Burkhard Müller-Ullrich / 06.06.2017 / 06:15 / Foto: Tim Maxeiner / 17 / Seite ausdrucken

Der deutsche Weg zur Waffe

Für deutsche Behörden ist der Bürger grundsätzlich schuldig. Er muss, auf welchem Feld auch immer, ständig beweisen, dass er nichts ausgefressen hat. Doch es gibt eine gesellschaftliche Gruppe, die noch schuldiger als ­schuldig ist. Es sind die sogenannten Legalwaffenbesitzer – eine Vokabel, die schon impliziert, dass es sich um eine Art Kollegen der Illegalwaffenbesitzer handelt. Der Unterschied zwischen ­beiden besteht in den Augen der ­allermeisten deutschen Politiker und Journalisten bloss darin, dass von den Erstgenannten die Anzahl bekannt ist.

Die Schuldhaftigkeit von Sportschützen, Jägern und Waffensammlern (die in den Medien grundsätzlich als "Waffennarren" tituliert werden) ist tief in der bundesrepublikanischen Nachkriegsmentalität verankert. Schiessen steht dem überweltlichen Harmlosigkeitsgebot, mit dem sich die Deutschen aus ihrer Geschichte gerettet haben, diametral entgegen. Nur deshalb ist es auch möglich, dass die Soldaten der Bundeswehr von der eigenen Regierung nicht nur völlig unzureichend ausgestattet, sondern immer wieder desavouiert werden.

Daher erstaunt es nicht, dass Deutschland mit seiner renommierten Waffenindustrie und seinen 1,5 Millionen ordnungsgemäss registrierten ­Waffenbesitzern schon lange das "schärfste" Waffenrecht in der westlichen Welt hat. Gleichwohl sah man sich veranlasst, es via EU weiter zu verschärfen.

Für ein "Bedürfnis" besteht Vereinspflicht

Wer in Deutschland eine Feuerwaffe erwerben möchte, hat schon nach bisherigem Recht einen langen Parcours vor sich. Zunächst muss er (oder sie – es interessieren sich nämlich immer mehr Frauen fürs Schiessen) einen Lehrgang absolvieren und eine Sachkundeprüfung bestehen, bei der es nicht nur um technische Waffenkenntnisse, sondern auch um aus­wendig gelernte Gesetzestexte geht. Man muss zum Beispiel wissen, dass das "Erwerben" im Sinne des deutschen Waffengesetzes "das Erlangen der tatsächlichen Gewalt" bedeu­tet (also etwa auch durch Diebstahl) und dass Notwehr diejenige Verteidigung ist, "die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzu­­wenden."

Wenn man diesen Wortlaut nicht im Schlaf herunterbeten kann, ist es um die Sachkundebescheinigung geschehen. Das schriftliche Examen mit Multiple-Choice-Fragen dauert eine Stunde, ausserdem gibt es einen praktischen Teil auf dem Schiessstand, in dem es um die Handhabung von Pistole, Revolver und Büchse geht. Mit der medizinisch-psychologischen Unter­suchung (MPU), um die im ­Rahmen der jüngsten Revision der EU-Feuerwaffenrichtlinie viel gestritten wurde, hat das noch gar nichts zu tun. Mit der bestandenen Sachkundeprüfung ist aber nur eine von zahl­reichen Voraussetzungen erfüllt, um eine Waffe kaufen zu dürfen. Eine ­weitere Bedingung ist das "Bedürfnis". Dass ein "Bedürfnis" besteht, können nur die staatlich anerkannten Schiessverbände ihren Mitgliedern bestätigen. Es besteht also Vereinspflicht.

Die staatliche Aufsicht über die Schützenverbände geht dabei so weit, dass selbst die jeweiligen Sportord­nungen amtlich genehmigt werden müssen, das heisst, eine Behörde entscheidet, welche Disziplinen die Sportschützen überhaupt ausüben dürfen. Deutschland nimmt damit unter allen freiheitlichen Rechtsstaaten eine ­Sonderstellung ein, denn überall sonst gilt: Der Sport ist autonom. Es werden ja auch nicht die Regeln für Weitsprung oder Kugelstossen von Amts wegen festgelegt.

Das "Bedürfnis" setzt regelmässiges Training voraus. Die Vorschrift lautet: einmal jeden Monat oder 18-mal im Jahr. Um dies zu beweisen, wird über jeden Schiessstandbesuch, auch wenn er nur eine halbe Stunde dauert, doppelt Buch geführt: einmal im Schiessbüchlein des Schützen und ­einmal in der Anwesenheitsliste des Vereins. Die Unterlagen können von der Behörde jederzeit angefordert und geprüft werden.

