Thilo Sarrazin / 07.05.2018 / 06:29 / Foto: Achgut.com / 50 / Seite ausdrucken

Die Massen-Zuwanderung war Unrecht. Das ist kein Mythos.

Daniel Thym schreibt in seinem Beitrag "Der Rechtsbruch Mythos und wie man ihn widerlegt" auf der Achse des Guten: 

„Ein Grundproblem der Debatte über die Grenzschließung ist die hochkomplexe Rechtslage, wenn allein die Dublin III-Verordnung ohne Anhang nicht weniger als 15.663 (!) Worte oder 23 PDF-Seiten umfasst. Speziell die Kombination von materiellen Zuständigkeitsregeln und einem prozeduralen Überstellungsverfahren, dessen Scheitern in einen Zuständigkeitswechsel mündet, wurde vielfach falsch verstanden.“

Zu jenen, die das Recht rund um Art. 16 A GG und Dublin-III falsch verstanden haben, zählt Thym ausdrücklich den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Auch der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio muss aus der Sicht von Thym das Wesentliche falsch verstanden haben, denn er schrieb in seinem Gutachten für den Freistaat Bayern vom 8. Januar 2016:

„Das geltende europäische Recht nach Schengen, Dublin und Eurodac wird in nahezu systematischer Weise nicht mehr beachtet, die einschlägigen Rechtsvorschriften weisen ein erhebliches Vollzugsdefizit auf. Die an sich auf die gegenwärtige Krisenlage zugeschnittene Massenzustromrichtlinie ist ohne Funktion, weil das Prinzip der koordinierten Freiwilligkeit die Diskrepanz zwischen Aufnahmebereitschaft mancher Länder und dem Mangel an Aufnahmebereitschaft anderer Länder mit einem qualifizierten Ratsbeschluss nicht zu überbrücken vermag. Die Mängel in einem praktisch gescheiterten europäischen Einwanderungs- und Asylsystem tragen erheblich dazu bei, dass vom Nahen Osten aus über die Türkei und den Balkan bis nach Deutschland und Schweden das System geordneter Einreise und eines kontrollierten Aufenthalts jedenfalls zeitweise und bis heute anhaltend zusammengebrochen ist“.

Und noch einer, der das geltende Recht falsch verstanden hat

Ebenso muss der renommierte Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider das einschlägige Recht falsch verstanden haben, denn in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016 heißt es: 

„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung, ob der Ausländer Flüchtling ist, sogar ohne Prüfung seiner Herkunft, ob er etwa Syrer ist oder nicht, und erst recht ohne Prüfung, ob der internationale Schutz im nicht auf Grund der Exklusionskriterien versagt werden muß. Deutschland sichert seine Grenzen nicht, sondern lässt beliebige Fremde ins Land, wenn diese das Wort „Asyl“ sagen, obwohl sie sich offensichtlich nicht auf das Asylgrundrecht des Art. 16 a Abs. 1 GG berufen können, weil sie durchgehend aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Drittstaat an die Grenze Deutschlands kommen, nämlich fast immer Österreich. Sie haben damit auch kein Recht auf ein Asylverfahren. Sie haben auch sonst kein Einreiserecht, weil die internationalen Schutzrechte kein Einreiserecht begründen.“

Damit haben nach Meinung von Daniel Thym mindestens drei renommierte erfahrene Professoren für Staatsrecht das geltende Recht falsch verstanden. Aber der junge Professor Thym aus Konstanz hat es richtig verstanden. Thym baut an einem Verständnismonopol, zu dem aus seiner Sicht nur ein erlauchter Kreis von Eingeweihten Zugang haben kann.

Spaziergänge mit der Pythia

Wie soll ich, Thilo Sarrazin, promovierter Volkswirt der Universität Bonn und langjähriger Ministerialbeamter in Bund und Ländern, mir da ein Urteil bilden?  

Das habe ich im Bundesfinanzministerium gelernt: In meinen dortigen Zuständigkeitsbereichen tauchten immer wieder verfassungsrechtliche Fragen auf. Damit ging ich in den achtziger Jahren zu unserem Ministerialdirektor Bruno Schmidt-Bleibtreu, damals Mitverfasser des Standard-Kommentars zum Grundgesetz. Der verwies mich meist weiter an den Leiter seines Grundsatzreferats Ministerialrat Schäfer, der quasi die Pythia des Verfassungsrechts war.

