Burkhard Müller-Ullrich / 06.06.2017 / 06:15 / Foto: Tim Maxeiner / 17 / Seite ausdrucken

Der deutsche Weg zur Waffe

Für deutsche Behörden ist der Bürger grundsätzlich schuldig. Er muss, auf welchem Feld auch immer, ständig beweisen, dass er nichts ausgefressen hat. Doch es gibt eine gesellschaftliche Gruppe, die noch schuldiger als ­schuldig ist. Es sind die sogenannten Legalwaffenbesitzer – eine Vokabel, die schon impliziert, dass es sich um eine Art Kollegen der Illegalwaffenbesitzer handelt. Der Unterschied zwischen ­beiden besteht in den Augen der ­allermeisten deutschen Politiker und Journalisten bloss darin, dass von den Erstgenannten die Anzahl bekannt ist.

Die Schuldhaftigkeit von Sportschützen, Jägern und Waffensammlern (die in den Medien grundsätzlich als "Waffennarren" tituliert werden) ist tief in der bundesrepublikanischen Nachkriegsmentalität verankert. Schiessen steht dem überweltlichen Harmlosigkeitsgebot, mit dem sich die Deutschen aus ihrer Geschichte gerettet haben, diametral entgegen. Nur deshalb ist es auch möglich, dass die Soldaten der Bundeswehr von der eigenen Regierung nicht nur völlig unzureichend ausgestattet, sondern immer wieder desavouiert werden.

Daher erstaunt es nicht, dass Deutschland mit seiner renommierten Waffenindustrie und seinen 1,5 Millionen ordnungsgemäss registrierten ­Waffenbesitzern schon lange das "schärfste" Waffenrecht in der westlichen Welt hat. Gleichwohl sah man sich veranlasst, es via EU weiter zu verschärfen.

Für ein "Bedürfnis" besteht Vereinspflicht

Wer in Deutschland eine Feuerwaffe erwerben möchte, hat schon nach bisherigem Recht einen langen Parcours vor sich. Zunächst muss er (oder sie – es interessieren sich nämlich immer mehr Frauen fürs Schiessen) einen Lehrgang absolvieren und eine Sachkundeprüfung bestehen, bei der es nicht nur um technische Waffenkenntnisse, sondern auch um aus­wendig gelernte Gesetzestexte geht. Man muss zum Beispiel wissen, dass das "Erwerben" im Sinne des deutschen Waffengesetzes "das Erlangen der tatsächlichen Gewalt" bedeu­tet (also etwa auch durch Diebstahl) und dass Notwehr diejenige Verteidigung ist, "die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzu­­wenden."

Wenn man diesen Wortlaut nicht im Schlaf herunterbeten kann, ist es um die Sachkundebescheinigung geschehen. Das schriftliche Examen mit Multiple-Choice-Fragen dauert eine Stunde, ausserdem gibt es einen praktischen Teil auf dem Schiessstand, in dem es um die Handhabung von Pistole, Revolver und Büchse geht. Mit der medizinisch-psychologischen Unter­suchung (MPU), um die im ­Rahmen der jüngsten Revision der EU-Feuerwaffenrichtlinie viel gestritten wurde, hat das noch gar nichts zu tun. Mit der bestandenen Sachkundeprüfung ist aber nur eine von zahl­reichen Voraussetzungen erfüllt, um eine Waffe kaufen zu dürfen. Eine ­weitere Bedingung ist das "Bedürfnis". Dass ein "Bedürfnis" besteht, können nur die staatlich anerkannten Schiessverbände ihren Mitgliedern bestätigen. Es besteht also Vereinspflicht.

Die staatliche Aufsicht über die Schützenverbände geht dabei so weit, dass selbst die jeweiligen Sportord­nungen amtlich genehmigt werden müssen, das heisst, eine Behörde entscheidet, welche Disziplinen die Sportschützen überhaupt ausüben dürfen. Deutschland nimmt damit unter allen freiheitlichen Rechtsstaaten eine ­Sonderstellung ein, denn überall sonst gilt: Der Sport ist autonom. Es werden ja auch nicht die Regeln für Weitsprung oder Kugelstossen von Amts wegen festgelegt.

