Der Zweiklassen-Rechtsstaat

Zwei Vorfälle sorgen zur Wende eines unruhigen Jahres für viel Unmut und blankes Entsetzen. Sie könnten unterschiedlicher nicht sein und stehen doch sinnbildlich für einen Staat, der keine Kontrolle mehr über Recht und Gesetz zu haben scheint – freilich nur in Teilbereichen und nicht ganz unfreiwillig. Da ist zum einen die abscheuliche Tat eines vermeintlich minderjährigen afghanischen „Flüchtlings”, der einem tatsächlich minderjährigen deutschen Mädchen das Leben genommen hat, weil es sich ihm nicht fügen wollte. Zum anderen der Ausbruch mehrerer Häftlinge aus einer Berliner Justizvollzugsanstalt, bei dem die Polizei von der Veröffentlichung von Fahndungsfotos absah, weil dies die Persönlichkeitsrechte der Straftäter verletzen könnte.

Beide Fälle – so wenig vergleichbar sie auch sind – dokumentieren auf bestürzende Weise den Zustand Deutschlands im Jahr 2017. In Berlin steht nicht die Durchsetzung der Strafverfolgung im Vordergrund, sondern der Schutz flüchtiger Krimineller. Und der Tod des Mädchens markiert das grausame Ende einer Abfolge von Geschehnissen, deren Ursprung im Kontrollverlust des Staates liegt. Der naive Umgang mit einem Millionenheer zugewanderter Männer, die Bereitschaft, alle Sorgfaltspflichten für die eigene Bevölkerung zu ignorieren und die fortlaufende Sonderbehandlung der fast durchweg ohne Asylgrund mit einem Bleiberecht ausgestatteten Neuankömmlinge archaischer Prägung sind der Schlüssel zu vielen der inzwischen fast alltäglichen Horrormeldungen.

Regelmäßig mildernde Umstände

Dabei schleicht sich zudem das Gefühl ein, dass den Tätern aus der Gruppe der Zuwanderer regelmäßig mildernde Umstände zugebilligt werden, weil man ihnen entweder attestiert, psychisch gestört zu sein, oder aufgrund ihrer kulturellen Herkunft nicht besser zu wissen, wie man sich zivilisiert verhält. Ob auch die ausgebrochenen Häftlinge diesen Kulturrabatt für sich in Anspruch nehmen können, indem man ihre Gesichter nicht zeigt, ist Spekulation. Sicher ist aber, dass der Verzicht auf das Ausschöpfen aller behördlichen Möglichkeiten den Fahndungserfolg gefährdet. Da darf man schon mal an den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt denken.

Wer aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte ausgebrochener Straftäter auf die Veröffentlichung von Fahndungsfotos verzichtet, kann die Strafverfolgung angesichts der Unannehmlichkeiten für die Täter ja eigentlich auch gleich ganz einstellen. Natürlich passiert dies nicht. Vor allem nicht dort, wo es etwa um zu schnelles Fahren, verspätete Steuerzahlungen oder gar vergessene Umzugsmeldungen geht. All diese und viele weitere Alltagsbagatellen werden gnadenlos sanktioniert. Hier funktioniert der Rechtsstaat auf geradezu perfekte Weise. Wo es aber um sogenannte Flüchtlinge geht, wo sich ausgewachsene Männer mit Kinderstimmen und Kulleraugen das Testat der Minderjährigkeit erschleichen, wo sich Horden frauenverachtender Triebtäter in Gruppen auf wehrlose Opfer stürzen, da sieht sich unser Staat außer Stande, für Recht und Ordnung zu sorgen.

Eine Zweiklassengesellschaft

Er könnte es, doch er will es nicht. Lieber verwendet er all seine Energie darauf, jene zu verfolgen, die es wagen, das Offensichtliche öffentlich anzusprechen. Ein eigenes Gesetz wurde gar dafür geschaffen, das mithelfen soll, diejenigen mundtot zu machen, die andere aufklären und aufwecken könnten.

So gibt Deutschland zum Ende des Jahres 2017 ein trostloses Bild ab. Der gescheiterte Staat, der sein Scheitern nicht nur selbst wählt, sondern gezielt einsetzt, hat eine Zweiklassengesellschaft geschaffen: auf der einen Seite diejenigen, „die schon länger hier leben”, die nach allen Regeln der Kunst erfasst sind und für jedes noch so kleine Versäumnis zur Rechenschaft gezogen werden – auf der anderen Seite die neu Hinzugekommenen, über die kaum eine Behörde wirklich viel weiß, außer der Adresse der Unterkunft oder der Kontonummer, auf die das Geld fließt, und denen man so vieles nachsieht.