Bei unseren häufigen Spaziergängen nach dem Mittagessen am Rhein fragte ich ihn einmal nach dem Grund seiner Prognosekraft. Antwort: „Ich schaue, wie das Verfassungsgericht wahrscheinlich entscheiden wird.“ Und worauf schaut das Verfassungsgericht? „Die schauen auf den Bundesrat.“ Wie das? „Ja, das Gericht schaut nach der Mehrheitsmeinung im Land. Wenn die Bundesratsmehrheit für ein Gesetz sehr knapp war, ist eine negative Entscheidung des Verfassungsgerichts viel wahrscheinlicher als bei breiter Mehrheit.“ Ich verstand: Das war angewandter Carl Schmitt. Die letzte Rechtfertigung des Rechts liegt nicht in einer abstrakten Wahrheit, sondern sie liegt im Politischen und damit in den Machtverhältnissen. 

Die Interpretation einer unklaren Rechtslage

Nicht nur der Kampf um die Setzung des Rechts, sondern auch über seine Anwendung und Interpretation, ist ein Teil des politischen Machtkampfes. Und genauso ist es seit einigen Jahren beim Asyl-, Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht. Bei meinem beruflichen Umgang mit Rechtsmaterien habe ich stets gefragt, was die verständlichste, sinnvollste und vernünftigste Interpretation einer unklaren Rechtslage ist. Dieser Interpretation habe ich mich dann angeschlossen, und ich fand stets kompetente Juristen, die mich dabei fachlich unterstützten.

Wo das Recht aber unsinnig oder widersprüchlich war, musste man es ändern oder es gezielt uminterpretieren. Recht ist angewandte Politik, es hat a priori weder mit Wahrheit noch mit Vernunft zu tun. Auch Professor Thym dient bei allem persönlichen guten Willen nicht automatisch der Wahrheit, sondern ist Teil eines politischen Machtkampfes.

Das Recht muss aber auch jenen Bürgern, die keine Rechtsprofessoren sind, verlässliche Orientierung bieten, sonst kann es seine Ordnungs- und Befriedungsfunktion nicht erfüllen. 15.600 Worte in einer weitgehend unverständlichen Dublin III-Verordnung, die zudem weitgehend gar nicht angewendet wird, sind ein unwillkürlicher Beitrag zur Störung des Rechtsfriedens. Hier hört Recht auf, kommunizierbar, kritisierbar und damit vermittelbar zu sein.

Die Öffnung der Grenzen war rechtswidrig

Klar und verständlich sind dagegen die einschlägigen Aussagen im deutschen Recht. Auf der aktuellen Homepage des Bundesamts für Migration (BamF) werden sie wie folgt zusammengefasst:

“Wenn ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht hat, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits an der Grenze zu verweigern. Denn wer aus einem "sicheren Drittstaat" einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen (§ 26a AsylVfG). "Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz.”

Das kann jeder verstehen, und aus diesem Verständnis heraus war die Öffnung der Grenzen am 5. September 2015 rechtswidrig. Ganz unabhängig von der Rechtsfrage hat sie schweren Schaden über die Bundesrepublik gebracht ist und war verantwortungsethisch unvertretbar.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Polizeioberrat Oliver Malchow, wurde am 2. Mai 2018 im ZDF Heute-Journal zu den Vorgängen beim Polizeieinsatz in der Flüchtlingsunterkunft Ellwangen in Baden-Württemberg und zum weiteren politischen Umfeld befragt. Er äußerte zur Einreisepolitik des Bundes wörtlich: "Meine Kollegen werden an der Grenze gehindert, grenzpolizeiliche Maßnahmen durchzuführen." Das nenne ich eine Herrschaft des Unrechts und bleibe dabei. 

Thym bastelt mit der Dublin-III-Verordnung

Solche Grundsatzfragen vermeidet Thym. Er bastelt mit der Dublin-III-Verordnung und deren Status. Aber er ignoriert die Grenzen des ohnehin zweifelhaften Vorrangs des Unionsrechts, die auch das Bundesverfassungsgericht aus der Sicht von Professor Schachtschneider falsch zieht. Kein Gericht, schon gar nicht der EuGH, so seine Argumentation, der auch ich mich anschließe, kann die Souveränität Deutschlands aufheben. 

Auch das Bundesverfassungsgericht kann sich nicht eine eigene Verfassung geben. Soweit es das implizit doch tut, erweist es sich als gelehriger Schüler von Carl Schmitt und stellt den Vorrang des Politischen über das sinnvolle Verständnis des geltenden Textes des Grundgesetzes.  

