Oswald Metzger, Gastautor / 23.02.2015 / 14:27 / 7 / Seite ausdrucken

Die Aushöhlung des Leistungsprinzips

Im Grundsatz stimmen sicher die meisten Menschen in unserer Gesellschaft dem Postulat zu: Leistung muss sich lohnen! Wer sich anstrengt, soll Anerkennung ernten: oft materiell, aber nicht nur. Nicht alle Leistungen können sich finanziell auszahlen. Doch wenn die Chancen auf individuellen Mehrwert überwiegen, motivieren sie zum eigenen Engagement. Viele Eltern kümmern sich schon zeitig um frühkindliche Bildungsförderung. Sie ermöglichen ihren Kindern eine möglichst qualifizierte Schullaufbahn, ein Studium oder eine Facharbeiter-ausbildung. Auch die Metapher vom lebenslangen Lernen steht für eine Haltung, die aus dem Leistungsgedanken resultiert.

Doch das Leistungsprinzip, das sozialen Aufstiegs verspricht, wenn man sich nur genügend bemüht, wird immer stärker ausgehöhlt. Das gilt für den persönlichen Lebensbereich, aber auch bei der Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen. Der Prozess läuft seit Jahrzehnten, erst unmerklich und dann immer spürbarer. Je mehr der Staat seine sozialen Leistungen ausweitet, desto stärker hat er die Menschen mit Steuern und Abgaben belastet. Vor allem der Faktor Arbeit ist der Zahlmeister unseres Sozialstaats. Die Steuersätze und Sozial-abgaben, die heute einem ledigen Meister oder einem jungen Akademiker vom Staat in Rechnung gestellt werden, verspotten den Leistungsgedanken. Der Leistungsbereite zahlt, obwohl er objektiv immer weniger Netto vom Brutto hat. Und gleichzeitig alimentiert er ei-nen Sozialstaat, der Menschen dazu verleiten kann, sich im System staatlicher Transferein-kommen einzurichten. Wie „attraktiv“ der deutsche Sozialstaat ist, belegt auch die Zuwande-rung von Geringqualifizierten aus osteuropäischen EU-Staaten.

Doch das Leistungsprinzip wird auch sehr grundsätzlich dadurch in Frage gestellt, dass wir eine schier unglaubliche Bevorzugung des Faktors Kapital scheinbar klaglos akzeptieren. Im Steuerrecht sind Einkünfte aus Kapitalvermögen unverschämt privilegiert. Bei der Erb-schaftsteuer gilt in Deutschland der Grundsatz: Je höher die Erbmasse, desto geringer die Steuerlast für das „leistungslose Einkommen“ der Erben. Die Abgeltungssteuer für Kapitaler-träge ist für mich ein klarer Verstoß gegen das Gleichheitsgebot und widerspricht diametral der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Wenn der Staat weiter Kapital und Arbeit so ungleich behandelt, wächst nicht nur die Schere zwischen den Einkunftsarten. Nein, wir werden im Zuge der Digitalisierung der Industrie erleben können, was wir bereits in den Siebziger Jahren – damals allerdings bei den Hilfsarbeitern – massenhaft erlebten: Sie wurden wegrationalisiert, weil Maschinen billiger waren als die durch das „Wegstreiken“ der unteren Lohngruppen teuer gewordene menschliche Arbeitskraft. Je teurer in der digitalen Welt die akademische und Meister-Fachkraft wird, weil der Staat sie als Finanzierungsquelle weiter ungeniert schröpft, desto mehr lohnt sich deren Ersatz durch Hochleistungstechnik. Das dafür notwendige Kapital ist reichlich vorhanden, weil es sich wegen seiner staatlichen Privilegierung überdurchschnittlich vermehrt.

Ich will den Bogen noch weiter spannen. Was die Zentralbanken dieser Welt inzwischen praktizieren, ist nichts anderes als ein fundamentaler Angriff auf das Leistungsprinzip. Sie bestrafen mit ihrer Nullzinspolitik die Sparer und das, obwohl Vorsorge angesichts der Risiken älter werdender Gesellschaften dringlicher denn je wäre. Sie schaffen den Zins als Leistungsmaßstab für die Bewertung guter oder schlechter Risiken ab. Und sie pushen mit ihrer Liquiditätsschwemme die Aktienkurse auf Rekordniveaus, als ob realwirtschaftliche Leistun-gen für die Unternehmensbewertung keine Rolle mehr spielten.Wir unterminieren im täglichen Mikrokosmos und in der Makroökonomie fundamentale Ordnungsprinzipien. Das Leistungsprinzip ist essentiell. Wer es aushöhlt, zerstört individuelle Wertschätzung und gesellschaftliche Wohlfahrt.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem INSM-Ökonomenblog 

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Leserpost

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Berthold Bohner / 26.02.2015

