Ansgar Neuhof / 13.11.2017 / 13:02 / Foto: Moodartsoi / 9 / Seite ausdrucken

Demokratie ist Silber, der kleine Dienstweg Gold

Von Ansgar Neuhof.

Wenn man Prozesse vor Gerichten führt, ist es gut, wenn man das Recht auf seiner Seite weiß. Besser ist es, wenn man die zuständigen Richter auf seiner Seite hat, und noch besser, wenn man das vorher weiß. Der Normalbürger wird das im Regelfall vorher nicht wissen – was Prozeßführung zu einer oft wenig kalkulierbaren Angelegenheit macht.

Die „Strategische Prozeßführung“ versucht da Abhilfe zu schaffen. Worum es sich dabei handelt, soll am Beispiel der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 1 BvR 2019/16 zum sogenannten 3. Geschlecht gezeigt werden. Über die Entscheidung ist in den Medien viel berichtet worden, die Kenntnis deren Inhalts wird daher hier unterstellt. Nicht der Inhalt, sondern die Umstände der Entscheidung verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Richterin und Prozeßbevollmächtigte kennen sich gut

Zunächst einige Informationen zu den handelnden Personen: Die angesprochene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stammt vom 1. Senat, der laut Geschäftsverteilungsplan für das Personenstandsrecht zuständig ist. Eine unter den Richtern des 1. Senats ist Susanne Baer. Sie ist Professorin für Geschlechterstudien der Berliner Humboldt-Universität.

Prozeßbevollmächtigte des Klägers in diesem Verfahren waren Konstanze Plett und Friederike Wapler. Die Richterin und die beiden Prozeßbevollmächtigten kennen sich gut.

Friedrike Wapler ist Privatdozentin und hat die Professur von Susanne Baer im Wintersemester 2015/16 an der Humboldt-Universität vertreten. Baer und Wapler haben unter anderem im Januar 2016 gemeinsam für den Familienausschuß des Bundestages eine Stellungnahme zum Thema Kinderrechte angefertigt.

Konstanze Plett ist Professorin im Zentrum Gender Studies an der Universität Bremen. Bei ihr promoviert derzeit Baers wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität Juana Remus zum Thema „Strafbarkeit von genitalverändernden Eingriffen an intersexuellen Minderjährigen in Deutschland“. Platt und Baer waren gemeinsam Vorstand der Vereinigung für Recht & Gesellschaft (siehe hier, S. 20).

Die Initiative "Dritte Option"

Zurück zu dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Initiiert wurde es von der Kampagne „Dritte Option“. Wer dahinter steckt, ist unklar. Ein Impressum oder dergleichen gibt es nicht. Sie gründete sich 2013 mit dem Ziel der juristischen und politischen Begleitung eines personenstandsrechtlichen Individualverfahrens, mit dem die Möglichkeit eines weiteren Geschlechtseintrages – jenseits von „männlich“ und „weiblich“ – erstritten werden soll (siehe hier).

Es gab also nicht einen Betroffenen, der juristischen Beistand suchte. Sondern es gab ein politisches Ziel, für dessen Durchsetzung man einen Betroffenen suchte. In einer Demokratie erfolgt die Durchsetzung politischer Ziele üblicherweise im Rahmen der demokratischen Willensbildung, und die Änderung des rechtlichen Rahmens obliegt der Volksvertretung, dem Parlament.

Die Initiative "Dritte Option" wollte diesen (beschwerlichen) Weg nicht gehen, sondern nahm die Abkürzung über den Rechtsweg. Dabei war klar, dass die Instanzgerichte die Klage auf Anerkennung eines dritten Geschlechts abweisen würden. Denn das Gesetz ist eindeutig. Selbst wenn ein Gericht wider Erwarten der Ansicht gewesen wäre, das Gesetz sei verfassungswidrig, hätte es das nicht selbst entscheiden dürfen, sondern hätte das Bundesverfassungsgericht anrufen müssen. Es war also zwangsläufig, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheiden mußte. Und damit der 1. Senat laut Geschäftsverteilung mit Richterin Susanne Baer. Die zwar nicht allein entscheidet, aber sicher abschätzen kann, wie die anderen Richter „ticken“.

"Strategische Prozeßführung" als neues Geschäftsfeld von Vereinen

Die Initiative "Dritte Option" ist nicht die einzige Organisation, die strategische Prozeßführung betreibt. Ein Verein hat sich explizit zur Bearbeitung dieses Geschäftsfelds gegründet. Er nennt sich „Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V“. Er sitzt in Berlin in derselben Straße (nur wenige Meter daneben) wie das Institut für Geschlechterforschung in der Medizin an der Berliner Charité. Zu dessen wissenschaftlichem Beirat gehört die Verfassungsrichterin Susanne Baer.

Vorsitzender des Vereins ist Ulf Buermeyer. Er war früher wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht. „Der Verein will aktiv Gesetze kippen, und das Bundesverfassungsgericht zeigt sich aufgeschlossen“, formuliert der "Tagesspiegel" (siehe hier). Vereinszweck ist die strategische Prozeßführung. Nach eigener Darstellung des Vereins geht es darum, Klagen vor die Gerichte bringen, um über den Weg der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus weiterreichende Ziele zu erreichen. Dafür sucht man ideale Fälle und Kläger sowie geeignete (!) Gerichte gezielt aus und begleitet die Klagen mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, die Aufmerksamkeit für die zugrundeliegenden Grundrechtsfragen mobilisiert.

