Der Zweiklassen-Rechtsstaat

Zwei Vorfälle sorgen zur Wende eines unruhigen Jahres für viel Unmut und blankes Entsetzen. Sie könnten unterschiedlicher nicht sein und stehen doch sinnbildlich für einen Staat, der keine Kontrolle mehr über Recht und Gesetz zu haben scheint – freilich nur in Teilbereichen und nicht ganz unfreiwillig. Da ist zum einen die abscheuliche Tat eines vermeintlich minderjährigen afghanischen „Flüchtlings”, der einem tatsächlich minderjährigen deutschen Mädchen das Leben genommen hat, weil es sich ihm nicht fügen wollte. Zum anderen der Ausbruch mehrerer Häftlinge aus einer Berliner Justizvollzugsanstalt, bei dem die Polizei von der Veröffentlichung von Fahndungsfotos absah, weil dies die Persönlichkeitsrechte der Straftäter verletzen könnte.

Beide Fälle – so wenig vergleichbar sie auch sind – dokumentieren auf bestürzende Weise den Zustand Deutschlands im Jahr 2017. In Berlin steht nicht die Durchsetzung der Strafverfolgung im Vordergrund, sondern der Schutz flüchtiger Krimineller. Und der Tod des Mädchens markiert das grausame Ende einer Abfolge von Geschehnissen, deren Ursprung im Kontrollverlust des Staates liegt. Der naive Umgang mit einem Millionenheer zugewanderter Männer, die Bereitschaft, alle Sorgfaltspflichten für die eigene Bevölkerung zu ignorieren und die fortlaufende Sonderbehandlung der fast durchweg ohne Asylgrund mit einem Bleiberecht ausgestatteten Neuankömmlinge archaischer Prägung sind der Schlüssel zu vielen der inzwischen fast alltäglichen Horrormeldungen.

Regelmäßig mildernde Umstände

Dabei schleicht sich zudem das Gefühl ein, dass den Tätern aus der Gruppe der Zuwanderer regelmäßig mildernde Umstände zugebilligt werden, weil man ihnen entweder attestiert, psychisch gestört zu sein, oder aufgrund ihrer kulturellen Herkunft nicht besser zu wissen, wie man sich zivilisiert verhält. Ob auch die ausgebrochenen Häftlinge diesen Kulturrabatt für sich in Anspruch nehmen können, indem man ihre Gesichter nicht zeigt, ist Spekulation. Sicher ist aber, dass der Verzicht auf das Ausschöpfen aller behördlichen Möglichkeiten den Fahndungserfolg gefährdet. Da darf man schon mal an den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt denken.

Wer aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte ausgebrochener Straftäter auf die Veröffentlichung von Fahndungsfotos verzichtet, kann die Strafverfolgung angesichts der Unannehmlichkeiten für die Täter ja eigentlich auch gleich ganz einstellen. Natürlich passiert dies nicht. Vor allem nicht dort, wo es etwa um zu schnelles Fahren, verspätete Steuerzahlungen oder gar vergessene Umzugsmeldungen geht. All diese und viele weitere Alltagsbagatellen werden gnadenlos sanktioniert. Hier funktioniert der Rechtsstaat auf geradezu perfekte Weise. Wo es aber um sogenannte Flüchtlinge geht, wo sich ausgewachsene Männer mit Kinderstimmen und Kulleraugen das Testat der Minderjährigkeit erschleichen, wo sich Horden frauenverachtender Triebtäter in Gruppen auf wehrlose Opfer stürzen, da sieht sich unser Staat außer Stande, für Recht und Ordnung zu sorgen.

Eine Zweiklassengesellschaft

Er könnte es, doch er will es nicht. Lieber verwendet er all seine Energie darauf, jene zu verfolgen, die es wagen, das Offensichtliche öffentlich anzusprechen. Ein eigenes Gesetz wurde gar dafür geschaffen, das mithelfen soll, diejenigen mundtot zu machen, die andere aufklären und aufwecken könnten.

So gibt Deutschland zum Ende des Jahres 2017 ein trostloses Bild ab. Der gescheiterte Staat, der sein Scheitern nicht nur selbst wählt, sondern gezielt einsetzt, hat eine Zweiklassengesellschaft geschaffen: auf der einen Seite diejenigen, „die schon länger hier leben”, die nach allen Regeln der Kunst erfasst sind und für jedes noch so kleine Versäumnis zur Rechenschaft gezogen werden – auf der anderen Seite die neu Hinzugekommenen, über die kaum eine Behörde wirklich viel weiß, außer der Adresse der Unterkunft oder der Kontonummer, auf die das Geld fließt, und denen man so vieles nachsieht.