Dem Grundgedankern von Herrn Metzger, dass größere Einkommen höher besteuert werden sollen als Einkommen die gerade den Lebensunterhalt sichern, stimme ich zu . Bei der Besteuerung der Kapitalerträge stelle ich fest, dass die gegenwärtige Regel nicht für alle Lebenswirklichkeiten passt. Ein Selbstständiger kann sich bei seiner Altersversorgung nicht auf Zahlungen des Staates wie Renten und Pensionen verlassen, er ist deswegen gezwungen sich einen Kapitalstamm anzulegen. Die steuerliche Förderung der Lebensversicherung ist aus verschiedenen Gründen kein tragfähiges Modell . Statt der Abgeltungssteuer sollte lieber ein größerer Kapitalertragssteuerfreibetrag gewährt werden, ich würde einen Freibetrag von 15000 bis 20000 € für angemessen halten. Die Besteuerung der Erbschaften und Vermögen krankt an einem grundsätzlichen Verständnisfehler, abhängig von der Bewertung wird eine Steuer festgesetzt, die mit der Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners nur mittelbar zu tun hat. Wenn sämtliche konsumfähigen Erträge besteuert würden, erhielte der Staat auch aus den Erbschaften genügend Ertag, ohne eine separate Steuer erheben zu müssen.

Sören Sieg / 25.02.2015

Lieber Herr Metzger, ich stimme meinen Vorrednern zu, möchte es aber etwas milder formulieren, weil ich bezüglich des Erbes sehr lange genau so argumentiert habe wie Sie. Ich möchte Ihnen daher sagen, was mich dazu gebracht hat, es nun ganz anders zu sehen. In der Tat handelt es sich dabei eben nicht um ein “Einkommen”, das dann (ungerechterweise) “leistungslos” ist. Sondern: Jemand hat etwas geleistet, er hat sich nützlich gemacht und dafür im Tausch etwas erworben. Das gehört ihm. Zunächst einmal hat der Staat ohnehin kein Recht, es ihm wegzunehmen (es sei denn in einer Art gemeinschaftlicher Notwehr und Nothilfe zur Abwehr von Gefahren; bei über 1000 Milliarden Euro Staatseinnahmen sind wir davon weit entfernt.) Dennoch tut es der Staat: Er beraubt den legalen Erwerber eines großen Teils seines Eigentums. Weniger als 50% darf er behalten - ohne auch nur den geringsten Anspruch auf irgendeine Gegenleistung zu erwerben. So weit, so schlecht. Nun gibt der legale Erwerber das Geld nicht aus, sondern spart es. Durch die unendliche Geldvermehrung durch die Zentralbank wird der Wert dieses Geldvermögens schon ohnehin kontinuierlich entwertet. Der Staat rettet Banken, bankrotte Nachbarstaaten etc, und es kommt zu einer zweiten Enteignung desjenigen, der sich anderen nützlich gemacht hat. Dennoch bleibt etwas übrig. Dieses Geld möchte man am Ende seines Lebens weitergeben. Man möchte es verschenken. In der Regel an die Menschen, die man am meisten liebt, Partner und Kinder. Diese Liebe kommt irgendwoher. Dass ich jemand so sehr liebe, dass ich ihm alles, was ich erworben habe, übergeben will, hat seinen Grund. Vermutlich ein jahrzehntelanges Geben und Nehmen. Es ist ein sehr persönlicher Akt, der etwas mit Dankbarkeit zu tun hat. Und mit Liebe. Es ist kein “Nehmen” - es ist ein Geben. Nichts weiter. Und JETZT kommt der Staat und verlangt “Erbschaftssteuer”? Nur um seine eigene Machtbasis, seinen eigenen Reichtum noch weiter zu vermehren? Dass der Staat selbst die existentiellsten und persönlichsten Vorgänge - schenken und vererben - benutzt, um per Zwang sich selbst zu bereichern - das ist vielleicht das moralisch niederträchtigste, was er im ökonomischen Bereich zu bieten hat. Denn es handelt sich nicht um ein “Einkommen”. Sondern um ein ganz persönliches Geschenk, das man am Ende seines Lebens macht. Im letzten Akt der Autonomie, der einem bleibt, im Testament. Der Staat missachtet das Testament, indem er sich selbst dort hineinschreibt, obwohl er nicht hineingeschrieben worden ist. Er missachtet den letzten Willen. Ich finde das niederträchtig. Herzliche Grüße Sören Sieg

Werner Geiselhart / 25.02.2015

Herr Metzger, irgendwie widersprechen Sie sich. Einerseits beklagen Sie, dass Kapitalerträge zu gering besteuert werden, andererseits sorgen Sie sich um die Sparer wegen der Niedrigzinspolitik. Die 25%-tige Kapitalertragsteuer wurde eingeführt, um das Gefeilsche in den Steuererklärungen abzustellen, die gerade bei besser Betuchten über irgendwelche Schlupflöcher dazu geführt hat, dass die Steuer gegen 0 tendiert hat. So hat man wenigstens die 25%. Für Kleinsparer gibts ja einen Freibetrag, der derzeit wohl selten ausgeschöpft wird. Zum Erben: Warum um alles in der Welt soll der Staat das abschöpfen, was jemand erwirtschaftet, sich erarbeitet hat. Da ist es mir viel lieber, wenn seine Familienangehörigen was davon haben als z.B. griechische Steuerverweigerer.