Wenn man dann, ausgerüstet mit den Bestätigungen der Sachkunde, des Bedürfnisses und der persönlichen Zuverlässigkeit (eintragloser Strafregisterauszug, in Deutschland ­"polizeiliches Führungszeugnis" ge­nannt), endlich seine WBK (Waffen­besitzkarte – von Journalisten obstinat als "Waffenschein" bezeichnet, der aber die Erlaubnis zum öffentlichen Waffentragen ist), beantragt, taucht eine weitere Hürde auf: die Aufbe­wahrung.

Die Ehefrau darf nicht wissen, wo der Safeschlüssel ist

Man muss für seine Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) einen Safe anschaffen, der "mindestens der Norm DIN/EN 1143-1Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht". ­Munition ist getrennt von der Waffe in einem separaten Metallfach mit Schwenkriegelschloss zu verwahren. Die Anschaffung des Safes und even­tuell sein fachgerechter Einbau sind der Behörde durch Fotos (unter anderem des Typenschilds) zu ­dokumentieren.

Die Behörde kann Waffe und Tresor auch jederzeit an Ort und Stelle kontrollieren. Das heisst, die Polizei kann ohne jeden Anlass und Verdacht an der Haustür klingeln und verlangen, dass man ihr die Waffe zeigt. Prekär wird es, wenn der Waffenbesitzer nicht zu Hause ist und die Ehefrau für die Polizisten den Safe öffnet: Dann werden die Waffen konfisziert, die Waffen­besitzerlaubnis für immer widerrufen und der Inhaber der WBK strafrechtlich belangt (bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldbusse bis 10.000 Euro). Denn niemals darf ein Familienmitglied einem anderen verraten, wo der Schlüssel zum Tresor ist – nicht einmal auf dem Sterbebett.

Wer alle diese Vorschriften erfüllt und sich ihnen unterwirft, der ist – so könnte man meinen – ein an Rechtschaffenheit kaum zu überbietender Staatsbürger. Diese Selbsteinschätzung der Legalwaffenbesitzer wird jedoch von der Classe Politique nicht geteilt. Bei den Verhandlungen über die Verschärfung der EU-Waffenrichtlinie in Brüssel wurden diese vielmehr in einem Atemzug mit Terroristen genannt, gegen die man vorzu­gehen vorgibt.

Insbesondere die deutschen Ver­treter (aber nicht nur sie) glauben offenbar, dass man, wenn man den Sumpf nicht trockenlegen kann, mehr Erfolg hat, wenn man es mit der Wüste versucht. Sie glauben in alter deutscher Amtstradition, dass Terrorismus etwas ist, dem man durch Ablehnung von Anträgen beikommt.

Wie immer die von der EU verlangten Änderungen des Waffenrechts in Deutschland konkret aussehen werden (beschliessen wird sie erst die nächste Bundesregierung), sie werden in jedem Fall eine Verschärfung darstellen und nicht hinter den hier geschilderten Bestand der jetzigen Bestimmungen zurückfallen.

Es geht beim Waffenrecht immer nur zum Teil um die öffentliche Sicherheit – angesichts der Kriminalstatistik im Bereich Legalwaffen darf man sagen: zu einem wirklich winzigen Teil. Vielmehr geht es um das vielleicht stärkste Symbol des Vertrauens zwischen Staat und Bürgern. Volksbewaffnung und Demokratie stehen in einem tiefen geschichtlichen Zu­sammenhang. In der Schweiz weiss man das; in Deutschland hat man es 1849 negativ erfahren – und Vertrauen gibt es bis heute nicht.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Basler-Zeitung.