Ich sehe keinen Rechtssatz des Unionsrechts, der Deutschland verpflichtet, Ausländer über die Grenze zu lassen, ausgenommen Unionsbürger. Zum Einreiserecht nimmt Thym nicht Stellung. Er verwechselt die Zuständigkeitsregelung, über die Art. 16 a Abs. 5 GG völkerrechtliche Verträge zulässt, mit einem Recht, nach Deutschland einzureisen. Das subjektive Recht auf Asylverfahren aus Art. 16 a Abs. 1 GG, das nach fragwürdiger Judikatur ein Einreiserecht gibt, greift jedenfalls nicht für Drittstaatler, die aus einem Unionsland nach Deutschland einreisen wollen, wo sie Schutz hätten beantragen können. Das stellt Art. 16 a Abs. 2 GG klar. 

Die Hoheit über die Grenzen ist ein elementarer Bestandteil der Souveränität, den kein Unionsvertrag und keine Unionsgesetzgebung aufheben kann. Das ist auch nicht geschehen. Kaum ein Unionsstaat hätte dem zugestimmt. Art. 78 AEUV (gemeinsame Asylpolitik) gibt der Union keine Ermächtigung, die Einreise von Drittstaatlern in die Mitgliedstaaten zu regeln. Die Massenzuwanderung war schweres Unrecht. Das ist kein Mythos.

Siehe zum gleichen Thema: Professor Unfug legitimiert den Rechtsbruch.

Foto: Achgut.com

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Jens Keller / 07.05.2018

„Die letzte Rechtfertigung des Rechts liegt nicht in einer abstrakten Wahrheit, sondern sie liegt im Politischen und damit in den Machtverhältnissen. „ Der Kollege Thym will auch mal und dafür muss er dem handelden Personal in Berlin und Brüssel in die Karten spielen. Die Voraussetzungen für die Ereignisse haben aber ganz andere in den letzten 100 Jahren gestrickt. Herr Sarrazin beklagt die Konsequenzen jener Ideen, die er in Amt und Würden über Jahrzehnte vertreten hat.

Bechlenberg Archi W. / 07.05.2018

Jetzt sind sie nun mal da. Und deshalb gibt es eben auch die Thym und Pfeiffer und Fischer, die uns täglich erklären, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, das sich freiwillig dem Untergang hingibt und dabei auch noch stolz auf sich zu sein hat. Diese Herren sitzen auf dem Rücksitz der obersten Geisterfahrerin. Wie lange das wohl noch gut geht?

Jean Pirard / 07.05.2018

Ihre Argumente sind verständlich und nachvollziehbar, Herr Sarrazin!  Ihe zentrale Forderung, dass ” Recht (...) verlässliche Orientierung bieten (muss), sonst kann es seine Ordnungs- und Befriedungsfunktion nicht erfüllen” wurde mit den Geschehnissen an der Grenze klar belegt.  Das geltende Recht ist seines großen Umfanges wegen extrem auslegungsanfällig und unverständlich. Funktionsverluste in der vollziehende Staatsgewalt sind beinahe zwangsweise die Folge.

Dieter Kief / 07.05.2018

Thilo Sarrazin hat Recht: Der Rechtsfrieden ist gestört, Recht wird nicht angewandt, und damit wird Deutschland erheblicher Schaden zugefügt - materiell und immateriell. Indem Thym die praktischen Folgen dieses Zustandes nicht thematisiert, sagt er indirekt freilich doch, dass er sie gutheißt. Er spricht damit für einen großen Teil der Opposition im Bundestag, nämlich für große Teile der FDP, für große Teile der Partei Die Linke und für Die Grünen, deren Mitglied er ist, sowie zugleich für die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD. Es ist ein Kampf David gegen Goliath, der hier auf der “Achse” in brillanter Form ausgetragen wird! (Dafür dankt Schreiber dieses ganz herzlich (und auch in Euro)).

Toni Keller / 07.05.2018

Ich denke wir diskutieren alle am falschen Punkt. Die meisten umwälzenden historischen Ereignisse hatten an ihrem Beginn ein Unrecht. Die miesten verheerenden Kriege fingen mit einem Unrecht an. Nur nutzt das den Nachkommen meist überhaupt nichts, wenn man feststellt, ihre derzeitige Situation ist Folge eines vor mehreren Jahrzehnten begangenen Unrechts. Dazu kommt noch etwas anderes, manchmal werden ja die Verursacher von irgendwelchen internationalen Gerichten verurteilt, aber noch nie hat man sie verpflichtet das begangene Unrecht wieder gut zu machen und sozusagen einen Reset durchgeführt, auch und weil es nicht geht. Unserer Führungsriege hat es uns eigentlich klar gesagt mit den Sätzen “Nun sind sie halt da” und “Ich wüsste nichts was ich hätte anders machen sollen” aber immer noch hoffen wir auf genau die gleiche Führungsriege die helfen soll. Das ist das eigentlich erstaunliche an der derzeitigen historischen Situation, dass man in ungebrochener Nibelungentreue weiter hofft, dass schon alles gut wird, wenn man Angela von Tronje die Waffentreue hält und alles andere ausblendet, auch den Mythos EU den man mittels des hypothetischen Rheingoldes, auf das alle gierig sind, am Leben erhält. Dass in der Gestalt der Brunhild das Drama der emanzipierten Frau aufscheint, würde hier zu weit führen. Wie gesagt, es ist nicht sicher dass es besser wird, wenn sich was ändert, dass sich aber was ändern muss,. damit es besser wird, das haben wir alle noch nicht begriffen und wissen von daher alle nicht, was wir tun sollen

