Chaim Noll / 15.03.2016 / 14:00 / 0 / Seite ausdrucken

Die klassischen Muster der Judenverachtung (2)

Christlicher Judenhass, wie in der vorhergenden Folge beschrieben, ist kein originäres Phänomen. Das Christentum empfing die Anregung dazu aus der antiken Welt und fügte lediglich neue Muster der Schein-Argumentation hinzu. Judenhass gab es lange vordem, und solange es ihn gibt, suchen seine Vertreter nach Vorwänden, um ihrem Hass, einer an sich irrationalen, destruktiven Regung, den Anschein des Vernünftigen zu geben. Eines der ältesten Muster findet sich im biblischen Buch Esther, vorgetragen vom Minister Haman am Hof des persischen Großkönigs: die Juden hätten eigene Gesetze, heißt es dort, weshalb sie denen des Königs und des Landes nicht folgen könnten. Der durch viele Jahrhunderte, in den verschiedensten politischen Systemen unter Beweis gestellte Assimilationswille der Juden hat diese Behauptung längst widerlegt.

Juden waren immer unbequeme Untertanen für despotische Herrscher

Unzweifelhaft ist jedoch, dass Juden wegen ihrer Anhänglichkeit an den Moral-Kodex der Mosaischen Bücher zu allen Zeiten unbequeme Untertanen für despotische Herrscher waren. Sie neigen dazu, gegen Willkür und Unrecht seitens der Macht zu opponieren. Diese Opposition muss keine handgreiflichen Formen annehmen, oft blieb sie spirituell, Verweigerung und Nicht-Bereitschaft, etwas zu tun, war aber dadurch vielleicht umso gefährlicher: ein sich von innen her stets erneuerndes, auch über große Zeiträume nicht verbrauchendes Potential des Widerstands gegen das Inhumane.

Derlei Erfahrungen bewogen schon im zweiten vorchristlichen Jahrhundert den seleukidischen König Antiochus IV., genannt Epiphanes, das Befolgen des mosaischen Gesetzes, sogar die Lektüre der Gesetzesbücher, unter Todesstrafe zu stellen und unter diesem Vorwand – exemplarisch für diese Art „rechtlich“ verkleideten Judenhass – auch gleich den Jerusalemer Tempelschatz zu plündern. Antiochus Epiphanes löste dadurch den Makkabäer-Aufstand aus und kam wenig später zu Fall, obwohl er zuvor, nach Angaben des griechischen Historikers Diodor, als „mächtigster König seiner Zeit“ gegolten hatte. Auch dieses Muster zeigt sich früh: pathologischer Judenhass führt in generelles Scheitern – für Judengegner wiederum ein Grund, die Juden zu dämonisieren.

Eine andere Begründung für Judenhass demonstriert um 250 vor Christus der ägyptische Tier-Priester Manetho, später übernommen von einem weiteren Ägypter, Kaiser Neros Lehrer Chairemon, der derlei Theorien im Rom der Cäsaren verbreitete: die Juden wären „Gefleckte“ oder „Aussätzige“, jedenfalls von anderen Menschen durch Mängel und Gebrechen unterschieden – ein frühes Beispiel für einen rassistischen Legitimationsversuch. Bei Chairemons Zeitgenossen, dem römischen Philosophen Seneca, handelt es sich um ökonomische Gründe für die Ablehnung der Juden, auch dies ein Grundmuster anti-jüdischer Argumentation. Die vom biblischen Gesetz geforderte Einhaltung eines freien Tages in der Woche, des shabat, beargwöhnte Seneca als schlechtes Vorbild für alle Unfreien und wirtschaftlichen Verlust, vor allem natürlich für die Sklavenhalter, zu denen auch er selbst, einer der reichsten Männer Roms, gehörte.

Sorge das Judentum könnte  zu einflussreich werden

Die judenfeindlichen Äußerungen der römischen Dichter Martial und Juvenal artikulieren die Sorge, das Judentum könnte in Rom zu einflussreich werden und Nicht-Juden in seinen Bann ziehen – ein weiteres anti-jüdisches Argumentationsmuster, das leitmotivisch in der Geschichte wiederkehrt. Der senatorische Historiograph Tacitus sah die Juden – unter ihnen die frühen Christen – bereits als Gefahr für das römische Staatswesen. Um seine Befürchtungen plausibel zu machen, sagt er ihnen in seinen Historien Verachtung der Götter nach, Verleugnung des Vaterlandes und – was uns angesichts des bekannten jüdischen Familiensinns besonders verwundern muss – Geringschätzung von Kindern, Eltern und Geschwistern.

Diesem Arsenal aus der Antike bekannter Vorurteile fügen frühe christliche Judengegner wie Justin oder Melito von Sardes im zweiten Jahrhundert die Behauptung von der „Blutschuld“ der Juden am Tode Christi hinzu, eine angesichts der tatsächlichen Rechtsverhältnisse in der rechtshoheitlich von Rom verwalteten Provinz Judäa unhaltbare These. Die Synode von Elvira im Jahre 306 verkündet bereits die gesellschaftliche Diskriminierung der Juden: das Verbot von Ehen mit Juden und der Speise- und Wohngemeinschaft mit ihnen. Einige Jahrzehnte später, bei Ambrosius von Mailand, finden wir christlichen Judenhass mit einem Aufruf zur Aktion verbunden. Die Spaltung war perfekt, das Judentum zog sich, über die Diaspora verstreut, in eine mit dem Niederschreiben und immer weiteren Ausarbeiten der „mündlichen Lehre“ verbundene Innerlichkeit und spirituelle Vertiefung zurück, das Christentum wurde weltliche Macht und widmete sich seiner äußeren Entfaltung.

