Vietnams Präsident Tran Dai Quang ist heute im Alter von 61 Jahren in einem Militärkrankenhaus gestorben, berichtet die Kleine Zeitung. Tran hatte das Amt seit April 2016 inne. Zuvor habe der langjährige Polizist an der Spitze des mächtigen Sicherheitsministeriums gestanden. Es sei das erste Mal gewesen, dass ein Polizeigeneral Präsident des autoritär geführten kommunistischen Landes geworden sei.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat ihre Sanktionen gegen Russland erneut verschärft, meldet die Kleine Zeitung. Insgesamt 33 Einzelpersonen und Einrichtungen aus dem Bereich der russischen Streitkräfte und Geheimdienste seien mit Strafmaßnahmen belegt worden, wie das Außenministerium in Washington am Donnerstag mitgeteilt habe. Begründet hätte man die Sanktionen mit "bösartigen Aktivitäten".
Verhängt worden seien die Strafmaßnahmen den Angaben zufolge auf Grundlage eines im vergangenen Jahr vom US-Kongress verabschiedeten Gesetzes. Dieses sehe Sanktionen wegen der mutmaßlichen russischen Einmischungen in US-Wahlen und der russischen Interventionen in der Ukraine vor.
Als Reaktion auf die mutmaßlichen russischen Wahleingriffe wurden von der US-Regierung bereits im April Sanktionen verhängt, die sich unter anderem gegen Oligarchen aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin richteten. Zugleich habe die US-Regierung nun auch Sanktionen gegen eine Firma der chinesischen Streitkräfte wegen des Kaufs von russischen Kampfflugzeugen und Boden-Luft-Raketen verhängt.
Etwas für russische Verhältnisse äußerst Ungewöhnliches ist geschehen: Die Wahlkommission erklärte am Donnerstag die Stichwahl um den Gouverneursposten von Wladiwostok für ungültig, meldet die Presse. Die Wahl müsse innerhalb von drei Monaten wiederholt werden.
Bei dem Urnengang am Sonntag habe der Regierungskandidat, Andrej Tarasenko, knapp vor dem Kandidaten der Kommunisten, Andrej Ischenko, gewonnen. Die Wahl sei von Betrugsvorwürfen begleitet worden, da Ischenko noch am Sonntagabend in Führung gelegen hätte – der Wahlsieger jedoch am Montagmorgen Tarasenko hieß. Die Kommunisten hätten Proteste organisiert und den Rücktritt des Siegers verlangt.
Der Zweikampf im Fernen Osten reihe sich in Ergebnisse aus anderen Regionen ein, in denen die Kreml-Partei „Einiges Russland“ unbefriedigende Ergebnisse eingefahren habe. Unüblich sei in Russland bereits, dass es in vier Regionen überhaupt zu Stichwahlen gekommen sei. Der Unmut der Bürger sei wegen der geplanten Pensionsreform hoch.
Womöglich sei diese Unzufriedenheit auch der Grund für die Entscheidung, die Wahlen zu annullieren. Die Leiterin der Zentralen Wahlkommission, Ella Pamfilowa, hätte dies der regionalen Wahlkommission empfohlen. Man hoffe wohl, dass so weitere Proteste abgewendet werden könnten.
So schlecht wie bei der aktuellen Umfrage schnitten CDU und CSU beim Deutschlandtrend von Infratest dimap in über 20 Jahren noch nie zuvor ab, meldet die Welt. Die CDU/CSU verliere demnach einen Prozentpunkt und erreiche nur noch 28 Prozent. Dies sei für sie der schlechteste Wert seit Beginn des Deutschlandtrends im Jahr 1997. Die SPD habe ebenfalls einen Prozentpunkt verloren und käme auf 17 Prozent. Die AfD habe um zwei Prozentpunkte auf nun 18 Prozent zulegen können. Die Grünen würden 15 Prozent (plus ein Prozentpunkt), die Linke unverändert zehn Prozent und die FDP neun Prozent (plus ein Prozentpunkt) erhalten.
Sven Krüger ist seit drei Jahren Oberbürgermeister der sächsischen Stadt Freiberg, und seit zwei Jahrzehnten SPD-Mitglied. Bekanntheit erlangte er kurzzeitig, als er für seine Stadt einen Zuzugsstopp für Asylbewerber und Flüchtlinge forderte, um zu verhindern, „dass die Stimmung in der Bevölkerung kippt.“ Am Donnerstagabend habe Sven Krüger seinen Austritt aus der SPD bekannt gegeben, berichtet die Welt. Nach dem historisch schlechten Ergebnis der SPD bei der Bundestagswahl im September 2017 sei ein Neuanfang versprochen worden, die Partei habe mehr auf das hören wollen, was die Menschen und die Mitglieder bewegt, heißt es weiter. „Leider muss ich feststellen, dass fast nichts von dem auch nur ansatzweise umgesetzt wurde. Schaut man diese Tage nach Berlin, drückt das Wort ‚Fremdschämen‘ nicht einmal ansatzweise aus, was ich derzeit empfinde.“, wird der Oberbürgermeister zitiert.
