Peter Grimm / 19.03.2017 / 10:51 / 5 / Seite ausdrucken

Der Vollschleier gehört zu Sachsen

Erinnern Sie sich noch, dass es einmal eine Debatte über ein Vollverschleierungsverbot in Deutschland gab? Das ist gerade mal ein halbes Jahr her. Seinerzeit haben viele Kommentatoren und Politiker die Diskussion mit dem Argument abgeschlossen, dass es wegen der geringen Zahl der Burka- oder Niqabträgerinnen gar kein relevantes Thema sei.

Doch nun sorgt die fehlende Regelung in Dresden für Komplikationen, ausgerechnet in der Stadt, von der der SPD-Vizevorsitzende Ralf Stegner sagte: „Hier wird man doch eher vom Blitz erschlagen, als dass man einen Islamisten auf der Straße trifft.“

Drei Frauen im Niqab wollten in Dresden in einem Bus der Linie 360 ins Umland fahren. Ob der Busfahrer schon mal vom Blitz getroffen wurde, wissen wir nicht, aber er mochte diese Fahrgäste nicht mitnehmen, weil er nicht erkennen konnte, wer sich unter dem schwarzen Tuch verbarg. Es könnten schließlich auch steckbrieflich gesuchte Verbrecher oder Terroristen gewesen sein, die sich einfach mit einem schwarzen Überwurf in eine harmlose radikalmuslimische Frau verwandelt haben.

Der Mann am Lenkrad beschimpfte die vollverhüllten Gestalten nicht, aber er bestand ruhig und entschieden darauf, zu sehen, wen er da im Bus mitnehmen solle. Die Frauen weigerten sich, den Schleier zu lüften, sie protestierten und schnell fanden sich wohlmeinende Unterstützer, die die Diskriminierung der Niqab-Trägerinnen nicht hinnehmen wollten und deren Beförderung verlangten.

Unannehmlichkeiten für Niqab-Trägerinnen

Nach lokalen Presseberichten hat der Fahrer nach einem Ausweg gesucht und bei seiner Leitstelle angerufen. Dort entschied man, er solle die Vollverschleierten mitnehmen. Die Frauen im Niqab kamen nun, wie gewünscht, unerkannt an ihr Ziel und damit hätte die Sache eigentlich erledigt sein können.

Doch wir sind in einem deutschen Landstrich, der in weiten Teilen der veröffentlichten Meinung als islamophob gilt, weil hier mehr als anderswo „Menschen, die schon länger hier leben“, glauben, gegen die Islamisierung ihrer Heimat auf die Straße gehen zu müssen, während doch offiziell bestritten wird, dass es so etwas wie eine Islamisierung geben könnte. Nur die Zahl der Muslime steigt weiter und weiter, aber das steht ja auf einem anderen Blatt. In einer solchen Stadt ist es aber schon verdächtig, wenn ein Busfahrer sich weigert, bis zur völligen Unkenntlichkeit vermummte Menschen mitzunehmen.

Der Regionalverkehr Dresden (RVD) sollte deshalb Stellung nehmen. Ein Tag nach dem Vorfall antwortete der RVD-Sprecher Volker Weidemann auf entsprechende Presseanfragen noch, dass das Verhalten des Busfahrers nicht verwerflich gewesen sei. Einen Tag später hörte sich das plötzlich ganz anders an. Die Sächsische Zeitung zitiert Weidemann: „Aufgrund der Unsicherheit unseres Fahrers ist diese unangenehme Situation für unsere Fahrgäste entstanden“, und: „Das bedauern wir und entschuldigen uns als Unternehmen für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei den drei Frauen. Innerbetrieblich haben wir die Situation mit unserem Fahrer noch einmal besprochen.“

Sturmhauben statt Schleier?

Jetzt also gehört der Vollschleier zu Sachsen. Es gibt schließlich kein Verbot, eine Burka oder Niqab in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Deshalb ist es „die Pflicht der RVD, dafür zu sorgen, dass ihre Busfahrer die Beförderungsbedingungen kennen“, kommentiert Linken-Stadtrat Norbert Engemaier den Vorgang. Es sei nicht zu dulden, dass die Mitnahme von Personen aufgrund ihrer Bekleidung oder Religionszugehörigkeit verzögert oder gar unterbunden wird.