Das "Bedürfnis" setzt regelmässiges Training voraus. Die Vorschrift lautet: einmal jeden Monat oder 18-mal im Jahr. Um dies zu beweisen, wird über jeden Schiessstandbesuch, auch wenn er nur eine halbe Stunde dauert, doppelt Buch geführt: einmal im Schiessbüchlein des Schützen und ­einmal in der Anwesenheitsliste des Vereins. Die Unterlagen können von der Behörde jederzeit angefordert und geprüft werden.

Wenn man dann, ausgerüstet mit den Bestätigungen der Sachkunde, des Bedürfnisses und der persönlichen Zuverlässigkeit (eintragloser Strafregisterauszug, in Deutschland ­"polizeiliches Führungszeugnis" ge­nannt), endlich seine WBK (Waffen­besitzkarte – von Journalisten obstinat als "Waffenschein" bezeichnet, der aber die Erlaubnis zum öffentlichen Waffentragen ist), beantragt, taucht eine weitere Hürde auf: die Aufbe­wahrung.

Die Ehefrau darf nicht wissen, wo der Safeschlüssel ist

Man muss für seine Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) einen Safe anschaffen, der "mindestens der Norm DIN/EN 1143-1Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht". ­Munition ist getrennt von der Waffe in einem separaten Metallfach mit Schwenkriegelschloss zu verwahren. Die Anschaffung des Safes und even­tuell sein fachgerechter Einbau sind der Behörde durch Fotos (unter anderem des Typenschilds) zu ­dokumentieren.

Die Behörde kann Waffe und Tresor auch jederzeit an Ort und Stelle kontrollieren. Das heisst, die Polizei kann ohne jeden Anlass und Verdacht an der Haustür klingeln und verlangen, dass man ihr die Waffe zeigt. Prekär wird es, wenn der Waffenbesitzer nicht zu Hause ist und die Ehefrau für die Polizisten den Safe öffnet: Dann werden die Waffen konfisziert, die Waffen­besitzerlaubnis für immer widerrufen und der Inhaber der WBK strafrechtlich belangt (bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldbusse bis 10.000 Euro). Denn niemals darf ein Familienmitglied einem anderen verraten, wo der Schlüssel zum Tresor ist – nicht einmal auf dem Sterbebett.

Wer alle diese Vorschriften erfüllt und sich ihnen unterwirft, der ist – so könnte man meinen – ein an Rechtschaffenheit kaum zu überbietender Staatsbürger. Diese Selbsteinschätzung der Legalwaffenbesitzer wird jedoch von der Classe Politique nicht geteilt. Bei den Verhandlungen über die Verschärfung der EU-Waffenrichtlinie in Brüssel wurden diese vielmehr in einem Atemzug mit Terroristen genannt, gegen die man vorzu­gehen vorgibt.

Insbesondere die deutschen Ver­treter (aber nicht nur sie) glauben offenbar, dass man, wenn man den Sumpf nicht trockenlegen kann, mehr Erfolg hat, wenn man es mit der Wüste versucht. Sie glauben in alter deutscher Amtstradition, dass Terrorismus etwas ist, dem man durch Ablehnung von Anträgen beikommt.

Wie immer die von der EU verlangten Änderungen des Waffenrechts in Deutschland konkret aussehen werden (beschliessen wird sie erst die nächste Bundesregierung), sie werden in jedem Fall eine Verschärfung darstellen und nicht hinter den hier geschilderten Bestand der jetzigen Bestimmungen zurückfallen.

