Sehr geehrter Herr Frank, Ihr Artikel ist in seiner empirisch belegbaren Falschheit eine traurige Referenz für ein Internetportal, das als Beteiligte zahlreiche renommierte Autoren listet. Ich will mich aus Zeitgründen auf eine Kritik Ihrer Eingangsthese beschränken, die da lautet: “Angriffe auf Leib, Leben und Eigentum der Bürger finden in den allermeisten Fällen nicht auf privatem Gelände statt.” Der Verein “Gewalt gegen Frauen e.V.” behauptet im Gegensatz zu Ihnen: “Gewalt gegen Frauen wird überwiegend durch Partner oder Expartner im häuslichen Bereich verübt.” Oder: “25% der in Deutschland lebenden Frauen haben Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt (häusliche Gewalt).” Ihrer These zufolge müssten mehr als 25% der hier lebenden Frauen Gewalt im öffentlichen Raum erfahren haben. Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik 2014 schreibt: „Mädchen und Frauen fallen besonders bei „Mord und Totschlag“, aber auch bei „Sexueller Gewalt“, „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ und „Körperverletzung“ meist Verwandten oder Bekannten zum Opfer.“ Bei den Angriffen auf das Eigentum der Bürger sind zuvörderst Wohnungseinbrüche zu nennen. Bleiben wir in meiner Heimatstadt Hamburg, einer der großstädtischen “Einbruchhochburgen”. Hier wurden nach Angaben des “Einbruch-Report 2015 der deutschen Versicherungswirtschaft” im Jahre 2014 insgesamt 429 Einbrüche je 100.000 Einwohner verübt, ein Plus gegenüber dem Jahre 2013 von 7%. In ganz Deutschland waren es im selben Jahr 152.000 erfasste Fälle (+2%). Die Kriminalität im öffentlichen Raum, bei der vor allem die Straßenkriminalität mit bundesweit 1.342.905 Straftaten gehört, hatte 2014 laut Polizeilicher Kriminalstatistik einen Anteil von 22 Prozent an der Gesamtzahl der Straftaten von 6.082.064. Die Delikte Mord und Totschlag übrigens, auf die sich das abendliche Krimigenre so gerne beschränkt, haben mit einer Gesamtzahl von 2.179 Fällen einen verschwindenden Anteil von nicht einmal 0,04% an der Gesamtstraftatenzahl. Ihre These mag dem “Volksempfinden” entsprechen, findet jedoch keine Basis in der polizeilichen Statistik. Dass sich die aktuelle Situation in Deutschland in den kommenden Jahren ändern könnte, will ich selbstverständlich nicht ausschließen. Mit freundlichen Grüßen - Søren Petersen -
Niedersachsen ist eines der ersten Bundesländer, das sein Gaststättengesetz dahingehend geändert hat, daß Betreiber von Discos künftig bei “Rassismus an der Disco-Tür” zu Bußgeldern bis zu 10.000 Euro verdonnert werden können… im Wiederholungsfalle kann das Gewerbe entzogen werden. Rassismus ist es demnach, wenn bei Einlasskontrollen Personen wegen ihrer ethnische Herkunft oder Religion benachteiligt werden. Offensichtlich hat man sich Fälle wie den der Ingolstädter Diskothek “Amadeus” zu Herzen genommen. Dort kam es durch etwa 20 bis 30 Flüchtlinge seit Anfang letzten Jahres immer wieder zu gravierenden Problemen mit dem Hausfrieden. “Sie belästigen Frauen, klauen Jacken, schnorren Getränke bei anderen Partygästen, weil sie kein Geld haben, und wollen nicht gehen, wenn die Disco schließt”, sagte der Betreiber, sowie: “Die Schwarzen haben ein Frauenproblem, und bei den Arabern gibt es ein Aggressionsproblem.” Da sich junge Frauen immer wieder über Belästigungen beschwerten und auch Ermahnungen nichts genutzt hatten (und bei der Größenordnung des Problems das Führen von Hausverbotslisten offensichtlich nicht mehr machbar war), entschied sich der Betreiber, Asylbewerbern pauschal den Eintritt zu verwehren. Man kann sich den Aufschrei gut vorstellen, den das bei unserer deutschen Tugendheldenschaft erzeugte. Es ist jetzt die Frage, wie es mit der Änderung der Gaststättengesetze in der Praxis aussehen wird… auf der einen Seite steht die Anschuldigung des Rassismus, auf der anderen