Statt alle gleich zu behandeln und unser geltendes Recht ebenso durchzusetzen wie die hiesigen Gepflogenheiten, werden „Schutzzonen” für Frauen errichtet, Weihnachtsmärkte zu Festungen ausgebaut und jahrhundertealte Traditionen aufgegeben. All das nur, weil man die Auswüchse der unkontrollierten Zuwanderung aus Angst vor den mächtigen Ideologen innerhalb und außerhalb der Redaktionen nicht bekämpfen will. Doch ein Staat, der Recht und Gesetz nur noch nach Gutdünken durchsetzt, ist ein Willkürstaat. Davon hatten wir in Deutschland im 20. Jahrhundert gleich zwei. Und auch diese behaupteten von sich stets, nur unser aller Wohl im Blick zu haben. Wir wissen längst, dass dem nicht so war.

Dieser Beitrag ersc hien zuerst auf Ramin Peymanis Website.

Foto: Joseph M. Buliavac U.S. Navy via Wikimedia Commons

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Wilhelm Sacker / 02.01.2018

Sehr wahr und erschütternd richtig! Zum Davonlaufen! Das Grundgesetz sagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Was ausdrücklich auch nicht erlaubt ist, ist die BEVORZUGUNG von manchen Menschen aufgrund von XYZ…. Zitat: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1, 2 und 3 (1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder BEVORZUGT werden…“  Zitatende Ich bin wirklich gespannt, ob und wann und wie unser geliebter deutscher Staat noch die Kurve kriegt und auch UNS (“die wir schon länger hier sind”) verlässlich und dauerhaft schützt. Immer nur diese stereotype “Betroffenheit”, “Empörung” etc. und kleinlaute Appelle, die postwendend niedergemacht , zerredet und neutralisiert werden! Erbärmlich! Also doch auswandern??

Andreas Günther / 02.01.2018

Ich könnte hier einige erschreckende Beispiele bringen, wie der Staat gegenüber Autofahrern oder Arbeitslosen unangemessene Härte zeigt. Wenn “law and order” gelten sollen, dann bitte durchgängig. Wir befinden uns jedoch in einem Kulturkampf, bei dem die Mehrzahl der Pöstcheninhaber in Politik, Kirchen, Medien sowie vielen NGOs eine schlechtere Gesellschaft nach ihren Vorstellungen herbeizwingen wollen. Sie sprechen von „Transformation der Gesellschaft“. Kritik daran wird mit einem Netzdurchwirkungsgesetz kleingehalten. Viele von denen, die unsere Gesellschaft überwinden wollen, nehmen auch gerne pathetische Formulierungen wie „Bekenntnis zum Grundgesetz“ in den Mund und zitieren gerne „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Das kann man machen. Aber wenn sie damit das Land, in dem ich bis vor einigen Jahren gut und gern gelebt habe, zerstören, dann will ich das nicht hinnehmen. “Ehe für alle”, Kaputtmachen der sicheren und zuverlässigen Energieversorgung, Massenansiedlung kulturfremder Menschen sind jetzt nur drei Beispiele dieser “Transformation der Gesellschaft”.

Jörg Werda / 02.01.2018

Dem Kommentar ist leider nicht zu widersprechen.

Karla Kuhn / 02.01.2018

“Zum anderen der Ausbruch mehrerer Häftlinge aus einer Berliner Justizvollzugsanstalt, bei dem die Polizei von der Veröffentlichung von Fahndungsfotos absah, weil dies die Persönlichkeitsrechte der Straftäter verletzen könnte.” “In Berlin steht nicht die Durchsetzung der Strafverfolgung im Vordergrund, sondern der Schutz flüchtiger Krimineller.” Wenn das wirklich so ist, dann wäre nicht nur die Justiz unfähig, sondern vor allem die regierenden Parteien in Berlin und beide müßten sofort erneuert werden. Es gibt ja kaum noch eine Steigerung vom Wahnsinn. Und trotzdem kommen jeden Tag die unglaublichsten Geschichten ans Tageslicht. EIN TÄTER HAT SEIN RECHT AUF DATENSCHUTZ VERLOREN !!  “Doch ein Staat, der Recht und Gesetz nur noch nach Gutdünken durchsetzt, ist ein Willkürstaat. Davon hatten wir in Deutschland im 20. Jahrhundert gleich zwei. Und auch diese behaupteten von sich stets, nur unser aller Wohl im Blick zu haben. Wir wissen längst, dass dem nicht so war.”  WEHRET DEN ANFÄNGEN. Dann hoffe ich doch sehr, daß sich so ein Willkürstaat im 21 Jahrhundert nicht durchsetzen kann. Da sind wir, das Volk gefragt.