Zum Vorstand dieses Vereins gehört ausserdem Nora Markard. Sie gründete 2010 mit Susanne Baer die Humboldt Law Clinic, die am 27.11.2017 einen Thementag Intergeschlechtlichkeit veranstaltet. Bei diesem Thementag wird auch Friederike Wapler,  Prozeßbevollmächtigte im vorgenannten Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, einen Vortrag halten. Thema: „Die Dritte Option vor dem Bundesverfassungsgericht - ein Beispiel für strategische Prozessführung“.

Ob der Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ die Initiative „Dritte Option“ in dem vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Beschwerdeverfahren zur Drittgeschlechtlichkeit irgendwie unterstützt hat, ist nicht ersichtlich. Die Initiative "Dritte Option" nennt ihre Leiter, Miglieder und Unterstützer ja nicht. Aufschlußreich sind die Verbindungen zum Bundesverfassungsgericht allemal.

Anzumerken ist noch, wen das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren unter anderem als Sachverständigen angehört hat: Das Deutsche Institut für Menschenrechte. Es ist Kooperationspartner des Gender-Lehrstuhls von Susanne Baer an der Humboldt-Universität. In einem Beirat dieses Instituts sitzt die Verfassungsrichterin Baer. Sie wird zitiert mit den Worten: „Menschenrechte brauchen engagierte … Anwälte, weil sie regelmäßig gegen politische Mehrheiten und damit vor Gerichten durchgesetzt werden müssen.

Eigene Ideologie gegen demokratische Mehrheiten durchsetzen

Rechtsdurchsetzung gegen politische Mehrheiten, man könnte auch sagen: Die eigene Ideologie gegen die demokratische Mehrheit mittels gewogener Richter durchsetzen. Das ist das erklärte Ziel der strategischen Prozeßführung. Sie unterscheidet sich damit von Verfassungsklagen, die schon immer von Verbänden unterstützt wurden, wie etwal vom Bund der Steuerzahler bei möglicherweise verfassungswidrigen Steuergesetzen. Ziel dieser Verbände ist das Gewinnen politischer Mehrheiten für ihre Anliegen, nur in Einzelfällen wird der Rechtsweg eingeschlagen.

Im Gegensatz dazu zielt die strategische Prozeßführung grundsätzlich auf Gesetzesänderung durch die Justiz. Dass Richterin Baer dies unterstützt und befürwortet, wie ihre vorhin zitierte Aussage zeigt, verwundert nicht. Dass dabei die anderen Verfassungsrichter mitwirken, sich instrumentalisieren lassen und dem keinen Riegel vorschieben, sollte allerdings erschrecken. Strategische Prozeßführung braucht geeignete Richter (am besten solche, die man kennt), die mitmachen und das ideologische Ziel teilen. Es hat den Anschein, dass man sie beim Bundesverfassungsgericht finden kann.

Ansgar Neuhof ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.

Lesen Sie zum selben Thema auch Marisa Kurz: "Das dritte Geschlecht – Aufstand der Spießer" und Susanne Baumstark: "Intersexuelle: Die stille Mehrheit ist nicht maßlos".

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Leserpost

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Dirk Jungnickel / 13.11.2017

Herzlichen Dank, Herr Neuhof, für diese wahrlich spektakuläre Aufklärung. Zwar ist mir als Normalmenschen noch immer nicht klar, was diese Genderideologinnen antreibt, dass sie aber durch die Hintertür demokratische Normen hintertreiben um ihre Ideologie salonfähig zu machen, ist m. E. ein Skandal. Dann springen ihnen auch noch die meisten Medien zur Seite und die Debatte wird wie so oft künstlich hoch gekocht. Ein gesellschaftlich relevantes Thema ist es nicht. Man sollte es der Wissenschaft sowie der Psychologie überlassen.  Da die medialen Wellen hoch schlagen, werden die “Genderienen” wieder ganz oben paddeln. Vielleicht ist das ihre eigentlicher Absicht ? Und für unsereins wird es demnächst schwieriger, die richtige Toilette zu finden. Also bitte bloß nicht noch eine 4.Variante einrichten für die, die sich nicht entscheiden können !

Gerd Koslowski / 13.11.2017

Ich glaube gelesen zu haben, dass der/die/das Referenzbetroffene auch davon träumt,  Option 3 auch in seinen/ihren/es-chen Reisepass eingetragen zu bekommen. Viel Spaß an der Passkontrolle bei der Einreise in ein nichtwestlichzivilisatorisches Land, soll mir aber egal sein. Erschreckend ist die Einfachheit, mit der eine mikroskopische Anzahl von Ideologen (IdeologInnen, … kennt einer die passende Bezeichnung für die Ideologieperson der 3. Option?)  einen Beschluß des höchsten deutschen Gerichtes herbeiführen kann, der den Gesetzgeber zwingt,  etwas Schräges zu tun und zwar völlig am Parlament vorbei. Ich bin fassungslos.

Robert Bauer / 13.11.2017

Der Komplex wird hier vom Autor sehr sachlich aber auch sehr zurückhaltend kommentiert. Wer wissen will, was das Ganze für unseren Rechtsstaat bedeutet, der mache sich bei Hadmut Danisch schlau.

Klaus Reichert / 13.11.2017

Danke für den Artikel. ideologisch hochmotivierte, politisch gut vernetzte Minderheiten diktieren der meist ahnungslosen Mehrheit ihren Willen. Wir echauffieren uns darüber, wie amerikanische Präsidenten hohe Richterposten politisch besetzen, wie polnische Konservative Einfluss auf das Verfassungsgericht nehmen oder wie die griechische Politik ihren früheren Statistikchef kriminalisiert. Wir sind immer noch mehrheitlich viel zu unkritisch mit den Verhältnissen im eigenen Land. Das wird sich aber auch nur sehr langsam verändern. Zu groß ist der Einfluss der Mächtigen auch auf die Medien.

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