Foto: Tim Maxeiner

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Chris Lock / 06.06.2017

“Für deutsche Behörden ist der Bürger grundsätzlich schuldig.” - Ja, so ist es, und das nicht nur im Waffenrecht. Die Betriebsprüfer der Finanzämter werden darauf gedrillt, dass 30 % der Steuern hinterzogen würden. Entsprechend stürzen sie sich auf kleine und mittlere Unternehmen, vor allen Dingen Gastronomen und anderes sog. “bargeldnahes Gewerbe”, und rechnen vor, was der Unternehmer eigentlich hätte verdienen müssen. Der Unternehmer muss sich dann dafür entschuldigen, warum er das nicht verdient hat. Und weil er grundsätzlich unglaubwürdig ist, drängt man auf eine Einigung über eine Nachzahlung. Wenn man nach dem Zustandekommen der 30 % fragt, stellt man fest, dass der Prüfer noch nicht eine Steuererklärung der Mafia, der Dirnen oder der Rauschgifthändler gesehen hat. Könnte ja sein, dass die wahren Steuerhinterzieher dort zu finden wären. Aber leider - der Unternehmer hat eine feste Steuernummer, also hält man sich lieber an den. Oder nehmen wir das Gesetz über den Mindestlohn. Sofort wird unterstellt, dass die Unternehmer massiv versuchen werden, den Mindestlohn mit List und Tücke zu hintergehen. Also stellt man - ohne erst einmal die Realitäten zu beobachten - ein “Sondereinsatzkommando” des Zolls zusammen. Wehe, der Unternehmer meldet den Arbeitnehmer nicht an, bevor dieser mit der Arbeit beginnt; wehe, wenn die Arbeitszeiten nicht genauestens incl. Pausen aufgeschrieben werden. Dass der Arbeitsvertrag bestimmte Anfangs-, Pausen und Endzeiten vorsieht, spielt keine Rolle, denn so etwas ist nur Makulatur. Und wenn nach mehreren Jahren kaum Verstöße festzustellen sind? Ja, da muss ganz einfach die Kontrolle verschärft werden, wozu man natürlich neues Personal beim Zoll benötigt. Die Beispiele liesen sich fortsetzen, beispielsweise im Mietrecht, im Strafrecht und an vielen anderen Punkten, wo der Bürger zunehmend gegängelt oder als potentieller Staatsfeind behandelt wird. Es macht mich traurig, zu sehen, wie treudumm sich die Mehrheit der Bevölkerung dieser Gängelung fügt. Die Deutschen waren und sind keine Revolutionäre.

Helmut Ehmer / 06.06.2017

Man braucht doch bloß an den Jagdalltag auserwählter Bürger in der DDR zu denken.  Eigene Waffen? Nein! Eigene Munition? Nein! Zur Jagd wurde die Waffe und Munition bei staatlichen Organen ausgeliehen und musste umgehend wieder zurückgebracht werden. Wehe dem, der den Verbrauch der Munition nicht schlüssig nachweisen konnte. Diese Regelung braucht man doch bloß in einen Gesetzestext zu fassen und schon hat man das Ziel fast erreicht. Einen lustigen Gesetzestitel wird man im Maas-Ministerium sicher finden. Den hat man dort stets vor dem Gesetzestext.  Der Umgang mit langen (Küchen-) Messern war in der DDR übrigens generell nicht beschränkt - bis auf die eingeschränkte Verfügbarkeit auf dem Markt.  Das deutsche Waffenrecht generiert stetig zur Waffenrechtswende und soll natürlich dem Rest der Welt als Vorbild dienen.

Helmut Driesel / 06.06.2017

Das ist echt interessant und in Verbindung mit der Geheimniskrämerei in Deutschland, wenn es um die konkreten Aspekte der Verschärfung von Waffengesetzen geht, auch wichtig und nützlich. Grundsätzlich ist die Thematik des privaten Waffenbesitzes in Deutschland im Gegensatz zu allen anderen Staaten keine Frage der Sicherheit des Bürgers, geschweige der inneren Sicherheit. Sondern die Vorschriften garantieren geradezu, dass auch der legale Waffenbesitzer für den Fall, dass er sich und seine Familie ernsthaft verteidigen müsste, keine Schusswaffe griffbereit hat. Der Schießsport ist sozusagen das Feigenblatt, hinter dem sich alle verstecken, die so ein widernatürliches “Bedürfnis” haben. Das ist so gewollt. Anders als in den USA erschießen sich hier Kleinkinder beim Spielen nicht gegenseitig, müssen Schulkinder früh beim Betreten der Schule nicht nach Feuerwaffen gefilzt werden. Wir leben ja auch in einem Land, wo die Kriminalität eine immer geringere Rolle spielt. Theoretisch. Aber irgendwas fehlt noch im System. Die Polizei funktioniert nicht, oder wenn sie mal funktioniert, ist sie parteilich. Schlimmer noch, sie ist unberechenbar. Niemand weiß, ob sie kommt, wenn sie gerufen wird, und wenn sie da ist, weiß man nicht, ob sie die Opfer oder die Täter verhaften wird. Insofern ist es immer besser, man ist nicht im Besitz von “waffenähnlichen” Gegenständen, die einem später zur Last gelegt werden könnten. Eine Ausnahme gibt es allerdings: scharfe Hunde - es gibt eine emotionale Klammer um Polizisten, Waffenbesitzer und Hundefreunde. Die richtigen Halunken wissen das natürlich auch. Ob die Schmerzen der 20% der Bundesbürger, die wegen Kopfschmerzen ständig in Behandlung sind, auch damit zusammen hängen, ist an dieser Stelle nur zu kolportieren. Das sind rund zehnmal so viele Menschen wie überschuldet sind. Wie ist das in so einem perfekten und friedvollen Staat möglich?

