Es gibt ein Youtube-Video von “staatenlos.info”, in dem diese Stiftung enttarnt wird. “Amadeu Antonio Stiftung = Tarnorganisation BRD Geheimdienst Verfassungsschutz” Mit Google + “Youtube” suchen.
Sehr geehrter Herr Neuhof - zuerst einmal vielen Dank für diese Web-Seite, die ich über Tichy gefunden habe. Da ich seit geraumer Zeit (” Stoppt Putin jetzt”) mein Nachwendeabo beim Spiegel aufgekündigt habe, ist noch einige Kohle übrig, um Pate bei Ihnen zu werden. Zu Ihrem Artikel. Die Kritik an der Berliner Zeitung, die ich als Nordwestbrandenburger aus Nostalgiegründen lese ist hier nicht angebracht. Sicher gibt es die üblichen staatsspeicheltriefenden Akteure wie eben Brommarius und Thadeusz, aber eben auch solche wie Götz Aly, Arno Widmann, Leo & Gutsch und vor allem eine sehr kritische Seite mit Leserbriefen, die Mut machen. Also mit Kahane haben die nichts am Hut. Trotzdem weiter so….mfG Andreas Braun
In einem Kommentar vom 28. Juli in der FR warf Herr Bommarius dem bayrischen Innenminister, der die Abschiebung straffälliger Asylbeweber in die Heimat,forderte, Aufruf zum Völkerrechtsbruch vor. Als Beleg zitiert Bommarius Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention: “Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.” Doch “vergisst” er, den unmittelbar folgenden 2. Absatz zu zitieren: “Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde. “ Herr Bommarius ist auch Jurist, sodass ich ein Versehen für überaus unwahrscheinlich halte. Meines Erachtens hat sich damit Herr Bommarius aus dem Kreise seriöser Journalisten selbst ausgeschlossen.
Herr Neuhof ist ein mutiger Mann. Hoffentlich bekommen unsere linken Weltverbesserer nicht mit, wo er wohnt und welches Auto er fährt.
Hallo: Mir fiel bei dem Lesen des Artikels in der Berliner Zeitung besonders eine Bemerkung des Autors auf. Er schreibt, dass der Passus im Artikel 5 des Grundgesetzes “eine Zenszr findet nicht statt” nur für die Vorzensur aber nicht für die Nachzensur gilt. Diese Intepretation ist schon irgendwie interessant. Denn der Wunsch des Beitrages von “Hallo Deutschland” aus der Mediathek zu nehmen. stimmt mit dieser Rechtsauffassung überein.
Hallo Herr Neuhof, wieder ein gelungener Beitrag von Ihnen. Hören Sie bitte nicht auf, gegen diese Stiftung und ihre “Unterstützer” zu schreiben. Ich selber lese seit langer Zeit diese sogenannten"Qualitätsmedien nicht mehr. Warum soll ich auch nur einen Pfennig, (Cent) für dieses Geschreibsel bezahlen und damit indirekt die Stasi II unterstützen ? Was mich besonders wundert ist, WARUM darf Frau Schwesig STEUERGELDER , die dem Familienministerium anvertraut werden, STRAFFREI für ein Stiftung, die von einer ehemaligen STASI- IM Victoria-Anette Kahane geleitet, vergeuden ??? Wo bleibt da der Justizminister ? Haben wir überhaupt einen ? Frau Schwesig soll aus ihrer Privatschatulle Kahane unterstützen aber nicht mit unseren Steuergeldern !!
Der nächste Rechtfertigungsartikel ist schon erschienen: “Der Welle von Hass entgegenwirken” von Christian Bommarius im Koelner Stadtanzeiger vom 6. August, Seite 4. Erwähnt wird darin auch die “islamophobe” Achse des Guten in einem Satz mit “rechtsradikalen” Zeitungen und mit auf “Verschworungstheorien” spezialisierten Verlagen “und was sich sonst noch auf dem Markt intellektueller Unredlichkeit und Unanständigkeit tummelt”.
Wenn man es genau nimmt und durchdenkt, ist es eine extrem rechte Seilschaft.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.