Nach einem Angriff von Asylbewerbern auf eine Diskothek in Frankfurt an der Oder will Oberbürgermeister René Wilke (Linke) nun tatsächlich wie angekündigt einige Flüchtlinge aus Deutschland ausweisen lassen, meldet die Welt.
Der verwaltungsrechtliche Prozess zur Ausweisung von sieben aus Syrien, Pakistan und den Palästinensergebieten stammenden Männer sei am Donnerstag eingeleitet worden, hätte die Stadtverwaltung mitgeteilt. Zwei der Betroffenen seien in den Angriff auf den Club „Le Frosch“ Ende August verwickelt gewesen. Der Vorgang bedeute allerdings nicht, dass die sieben Migranten auch wirklich ausgewiesen werden. Zunächst werde geprüft, ob die belastenden Momente für eine Ausweisung ausreichen. Zudem könnten die Betroffenen Widerspruch einlegen und vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Die Staatsanwaltschaft ermittle in dem Fall unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch. Mit Eisenstangen und Steinen bewaffnet, und mit dem Ruf "Allahu Akbar", sollen die 10 bis 15 jungen Männer den Club im August angegriffen haben. Die Gäste hätten sich in der Diskothek barrikadieren müssen, viele seien geschockt, heißt es weiter. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) habe berichtet, dass eine Gruppe von 15 bis 20 Syrern in Frankfurt seit einem Jahr immer wieder unangenehm aufgefallen sein soll. Aktenkundig seien Messerstechereien, Körperverletzung, Gewalt und Drohungen.
Der Verfassungsschutz prüft Medienberichten zufolge die Beobachtung der Zentrale des Moscheeverbandes Ditib, meldet die FAZ. „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR zufolge habe das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein als vertraulich eingestuftes Dossier mit Informationen über die Ditib an die Bundesländer versandt. Diese sollen, so heißt es weiter, bis Mitte Oktober Material und eine Stellungnahme übermitteln. Der Rechercheverbund habe berichtet, in Kreisen des Verfassungsschutzes werde eine kontroverse Debatte darüber erwartet, ob Ditib offiziell als Verdachtsfall oder sogar als Beobachtungsobjekt eingestuft werden sollte. Einige Länder schienen dagegen Vorbehalte zu haben.
Das Bundesamt habe sich auf Anfrage nicht konkret zu einer Prüfung des türkischen Moscheeverbandes geäußert. In einer Mitteilung habe es lediglich geheißen: „Im Zusammenhang mit aktuellen Geschehnissen (insbesondere mit Blick auf die türkische Militäroperation in Nordsyrien) hat das BfV festgestellt, dass einzelne Ditib-Moscheegemeinden verfassungsfeindliche nationalistisch-religiöse Aktivitäten entwickelten und entsprechende Äußerungen tätigten.“
Der Moscheeverband, der der Aufsicht des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) in der türkischen Hauptstadt Ankara unterstehe, sei zuletzt unter anderem in die Kritik geraten, weil Kinder in einigen Ditib-Gemeinden in Uniformen und mit türkischen Fahnen Kriegsszenen nachspielen sollten.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will bei seinem Staatsbesuch nach Deutschland die Ditib-Zentralmoschee in Köln offiziell eröffnen.
Zum Staatsbesuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan sind in Berlin mehrere größere Demonstrationen angekündigt; meldet die FAZ. Zur Größten davon würden 10 000 Teilnehmer erwartet, habe die Polizei auf Anfrage mitgeteilt. Das Bündnis «Erdogan Not Welcome» habe die Aktion angemeldet, die demnach am 28. September um 16.00 Uhr auf dem Potsdamer Platz beginnen soll. Das Bündnis wolle auch am folgenden Tag protestieren.
Die Polizei hat bei mehreren Verdächtigen einer selbst ernannten Bürgerwehr in Chemnitz Durchsuchungen durchgeführt, meldet die FAZ. Die Gruppe soll am vergangenen Freitag, wie berichtet, Ausländer bedroht und beschimpft haben. Den Mitgliedern werde vorgeworfen, Passanten kontrolliert und durchsucht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft seien Deutsche, Iraner und Pakistaner eingekreist worden. Dabei sollen fremdenfeindliche Äußerungen gefallen sein. Ein 26 Jahre alter Iraner erlitt eine Platzwunde am Kopf.
