Peter Grimm / 10.04.2020 / 14:00 / Foto: Beate Bahner / 90 / Seite ausdrucken

Der Kriminalhaupt-Kommissar schaltet erstmal ab

Vom Fall Beate Bahner – also jener Anwältin, die gegen die Grundrechtsverletzungen durch den Corona-Notstand per Infektionsschutzgesetz Verfassungsklage erhoben und zum Anmelden von Demonstrationen am Karsamstag aufgerufen hatte, weshalb der Staatsschutz gegen sie ermittelt – gibt es Neuigkeiten. Wie berichtet, war ihre Webseite am gestrigen Vormittag plötzlich nicht mehr erreichbar. Ohne Ankündigung oder gar Begründung war sie abgeschaltet worden. Im Nachhinein erhielt Frau Bahner dann ein kurzes Schreiben eines Kriminalhauptkommissars der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg:

„Sehr geehrte Frau Bahner

Da ich zu keinem Zeitpunkt einen persönlichen Kontakt aufnehmen konnte, teile ich Ihnen auf diesem Wege mit, dass aufgrund der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (bundesweite Versammlungen am Ostersamstag um 15 Uhr, trotz Verbotes) die Webseite www.beatebahner.de vorübergehend abgeschaltet wird. Ein entsprechender Antrag wurde der Firma 1&1 Telekommunikation SE übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

(Name), KHK“

Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen? Augenscheinlich, aber immerhin nicht dauerhaft. Einen Tag nach der Abschaltung war die Seite heute Mittag wieder erreichbar, inklusive der Erklärung, wegen der der Staatsschutz gegen Beate Bahner ermittelt. Für Mittwochmittag ist Bahner zur Beschuldigten-Vernehmung vorgeladen worden.

Foto: Beate Bahner

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Dİrk von Riegen / 10.04.2020

@Frank-Michael Goldmann Da brauchen sie gar nicht so weit zurückgehen. Es ist nicht einmal 30 Jahre her, da wurde auch in “besseren Deutschland” nach der gleichen Methode “Recht” gesprochen…

Dr. med. Dipl. - Med. G. S. Mikulcak / 10.04.2020

Dr. med. W. Fett, sie greifen an und haben sich NICHT ausreichend informiert! Besonders die wissenschaftlichen Statistiken ab der 10.KWff,die ersten Studien nach der 12.KW und vorallem nicht über Entstehung/Benennung einer Pandemie! Sonst würden sie nicht regierungstreues Gesülze, sondern einen wissenschaftlich fundierten Beitrag hier abgeben. Wer als Arzt die Einzelisolation von alten, hilfsbedürftigen/behinderten Menschen befürwortet, der sollte über seine Berufung nachdenken! Haben Sie schon einmal etwas über Neuropsychoimmunologie gehört? Über Ärzte, die täglich Ihre Patienten betreuen, statt Ihre Praxen zu schließen?

Holger Hertling / 10.04.2020

Sehr verehrte Frau B. Bahner, Respekt vor Ihrer Größe. Vielleicht treffen wir uns bald als Ungelernte beim Spargelstechen oder Erdebeerenzupfen. Frische Luft soll ja helfen bei geistigen Aufgeregtheiten. Ironie Off. Ich bin mehr als besorgt um den Zustand der Verfasstheit von Deutschland im Jahr 2020..

Sabine Heinrich / 10.04.2020

Ich hoffe, dass Frau Bahner ihren Schritt (Rückgabe der Anwaltszulassung) noch einmal überdenkt. Letztlich schadet sie sich m.E. selbst - und es wird keinen Aufruhr geben, weil außer der Achse, TE und ein paar anderen alternativen Medien niemand sonst darüber berichten wird. Verlangen Sie Ihre Zulassung zurück, Frau Bahner - nur als Anwältin können Sie zumindest für andere Menschen - auf niedrigerer Ebene - etwas erreichen. Und es ist keine Schande, eine Entscheidung nach einer gewissen Bedenkzeit und reiflicher Überlegung wieder zurückzunehmen.

Martin Stumpp / 10.04.2020

@Dr. med. W. Fett: Ich würde Ihnen zustimmen, wenn z.B. die Flüge aus Hochrisiko-Gebieten nicht erst 10 Tage nach den Ausgangsbeschränkungen gestoppt worden wären, das Wort Asyl zu keinen Sonderrechte führen würde und wir bundeseinheitlich Maßnahmen hätten. Gilt nicht haben wir nicht. Ganz offensichtlich sind die getroffenen Maßnahmen so nicht erforderlich und daher willkürlich.

Holger Hertling / 10.04.2020

Ich bin 1968 geboren und hatte in einem Hamburger Gymnasium als Leistungskurs Geschichte gewählt — Die zeitweise Ausschaltung der Website und die Abweisung der Klage der RAin Beate Bahner verunsichert mich maximal.

Alexander Seiffert / 10.04.2020

Hut ab Frau Bahner, nach neuestem Stand hat das Bundesverfassungsgericht ihren Eilantrag in allen Punkten abgelehnt (sofern ich es verstehe versteckt es sich bei der Begründung hinter „Formfehlern“ Frau Bahners) - und was macht Frau Bahner? Sie gibt postwendend ihre Anwaltslizenz ab. Das imponiert. Selbst wenn jemand wie ich die Maßnahmen begrüßt, kann mir das Wie nicht egal sein: Man erschafft hier Präzedenzfälle, welche auch zukünftiges Unrecht legitimieren - Auch solche bei denen man nicht mehr ideologisch auf der selben Seite steht. Das ist eigentlich Juristen Grundlagenwissen. Und wie sich hier das Bundesverfassungsgericht verhält belegt nur wieder, dass dieses eben nur ein ärmliches Abbild seines US-Vorbilds ist. Schon die Jubiläumsfeier letztes Jahr war eine Farce. Das BVG war in der Vergangenheit all zu häufig nur ein zahnloser Tiger, wenn nicht gar willfährig darin, Unrecht des Staates durch argumentativen Singsang zu legitimieren. Man denke nur an die wiederholten Legitimierungen eines Staatsfunks, sowie seiner diversen Modi Geld einzutreiben. Oder an die Grundsteuer-Entscheidung, bei der es mal wieder die Verantwortung (also Macht) jenen zurückspielte, welche das Unrecht zuvor verursacht haben.

Christiana Hofmann / 10.04.2020

Habe eben auf der Webseite von Frau Bahner gelesen, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage abgewiesem hat und Frau Bahner ihre Anwaltszulassung abgegeben hat. Aber die meisten Menschen wissen nicht um den Vorgang, weil darüber kaum berichtet wurde.

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