die Rechtfertigung der Abweisung durch Behauptung vergangener Probleme. Der Rassismus ist schnell “bewiesen”: “Der hat mich nicht reingelassen”... einen oder mehrere Kumpel, die es bezeugen, werden schnell aufzutreiben sein. Aber was machen die Betreiber dann? Bloßen Schilderungen der Störungen durch den Betreffenden wird sicher mit “Alles gelogen” begegnet, da steht Aussage gegen Aussage… müssen Betreiber jetzt alle Vorgänge in der Disco filmen? Sollen und wollen von Schwarzafrikanern oder Arabern belästigte Discobesucher dann vor Gericht als Zeugen aussagen, damit der Betreiber den Rassismusvorwurf abwenden kann? Oder reichen Zeugenaussagen des Personals? Wenn der Betreiber unter Rassismusverdacht steht, steht dann nicht auch sein von ihm ausgewähltes Personal unter Rassismusverdacht, und ist daher für die Wahrheitsfindung eher nicht geeignet? Die Gesetzesänderung mag gut gemeint sein, wird aber in der Praxis vermutlich zu Problemen führen. Was den öffentlichen Raum angeht… Es ist doch bekannt, daß Kleinkriminelle, Bettler, Obdachlose oder andere, die an bestimmten Orten unerwünscht sind, und die durch Videoüberwachung, Polizeipatrouillen und Platzverweise auch erfolgreich von diesen Orten vertrieben werden, sich dann einfach an andere öffentlichen Orte begeben… und oft bedeutet das: einfach ein paar Schritte weiter. Für Privatunternehmen ist das Vertreiben einfach, denn “ein paar Schritte weiter” bedeutet ja dann “vom Grundstück und nicht mehr unser Problem”. Der öffentliche Raum ist aber so groß, daß er ohne gigantesken Aufwand nicht zu sichern ist, oder anders gesagt: Einen Staat, der sich selber in die Lage versetzen will, den gesamten öffentlichen Raum zu sichern, würde kein Mensch wollen… ich jedenfalls nicht. Ansonsten kursiert ja in unseren Medien, wohin man auch schaut oder hört, das Fazit einer Studie von Holger Bonin vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, demzufolge Ausländer den deutschen Sozialstaat entlasten. Dieses Fazit kam durch eine Rechnung zustande, bei der sämtliche nicht pro Kopf zuordenbaren Staatsausgaben für Ausländer einfach auf NULL gesetzt wurden, also auch die Staatsausgaben für Polizei und Justiz (verfährt man bei Deutschen rechnerisch ebenso, entlasten Deutsche übrigens auch den Sozialstaat, und zwar (pro Kopf!) 4 mal stärker als Ausländer). Da Ausländer bei Polizei und Justiz also nach Ansicht von Bonin und den Medien nicht nur keine außergewöhnlichen, sondern GAR KEINE Kosten verursachen, handelt es sich beim Thema “Flüchtlinge und innere Sicherheit” ohnehin um eine Phantomdiskussion, oder nicht? Sollten die Medien jetzt allerdings doch auf einmal der Meinung sein, Ausländer erzeugten Aufwände bei Polizei und Justiz, die nicht mit Null anzusetzen sind, sollten sie entweder ihre früheren Schlagzeilen “Ausländer entlasten den Sozialstaat” zurücknehmen… oder eben dabei bleiben, den Bürgern auch diesen Anlaß zu geben, das Wort “Lügenpresse” zu verwenden.
Dies ist ein Lob der privaten Verantwortlichkeit: scharf beobachtet, gut geschrieben. Dieser Text bringt neue Einsicht in die sonst einförmige Diskussion der Kölner Ereignisse. Der Verfall des öffentlichen Bereichs ist die paradoxe Kehrseite der deutschen Staatsgläubigkeit. Diese führt zur Machtkonzentration bei einer staatlichen Elite und hebelt die Demokratie aus: Dein Staat ist alles, du bist nichts. Paradoxerweise ist dieser Staat, den die meisten so verehren und von dem sie so viel erwarten, sowohl die Linken als auch die Rechten, in der Krise hilflos, zahnlos, ängstlich, verantwortungslos und in den Stricken der tausend eigenen Regeln gefangen und gelähmt.
Die Privatheit der Lokale wird bald auch nichts mehr nützen, wenn deren Betreiber und Türsteher gezwungen werden, JEDEN hineinzulassen.
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