Schön, dass gegen eine Gruppe, die andere bedroht und angreift, so konsequent vorgegangen wird. Schade nur, dass viele andere gewaltbereite Gruppen junger Männer solche Konsequenz nicht erfahren.
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen wehrt sich gegen ein psychiatrisches Gutachten, das die Justiz wegen der Verbreitung islamistischer Gräuelfotos angeordnet hat, meldet orf.at.
Die 50-Jährige habe auf Twitter ein Gerichtsschreiben veröffentlicht, in dem eine Expertise durch eine Psychiaterin „innerhalb kürzester Zeit“ angefordert wird. „Es ist einfach haarsträubend“, habe Le Pen weiter geschrieben. Sie werde behandelt wie eine Pädophile oder sexuell Gestörte.
Die Psychiaterin solle laut dem Gericht in Nanterre bei Paris einschätzen, ob die Rechtspopulistin zurechnungsfähig gewesen sei, als sie im Dezember 2015 brutale Fotos der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf Twitter teilte. Sie solle zudem prüfen, ob „der geistige Zustand der Betroffenen die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Personen bedroht“.
Die Bilder hätten unter anderem einen Mann gezeigt, der bei lebendigem Leib in einem Käfig verbrannt wurde. Deshalb drohten Le Pen in dem laufenden Verfahren drei Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe wegen „Verbreitung von Gewaltbildern“. Darauf stünden in Frankreich zum Schutz von Minderjährigen harte Strafen.
Das Parlament habe die Immunität Le Pens bereits aufgehoben. Die Chefin der Partei Rassemblement National (Nationale Sammlungsbewegung, früher Front National) habe betont, sie hätte nach den Anschlägen in Paris mit 130 Toten vom November 2015 den „Horror des IS anprangern“ wollen.
Bei einer Konferenz zum Nahostkonflikt treffen sich auf Einladung der Evangelischen Akademie Bad Boll vor allem Diskutanten, die der antisemitischen BDS-Kampagne nahestehen, berichtet die Welt.
Auf einer Konferenz solle über den „Aufbruch zu einem konstruktiven Miteinander“ von Israel und den Palästinensern gesprochen werden, doch ein größerer Dissens zwischen den rund 20 bestätigten Diskutanten aus Politik, Kultur, Zivilgesellschaft und Wissenschaft sei nicht zu erwarten: Bis auf wenige Ausnahmen stünden fast alle ideologisch oder organisatorisch der als antisemitisch geltenden Israel-Boykott-Bewegung BDS (Boycott, Divestment and Sanctions) nahe.
Volker Beck, Grünen-Politiker und Dozent am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien der Ruhr-Universität Bochum, habe diese Konferenz als „Happening der antisemitischen BDS-Bewegung garniert mit einer Ausstellung, die nach Ansicht von Fachleuten antijüdische Vorurteile verbreitet“, bezeichnet. So etwas dürfe es in einer kirchlichen Einrichtung nicht geben, wird er von der Welt zitiert. Die Evangelische Akademie ist Teil der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Der Chef der Evangelischen Akademie, Jörg Hübner, behaupte, man habe alles getan, um andere Stimmen, etwa aus dem Umfeld der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), zu gewinnen. Doch bei der DIG wisse man davon nichts. „Mich hat niemand gefragt, auch unsere Bundesgeschäftsstelle wurde nicht angesprochen“, wird Bundesgeschäftsführer Hellmut Königshaus von der Welt zitiert. Unmut rufe die Konferenz auch bei Felix Klein hervor, dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung.
Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Bericht zufolge die Ausstattung der früheren Bundespräsidenten, meldet die FAZ. In einem 44 Seiten umfassenden Prüfbericht bemängele die Behörde, bei den Ex-Staatsoberhäuptern habe sich ein Automatismus „lebenslanger Vollausstattung“ entwickelt, habe die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf den Prüfbericht, der ihr vorliege, berichtet.
Die bisherigen Ausgaberegeln würden sich nicht „an den Grundsätzen von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit“ orientieren, heiße es weiter. So stünden beispielsweise die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Büros der Altbundespräsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen: „Je Bundespräsident variierten dabei die Ausgaben zwischen 0,9 und 2,3 Mio. Euro“, werde der Rechnungshof zitiert.
Laut Gesetz, so heißt es weiter, sollten zudem die Reisen von Altbundespräsidenten eigentlich nicht aus Steuergeld bezahlt werden, dennoch habe das Präsidialamt „sämtliche geltend gemachten Reisekosten“ erstattet, auch für Privatreisen. Der Rechnungshof hätte den Bundestag deshalb nun aufgefordert, den Ex-Präsidenten klare und strengere Regeln zu geben.