Dieter Sulzbach / 24.02.2015

Da fragt sich der staunende Leser zunehmend, weshalb die Kapitalvermehrung z.B. bei den Lebensversicherern nicht dazu führt, dass sie ihre Versicherten mit fürstlicher Rendite belohnen. Ein Jahrzehnte langes Sprudeln der Kapitalrenditen kann doch nicht durch augenblickliche Zinssätze verdorben werden. Da hätte man ja gleich sparen können (in selbst gewählten Anlageklassen) statt sich zu versichern. Und bei der Erbschaft lese ich immer wieder, dass da jemand ein “leistungsloses Einkommen” erhält. Sie glauben gar nicht , sehr geehrter Herr Metzger, welche Freude es mir bereitet hätte, in meiner Kindheit und Jugend z.B. in einem schönen Haus mit Büchern und Musikinstrumenten aufzuwachsen, die mir zugegebener Weise “leistungslos” zur Verfügung gestanden hätten. Vielleicht hätte ich sogar ein Instrument erlernen können und im Schulorchester mitspielen! Dass ich nun meinerseits (jetzt in der Rolle des “Erblassers”) meinen Kindern und Enkeln etwas von dem durch Leistung Erworbenen weitergeben zu können hoffe (!), stimmt mich deutlich fröhlicher als die Aussicht auf die Einzahlung in den großen Steuertopf. Ich halte allerdings auch im Gegensatz zur heute verbreiteten Auffassung das Konzept “Familie” für sinnvoll und zukunftsfähig.

Jeve R. Huels / 23.02.2015

Sorry Herr Metzger, während ich den ersten 2 Absätzen noch zustimmen kann, verlieren sie sich imho in den folgenden ein wenig in sozialistischem Gestrüpp. Nur weil das räuberische, versklavende System “Steuern und Abgaben”, welches GRUNDSÄTZLICH falsch, asozial und demotivierend ist, die Leistung von Arbeit drastisch entwertet, kann man doch nicht das bereits durch Leistung erbrachte und mehrfach versteuerte Vermögen als leistungslos bezeichnen -auch wenn es vererbt wird-, und den Raub durch sich der Wertschöpfung verweigernden Kasten gutheißen! Kapital arbeitet am effektivsten in Privatbesitz und schöpft hier Werte zum Wohle der ganzen Gesellschaft. Die von ihnen geforderte Gleichbehandlung (im Sinne von gleich ungerecht) würde das Problem noch verschlimmern, und das System auf dem Weg in den Kommunismus noch schneller kollabieren lassen. Nur die deutliche Reduzierung von Steuern, Abgaben und Bürokratie kann hier zur gewünschten Gleichbehandlung führen. Ein frommer Wunsch, der ohne erhebliche Geburtsschmerzen (in Form eines totalen Zusammenbruchs) nicht in erfüllung gehen wird. Das von ihnen postulierte “reichlich vorhandene, weil durch staatliche Priviligierung sich überdurchschnittlich vermehrende Kapital” existiert hingegen tatsächlich nur auf dem Papier. Keine entsprechenden Werte weit und breit. Der Anschein wird allerdings durch zerstörerische, geradezu verbrecherische Eingriffe und Manipulationen der von den Eliten instrumentaliesierten Finanzinstrumente wie Banken und Börsen erweckt. MfG

Markus Schmitz / 23.02.2015

“Die Abgeltungssteuer für Kapitaler-träge ist für mich ein klarer Verstoß gegen das Gleichheitsgebot und widerspricht diametral der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit.” Lieber Herr Metzger, während ich dem ersten Teil des Satzes noch bedenkenlos zustimmen kann, gefällt mir der zweite Satzteil überhaupt nicht. Denn der progressive Steuersatz selbst ist ja der wohl schlimmste Verstoß gegen das Gleichheitsgebot und der ebenfalls wohl größte Kostentreiber bei mittleren Einkommen. Eine “flat tax” ist deutlich näher an dem Grundsatz der Besteuerung nach Gleichheitsgebot und individueller Leistungsfähigkeit - denn ein höheres Einkommen zahlt ja auch höhere (absolut) Steuern [wenn auch dann gleiche oder immerhin fast gleiche relative Steuersätze durch den flat tax-Tarif gekoppelt mit steuerfreiem Existenzminimum]. So ein einfacher Steuertarif mit gleichem Steuersatz für jeden über dem Existenzminimum verdienten/bekommenen Euro/cent hat auch andere Vorteile, die Sie natürlich kennen.

Paul Mittelsdorf / 23.02.2015

Steuern auf Kapitalerträge sind ebenso falsch wie künstlich erzeugte Niedrigzinsen. Beides ist ein Angriff auf den Sparer. Der Staat sollte keinerlei Recht haben, Steuern auf Erbschaften oder Zinsen zu verlangen

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