeibeamten, der lediglich seine Pflichten erfüllt, möchte ich ausdrücklich ausnehmen), vorliegt.” - Nun ja, weshalb ausnehmen? - Vielleicht beschäftigen Sie sich z.B. einmal mit dem §63 des Bundesbeamtengesetzes bzw. was gemeinhin „Remonstration“ genannt wird.

Alexander Brandenburg / 21.02.2018

Der “Kampf gegen Rechts” kann auch als “Kampf gegen Recht” gelesen werde. Diese Leseweise hat den Vorteil der Wahrheit. Die Aushebelung der Versammlungs-und Demonstrationsfreiheit ist nämlich ein Kernziel dieses Kampfes. In der Regel geht es um die Verhinderung von Öffentlichkeit und um Einschüchterung, Bedrohung und Verletzung der körperlichen Unversehrtheit derjenigen, die ihr verbürgtes Versammlungs- und Demonstrationsrecht wahrnehmen wollen. Unter der Regierungsflagge des ehrenwerten Kampfes gegen Rechts werden die antifaschistischen Stalinisten und die Polizei zu abgestimmtem Tun zusammengeführt. Flankiert wird das Ganze von der Kartell-Presse. Da es nicht ratsam ist, die Polizei in aller Öffentlichkeit für die Verhinderung eines zentralen Grundrechtes einzusetzen, übernimmt die stalinistische Abteilung diese undankbare und in den Grauzonen operierende Arbeit, die demokratischen Abweichler auf den Regierungspfad der Tugend nötigenfalls mit Gewalt zurückzuführen. Diese Aufgabe ist eine Abgeltung der staatlichen und stattlichen Alimentierung der Stalinisten-Fraktion. Die Polizei schaut dem Treiben des Bürgerschutzes zu und greift allenfalls ein, wenn die Gewaltdosis ein tolerierbare Grenze überschreitet. Die mutigen Kämpfer wissen, dass ihre Aktionen von der Polizei nie und nimmer geahndet werden. Die Polizei selbst schützt natürlich in gewissem Umfang und Rahmen auch die Demonstranten und beweist damit ihre Existenzberechtigung. Wir erkennen die Doppelstruktur der Rechtszerstörung: Polizei als rechtlich auftretende Ordnungsmacht auf der einen Seite und die Antifa- Saubermänner als in den rechtlichen Grauzonen und in den Bereichen der Straftaten tätige Ordnungsmacht. Beide Mächte haben eine abgestimmte Arbeitsteilung. Wie gut solche Zusammenarbeit funktioniert, zeigen die jüngsten Beispiele in Hamburg und die Berliner Frauen-Demo.

Dominic Wagner / 21.02.2018

Wenn immer wieder geschrieben wird, das Merkel-Regime sei von 87,5 Prozent der Wählern gewollt, so ist das natürlich noch kein Beleg dafür, dass sich nicht dennoch etwas ändern lässt. In der DDR stimmten im Mai 1989 98,85 Prozent für den Wahlvorschlag der Nationalen Front (selbst wenn man die Wahlfälschungen rausrechnet, bleiben sicherlich mindestens ebensoviele Stimmen übrig wie für die Blockparteien im Herbst 2017) und kein halbes Jahr später war von diesen Figuren erst einmal nichts mehr übrig. Also nicht den Mut verlieren. Allerorten tut sich was, auch in kleinen Städten, worüber fast nie berichtet wird. Mit den momentan Herrschenden hat es freilich überhaupt keinen Sinn reden zu wollen, Steinmeier z.B. lädt “Cottbuser Bürger” zu sich ein, lässt aber “Zukunft Heimat” außen vor, weil das Treffen “überschaubar” bleiben solle und “Vollständigkeit ohnehin nicht gewährleistet” werden könne. Kein weiterer Kommentar erforderlich.

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