Frederik Friedrich / 06.06.2017

Danke, Sportfreund! Die EU versucht übrigens auch in der Schweiz und Österreich, natürlich in Tateinheit mit den dortigen Grünen, die legalen Waffen zu reduzieren. Wenn man schon nicht den Illegalen beikommt, muss man es eben bei den Legalen versuchen; und das Volk gleichzeitig über die wahren Sachverhalte der Kriminalitätsstatistik belügen oder zumindest im Dunklen halten. Das scheint in den letzten Jahren hervorragend gelungen zu sein, wie ich in Gesprächen mit “Normal"bürgern immer wieder feststellen musste. Die Aversion gegenüber Sportschützen und Jägern ist erstaunlich, bei den wenigen Vorkommnissen, die diese verursacht haben. Das hängt wohl auch damit zusammen dass es zur Zeit in Westeuropa bei nichtmuslimischen “Männern” richtig schick ist, seine Wehr- und Hilflosigkeit öffentlich heraushängen zu lassen (man hat ja immer noch den “Weißen Ring”...). Mir ist kein Fall bekannt, wo Terroristen die 1-jährige Hindernisbahn zur Erlangung einer Waffe beschritten hätten.  Warum auch, denn die Landes- und EU-Politiker haben - gegen die Bedenkenanmeldungen von Zoll und BGS / Bundespolizei - die Grenzen in Europa geöffnet und somit jedem Kriminellen fast beliebigen, grenzenlosen Zugang zu illegalen Waffen ermöglicht. Aber offensichtlich fürchten sich Politiker vor rechtstreuen, bewaffneten Bürgern mehr als vor radikalen, skrupellosen Typen jeglicher Religionszugehörigkeit, die immer mehr die Straßen in UNSEREN Ländern verunsichern. Meine Mutter sagte immer: “Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.” Das ist wohl eine immerwährende Wahrheit…

David Sohn / 06.06.2017

Und den Aufwand einer Jägerprüfung ist noch größer. Vor allem im vorbildlichen Süden Deutschlands.

A.Renz / 06.06.2017

Der deutsche Weg zur Waffe geht über den Balkan, oder stückchenweise per Post oder eben per Darknet…. Und mit Verlaub: die Begründung des Bedürfnisses von Waffen ist doch seit Köln/Domplatte/ Silvester offenkundig. Die Polizei steht bewaffnet vor Ort, schaut zu wie Frauen vergewaltigt, sexuell genötigt und beraubt werden. Das nennt man dann Deeskalation. Ich nenne das unterlassene Hilfeleistung und aktive Unterstützung von Straftaten durch die Polizei. Ausreichender Grund zur Selbstbewaffnung. Noch kaufen die meisten Deutschen Spielzeugwaffen ; nur wie lange noch? Wenn wenigstens ein Polizist mal in einige Beine der Afris geschossen hätte… aber so ganz ohne. Nicht mal den Knüppel hat man tanzen lassen.

Alexander Rostert / 06.06.2017

Das Problem ist, dass manche Regierung Grund zur Angst vor bewaffneten Bürgern hat, manche Regierung dagegen nicht. So war es im Mittelalter nur dem Adel und seinen Kriegsknechten erlaubt, Waffen zu führen, denn darauf gründete seine ganze Macht. Erst die französische Revolution räumte damit auf. Auch unter den preußischen Kaisern konnte jeder rechtschaffene Untertan eine Schusswaffe besitzen, und auch in der Weimarer Republik. Dann kam wieder eine Regierung, die allen Grund hatte, den wehrhaften Bürger zu fürchten. Und dabei ist es in Deutschland bis heute geblieben. Oder wie es der Bundespräsident Heinemann einst formulierte: Ein Land ist so frei wie sein Waffenrecht.

Daniel Brauer / 06.06.2017

Ich bin selbst Jäger und Sportschütze. Aus meiner Sicht ist gegen das Waffengesetz nicht viel einzuwenden. Das Waffen gesichert gelagert werden sollten, müsste eine Selbstverständlichkeit sein. Die Verschärfung die bei der Unterbringung jetzt ansteht, ist aber auch eine Vereinfachung der Vorschriften. Zudem besteht für alte Schränke Bestandsschutz. OK es wird teurer, aber es handelt sich um scharfe Waffen. Was gegen eine Vereinspflicht einzuwenden ist, entgeht mir ebenfalls, da man ohne einen Verein in der Praxis ohnehin auf keinen Schießstand kommt. Auch die Überprüfung auf Vorstrafen sollte im Zusammenhang mit Waffen niemanden stören. Die tatsächlichen Besuche der Behörde zu Hause sind absolute Einzelfälle - und wenn man sich an Winnenden erinnert, eher noch zu selten.

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