Statt alle gleich zu behandeln und unser geltendes Recht ebenso durchzusetzen wie die hiesigen Gepflogenheiten, werden „Schutzzonen” für Frauen errichtet, Weihnachtsmärkte zu Festungen ausgebaut und jahrhundertealte Traditionen aufgegeben. All das nur, weil man die Auswüchse der unkontrollierten Zuwanderung aus Angst vor den mächtigen Ideologen innerhalb und außerhalb der Redaktionen nicht bekämpfen will. Doch ein Staat, der Recht und Gesetz nur noch nach Gutdünken durchsetzt, ist ein Willkürstaat. Davon hatten wir in Deutschland im 20. Jahrhundert gleich zwei. Und auch diese behaupteten von sich stets, nur unser aller Wohl im Blick zu haben. Wir wissen längst, dass dem nicht so war.

Dieser Beitrag ersc hien zuerst auf Ramin Peymanis Website.

Foto: Joseph M. Buliavac U.S. Navy via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Mike Loewe / 02.01.2018

Sie haben so recht. Jede migrationskritische Äußerung wird in dieser Gesellschaft mittlerweile als schlimmer angesehen als ein durch einen Migranten begangener Mord. Man wird es leid, dagegen angehen zu wollen, weil es eh nicht fruchtet. So bleibt nur noch, ruhig abzuwarten bis die Situation so unerträglich wird, dass eine Mehrheit der Gutmenschen beginnt aufzuwachen. Bis dahin sich stichsichere Kleidung besorgen und durchhalten.

Florian Bode / 02.01.2018

So wird die Gesellschaft zur “Erlebenden”.

Michael Scheffler / 02.01.2018

Warum auch heuer die Angst vor dem Wort “Volk”? Am Parlament steht: “Dem deutschen Volke” und nicht “Der Bevölkerung”

Andreas Rochow / 02.01.2018

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Viele Bürger haben das erkannt und sehen jetzt mit Entsetzen, dass von Problemlösung gar nicht die Rede ist. Stattdessen wird in Berlin von den Verantwortlichen für ein Weiter-So sondiert und sondiert, während der unschuldige Vorstandsvorsitzende des Volkswagenwerkes die Erhöhung der Dieselsteuer fordert. Wenn das keine verkehrte Welt ist!

Arno Besendonk / 02.01.2018

“All diese und viele weitere Alltagsbagatellen werden gnadenlos sanktioniert.” Die Wähler aus dem Ursprungsland des Blitzmarathon haben das auch so gesehen und sich gewehrt. Leider ist die Info noch nicht bei allen angekommen.

Stefan Bley / 02.01.2018

Ich habe lediglich eine Bitte: Kann der letzte bitte das Licht ausschalten?!

Jochen Brühl / 02.01.2018

Der § 130 StGB enthält aber nicht erst seit gestern eine Zweiklassengesellschaft. Deutschstämmige ohne Migrationshintergrund darf man danach ungestraft Köterrasse nennen (ohne genetischen Nachweis des Zusammenhangs), aber gegen Frau von Storch wird gemäß § 130 StGB ermittelt, weil sie von muslimischen vergewaltigenden Männerhorden gesprochen hat, wofür sie sogar einen relativ zielsicheren Anlass hatte. Vielleicht ist ja dieses Verfahren gegen Frau von Storch einmal der Anlass, den diskriminierenden Charakter dieser Strafnorm aufzuzeigen, freilich erst in Gerichtsinstanzen außerhalb Deutschlands.

Viola Heyer / 02.01.2018

Warum nur bin ich mir so verdammt sicher, dass fast alle der Leute, die ihren Mitmenschen einen Maulkorb beim Thema der unkontrollierten Zuwanderung verpassen wollen, den Opfern dieser Kriminellen keine Hilfe leisten und wahrscheinlich nicht einmal den Notruf wählen würden? Weil ich diesen unerträglich selbstgerechten Typus Mensch seit vielen Jahren erleben und ertragen muß. Von keiner Lebensrealität beeinflussbar und stets im Gefühl eigener moralischer Überlegenheit auftretend, verkehren sie alle Werte und Normen ins Gegenteil. Aus Morden machen sie Unfälle, aus Angreifern Verteidiger und aus Tätern Opfer. Empathie und Altruismus gibt es nur für Fremde, während sie regungslos über die Leichen ihrer Landsleute steigen.

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