Alexander Brandenburg / 07.05.2018

Der junge Professor Daniel Thym bastelt mit seiner Rechtsauffassung wohl an seiner Karriere. Er har jedenfalls verstanden, dass die politischen Mehrheitsverhältnisse letztendlich die Rechtsauslegung bestimmen. Entsprechende Textstellen lassen sich machtkonform zusammenstellen, um das Gewünschte zu begründen. Doch Papier, di Fabio und Schachtschneider sind auch nicht von schlechten Eltern und argumentieren anders als der junge und strebsame Rechtsprofessor. Sarazin betont, dass Klarheit und Verständlichkeit der Gesetze keine beliebige Zutat, sondern wesentliche Bestandteile der Gesetze sind. In wesentlichen Fragen helfen keine Rabulistik, sondern die Auslegung anhand der Grundsätze.

Christian Genz / 07.05.2018

“Die Hoheit über die Grenzen ist ein elementarer Bestandteil der Souveränität, den kein Unionsvertrag und keine Unionsgesetzgebung aufheben kann.” Diesen Satz sollten sich diverse Politiker in Erinnerung rufen.

Marla Arbogast / 07.05.2018

Was kommt nach der Generation Broder-Lengsfeld-Sarrazin? Ich fürchte nichts…dem nüchternen Realismus werden faktenbefreite Dauerempörung, Hysterie und Gesinnungsterror folgen.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Thilo Sarrazin / 18.03.2024 / 06:15 / 121

Abstieg im Land der Tüftler und Denker

2010 hatte ich in „Deutschland schafft sich ab“ die Fortsetzung des Verfalls der Bildungsleistung prognostiziert. Es kam tatsächlich noch schlimmer. Vor einigen Tagen stieg ich…/ mehr

Thilo Sarrazin / 03.02.2024 / 06:15 / 102

Das Landhaus des Bösen

Nicht immer schärfere Töne gegen die AfD helfen der Demokratie, sondern mehr Erfolge bei dem Thema, das sie groß gemacht hat: Kontrolle der Grenzen und…/ mehr

Thilo Sarrazin / 08.01.2024 / 12:00 / 93

Die SPD im Panik-Modus

Mit der SPD geht es abwärts. Bundesweit liegt sie bei 14 bis 15 Prozent, in den Ost-Ländern noch tiefer, in Sachsen ist sie auf drei…/ mehr

Thilo Sarrazin / 12.12.2023 / 10:00 / 55

Jetzt kommt die Stunde der Wahrheit

Das Bundesverfassungsgericht hat es der Ampel-Regierung untersagt, die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen des Corona-Hilfsfonds auf den Fonds für Energieversorgung und Klimaschutz zu übertragen. Das kann das…/ mehr

Thilo Sarrazin / 09.11.2023 / 06:15 / 72

Die deutsche Staatsraison droht leerzulaufen

13 Jahre nach „Deutschland schafft sich ab“ übersteigt die anhaltend hohe Einwanderung aus der islamischen Welt meine Prognosen von damals bei Weitem. Die daraus erwachsenden Probleme dominieren…/ mehr

Thilo Sarrazin / 26.10.2023 / 12:00 / 102

Die Angst der CDU vor der AfD

Die deutsche Politik ist gegenwärtig weit davon entfernt, sich mit der Problematik des ungebremsten Zustroms über offene Grenzen ernsthaft auseinanderzusetzen. Schon das öffentliche Nachdenken über…/ mehr

Thilo Sarrazin / 11.07.2023 / 06:00 / 154

Migration um jeden Preis

Der Bundesrepublik fehlen Facharbeiter. Deswegen brauchen wir Zuwanderung. Dass die meisten Migranten, die in Deutschland ankommen, weder eine abgeschlossene Schul- noch eine Berufsausbildung haben, müsste…/ mehr

Thilo Sarrazin / 22.06.2023 / 10:00 / 159

Warum die AfD im Aufwind ist

Der SPD hat es offenbar nicht geholfen, dass sie sich im Sommer 2020 vom Migrations- und Islamkritiker Thilo Sarrazin getrennt hat. Er hatte immerhin ein…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com