Wie eine Selbstverständlichkeit präsentiert sich der Judenhass einige Jahrhunderte später im Islam, wo er im grundlegenden Schrifttum, sowohl im Koran, den Predigten Mohameds, als auch in den Hadithen, den Überlieferungen seiner Taten und Sprüche, festgeschrieben und sanktioniert wurde. Die judenfeindlichen Stellen des Koran sind zahlreich und begnügen sich nicht mit Anschuldigungen, sondern rufen zu blutigem Vorgehen auf. Im Jahre 627 ließ Mohamed alle männlichen Juden der Gemeinschaft Banu Quraiza in Medina abschlachten, während Frauen und Kinder versklavt wurden – das erste islamische Judenmassaker, dem im Lauf der Jahrhunderte zahlreiche folgen sollten. Bis zu dieser Zeit waren größere christliche Judenmassaker nicht bekannt – man muss davon ausgehen, dass Mohameds brutales Vorgehen gegen die Juden bahnbrechende Wirkung hatte. Seine Eroberung des jüdischen Reiches Chaibar liefert das erste Beispiel eines islamischen Krieges gegen die Juden im Rahmen des Jihad.

Die Erniedrigung wurde dem Dhimmi stets bewusst gemacht

Auch in relativ ruhigen Zeiten waren die in islamischen Ländern lebenden Juden oft noch rechtloser als in christlichen Gesellschaften. Das ihre Lebensumstände regelnde Gesetz der dhimma war grundsätzlich diskriminierend. „Bekämpft diejenigen, denen die Schrift gegeben wurde und die (…) sich nicht zur Religion der Wahrheit (gemeint ist der Islam) bekennen, bis sie erniedrigt sind und Tribut entrichten“, heißt es im Koran, Sure 9,29. Die Erniedrigung wurde den dhimmi bei jeder Gelegenheit bewusst gemacht, durch Alltagsregelungen, die in den islamischen Rechtsvorschriften fixiert waren und alles Praktische und Persönliche ihres Daseins bestimmten.

Sie mussten sich beleidigen, schlagen und verhöhnen lassen, ohne sich wehren zu dürfen (ihrerseits einen Muslim zu schlagen hatte die Todesstrafe zur Folge), Waffenbesitz war ihnen untersagt, ihre Aussage vor Gericht wertlos, sie hatten sich im Straßenbild in demütiger Haltung zu bewegen und zuerst zu grüßen, durften keine Pferde reiten und mussten von ihrem Reittier – Maultier oder Esel – absteigen, sobald ihnen ein Muslim begegnete, sie waren verpflichtet, besondere Kleidungsstücke und Kopfbedeckungen zu tragen oder den dhimmi-Status markierende Abzeichen. Da die Regelungen der dhimma religiös verankert sind, erweisen sie sich bis heute als kaum reformierbar. Perioden freundlicher Behandlung in diesem oder jenem mohamedanischen Reich ändern nichts an der grundsätzlich verächtlichen Haltung des islamischen Gesetzes gegenüber Juden und Judentum. Inzwischen wurden die Juden aus vielen muslimischen Ländern gänzlich vertrieben.

Anders als in islamischen Ländern konnten verfolgte Juden in der christlichen Welt immerhin öffentliche Fürsprache finden, die sich unter Berufung auf die generelle juristische Gleichstellung der Juden Gehör verschaffte. Als 1509 der Renegat Johannes Pfefferkorn, unterstützt von den Kölner Dominikanern, zur Beschlagnahme und Verbrennung jüdischer Schriften aufrief, beauftragte Kaiser Maximilian Sachverständige, darunter den christlichen Juristen Johannes Reuchlin, die Beschuldigungen gegen die Juden zu prüfen. Reuchlin widerlegte die Vorwürfe und verteidigte die Juden unter Berufung auf die grundsätzliche Rechtslage: nach dem römischen Recht, das im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation als verbindlich galt, wären Judentum und Christentum „zwei Sekten“ und gleichermaßen concives imperii, Mitbürger des Imperiums. „Zuletzt“, schrieb Reuchlin, „soll ein Christenmensch den Juden lieb haben als seinen Nächsten: das alles ist im Rechte begründet.“ Dennoch kam es, auch wo dieser Darstellung nicht offiziell widersprochen wurde, zu Judenverfolgungen, sogar gegen den Willen des Kaisers oder Papstes oder, wie bei den Pogromen in Speyer, Köln und Mainz, gegen den Willen der dortigen Bischöfe.

In den nächsten Folge lesen Sie: Die Verfolgung und Beraubung  jüdischer Mitbürger war nützlich

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