Klaus Fellechner / 02.01.2018

Ein alter aber wahrer Spruch sagt,vor dem Gesetz sind alle gleich.Diese alte Überzeugung gilt schon lang nicht mehr. Wenn bei der Verfolgung von Straftaten und Straftätern die Toleranz gegenüber der offen gezeigten Intoleranz,wichtiger Ist,dann gibt sich der Rechtsstaat auf.Ergebnis ist,der Bürger verliert das Vertrauen in den Staat. In den letzten Jahren wurden und werden soviel Gesetze gebrochen,bzw.nicht angewandt,man könnte schon vom Anfang eines Unrechtsstaates sprechen. Viel schlimmer aber ist,die Medien schweigen zum grossen Teil. Die Komplizenschaft der Medien mit der Politik, bedeutet den Untergang der Meinungsfreiheit,damit der Freiheit an sich. Die Gleichschaltung der Medien hat,wie auch immer sie sich vollzieht,eine politische Meinungsdiktatur zur Folge. Dagegen sollte der mündige Bürger vorgehen,mit seiner noch freien Meinungsäusserung!

Sepp Kneip / 02.01.2018

Einen deutschen Rechtsstat gibt es nicht mehr. Wo mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, ist das Recht zerbrochen. Hier kann man nur hinausschreien: Das Maß ist voll, Herr Maas! Für jeden Kulturstaat ist eine solche Rechtsverlotterung tödlich. Vielleicht will man ja Frau Özuguz beweisen, dass wir tatsächlich keine Kultur in Deutschland haben. Wie anders soll man sich das alles sonst erklären? Den Leuten, die es erklären wollen, wird die Stimme entzogen. Die Meinungsfreiheit im Netz ist gestern zu Grabe getragen worden. Auch ein Zweiklassen-Rechtsstaat ist kein Rechtsstaat mehr. Ein Staat, der dem Bürger die Meinungsfreiheit nimmt, schon gar nicht. Man hätte noch die Möglichkeit, bei der anstehende Regierungsbildung das Ganze vergessen zu machen. Es müssten Köpfe rollen. Doch dazu wird man sich kaum aufraffen wollen. Dennoch, das Jahr 2018 beginnt erst und Meinungsfreiheit hat sich früher oder später immer wieder durchgesetzt. Und es hat immer wieder Menschen gegeben, die für die Meinungsfreiheit gekämpft und ihr zum Durchbruch verholfen haben. Mit dieser Hoffnung sollten wir in das Neue Jahr gehen.

Alois Ludwig / 02.01.2018

Es ist nahezu unerträglich wie SPD, die Linksgrünen und die Linken Berlin in eine Stadt verwandeln,  die ein El Dorado für Verbrecher jeglicher Coleur ist. Die Fahndungsfotos werden deshalb nicht veröffentlicht, weil sie das Spiegelbild einer schon viele Jahre andauernden verkorksten Politik, in der die Justiz zum Handlanger verkommen ist, darstellen. Aber seien Sie sicher der „Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht“. Der Begriff Rechtsstaat ist für die Gauner, Verbrecher aber auch die Linke immer gewaltbereite Szene zu einem Popanz verkommen, der allenfalls dem Normalbürger als Drohung entgegengeschleudert werden kann, sollte er es wagen, die schlimmen Zustände zu kritisieren. Aber eines ist gesichert: „Der Fisch stinkt vom Kopf her“.

Heinrich Niklaus / 02.01.2018

Treffender Artikel! Es ist doch bezeichnend, dass bei der Einrichtung von „Schutzzonen“ für Frauen der deutsche Mann als „Beschützer“  völlig unerwähnt bleibt. Dazu titelt die FAZ heute treffend: Die FAZ titelt heute: „Zarte Männer braucht das Land“. Danach scheint das „domestizierte Weichei“ en vogue.

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