Was sagt der RVD-Sprecher dazu? Er versucht, das Verhalten des Fahrers immer noch zu erklären: „Die gesamtgesellschaftliche Diskussion zur Thematik Verschleierung in der Öffentlichkeit geht auch an unseren Mitarbeitern nicht vorbei.“ Vielleicht hätte ein Vollverschleierungsverbot doch geholfen.

Die niederländische Regierung, die gerade allerorten gefeiert wird, weil sie den „Rechtspopulismus“ eingedämmt habe, hat übrigens im vergangenen Jahr ein Vollverschleierungsverbot in Krankenhäusern, Ämtern, Schulen und öffentlichen Verkehrsmitteln beschlossen. Wer dagegen verstößt, zahlt 405 Euro Strafe. Und es gilt auch für andere gesichtsbedeckende Kleidungsstücke wie Motorradhelme oder Sturmhauben. Es ist durchaus fraglich, ob die Diskussion auch aufgekommen wäre, hätte sich der Busfahrer geweigert, drei Männer mit Sturmhauben mitzunehmen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Peter Grimms Blog Sichtplatz

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Leserpost

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Wolfgang Richter / 19.03.2017

Es wird von Seiten der Islam-Gläubigen ständig und immer wieder aufs Neue die Grenze des Machbaren ausgetestet. Und die schön länger hier Lebenden knicken genau so regelmäßig unter dem organiserten Druck der Toleranzgläubigen und sonst Empörten ein. Sodann folgt der nächste Test. Man kann sich so auch die Frage stellen, wie die für die Innere Sicherheit im Lande zuständig durch die Straßen von Stadt und Land patroullierenden Uniformierten bei Vollverschleierten deren Identität feststellen. Oder hat schon mal jemand davon gehört, daß diese bei einer Ausweiskontrolle ihr Gesicht hätten zeigen müssen? Man könnte vermuten, daß die Innenminister ihre Truppen mit einer ähnlich erfolgreich arbeitenden elektronischen Glaskugel ausgestattet haben, wie sie derzeit zur Vorhersage von Einbruchstatorten in Gebrauch ist. Auch wäre es einen Test wert, wie deeskalierend im Vergleich diese Beamten auf eine maskierte Person aus dem Kreis der Clownisten reagieren würden, wenn auch hier die Abnahme der Maske verweigert wird.

Walter Ernestus / 19.03.2017

Ich frage mich ja immer wieder, wie finden eigentlich die Kontrollen bei den Damen bei Verwendung einer Monatskarte statt. In Berlin muss ich mich mit dem Personalausweis ausweisen und der Kontrolleur prüft durch Bildvergleich ob ich der berechtigte Monatskartenbesitzer bin. Wie findet dieses dann in Zukunft statt? Ein Lücke in System? Gibt es zukünftig in jedem S-Bahn-Zug ein Kontrollraum mit Frauen? Wer zahlt das? Fragen über Fragen, aber leider von den Gutmenschen keine Antwort!

Heinz Bannasch / 19.03.2017

Ich bin Allah sei Dank PASTAFARI und laufe mit einem Nudelsieb auf dem Kopf rum. Über diese Ehrerbietung freut sich unsere Gottheit “das fliegende Spaghettimonster” vermutlich genau so sehr wie Allah über Burka und Niquab.

Dirk Jäckel / 19.03.2017

Fragen wir mal so: Hätte die verlogen-regressive Linke ein Problem damit gehabt, wenn der Busfahrer sich geweigert hätte, Personen mit anderen nicht verbotenen, doch eindeutig verfassungsfeindlichen Symbolen mitzunehmen? Ich weiß, die Frage ist überaus rhetorisch.

Karla Kuhn / 19.03.2017

“......... wenn ein Busfahrer sich weigert, bis zur völligen Unkenntlichkeit vermummte Menschen mitzunehmen.”  Der Busfahrer hat richtig gehandelt, es ist eine Zumutung, auch für Fahrgäste, jemand gegenüber zu sitzen, den man nicht erkennen kann. Zumal bekannt ist, daß wir gar nicht wissen wie viel Terroristen ins Land gekommen sind. In Frankreich , habe ich eben bei t-online gelesen, soll ja schon wieder ein Anschlag geplant gewesen sein.  Es müssen ganz KLARE Regeln her, so wie in Holland. Es ist eine Zumutung von Seiten der Politik, den Busfahrer damit alleine zu lassen. Übrigens, Sturmhauben verdecken nicht das Gesicht.

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