Es geht beim Waffenrecht immer nur zum Teil um die öffentliche Sicherheit – angesichts der Kriminalstatistik im Bereich Legalwaffen darf man sagen: zu einem wirklich winzigen Teil. Vielmehr geht es um das vielleicht stärkste Symbol des Vertrauens zwischen Staat und Bürgern. Volksbewaffnung und Demokratie stehen in einem tiefen geschichtlichen Zu­sammenhang. In der Schweiz weiss man das; in Deutschland hat man es 1849 negativ erfahren – und Vertrauen gibt es bis heute nicht.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Basler-Zeitung.

Foto: Tim Maxeiner

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A.Renz / 06.06.2017

Der deutsche Weg zur Waffe geht über den Balkan, oder stückchenweise per Post oder eben per Darknet…. Und mit Verlaub: die Begründung des Bedürfnisses von Waffen ist doch seit Köln/Domplatte/ Silvester offenkundig. Die Polizei steht bewaffnet vor Ort, schaut zu wie Frauen vergewaltigt, sexuell genötigt und beraubt werden. Das nennt man dann Deeskalation. Ich nenne das unterlassene Hilfeleistung und aktive Unterstützung von Straftaten durch die Polizei. Ausreichender Grund zur Selbstbewaffnung. Noch kaufen die meisten Deutschen Spielzeugwaffen ; nur wie lange noch? Wenn wenigstens ein Polizist mal in einige Beine der Afris geschossen hätte… aber so ganz ohne. Nicht mal den Knüppel hat man tanzen lassen.

Alexander Rostert / 06.06.2017

Das Problem ist, dass manche Regierung Grund zur Angst vor bewaffneten Bürgern hat, manche Regierung dagegen nicht. So war es im Mittelalter nur dem Adel und seinen Kriegsknechten erlaubt, Waffen zu führen, denn darauf gründete seine ganze Macht. Erst die französische Revolution räumte damit auf. Auch unter den preußischen Kaisern konnte jeder rechtschaffene Untertan eine Schusswaffe besitzen, und auch in der Weimarer Republik. Dann kam wieder eine Regierung, die allen Grund hatte, den wehrhaften Bürger zu fürchten. Und dabei ist es in Deutschland bis heute geblieben. Oder wie es der Bundespräsident Heinemann einst formulierte: Ein Land ist so frei wie sein Waffenrecht.

Daniel Brauer / 06.06.2017

Ich bin selbst Jäger und Sportschütze. Aus meiner Sicht ist gegen das Waffengesetz nicht viel einzuwenden. Das Waffen gesichert gelagert werden sollten, müsste eine Selbstverständlichkeit sein. Die Verschärfung die bei der Unterbringung jetzt ansteht, ist aber auch eine Vereinfachung der Vorschriften. Zudem besteht für alte Schränke Bestandsschutz. OK es wird teurer, aber es handelt sich um scharfe Waffen. Was gegen eine Vereinspflicht einzuwenden ist, entgeht mir ebenfalls, da man ohne einen Verein in der Praxis ohnehin auf keinen Schießstand kommt. Auch die Überprüfung auf Vorstrafen sollte im Zusammenhang mit Waffen niemanden stören. Die tatsächlichen Besuche der Behörde zu Hause sind absolute Einzelfälle - und wenn man sich an Winnenden erinnert, eher noch zu selten.

Burkhart Berthold / 06.06.2017

Mit dem Waffenrecht, wie es derzeit in D aussieht, kann man schon leben, auch wenn es in seinen Ziselerierungen landestypisch bizarr ausfällt. Bemerkenswert ist aber das offizielle Misstrauen und das weithin akzeptierte Zerrbild des “Waffennarren”: Wenn man bei einer Party schlechte Laune verbreiten will, ist ein fröhliches Bekenntnis zum eigenen Waffenbesitz ein sicherer Weg. Gleichzeitig kann man erwarten, dass nach der geplatzten Party der eine oder die andere fragen wird, ob er/sie/es nicht mal mitkommen dürfe auf den Schießstand… Der offiziellen Ablehnung der Waffe korrespondiert die heimliche Lust an ihr. Die Medien sind voller Krimis, und die Krimis voller Leichen. Merke: Die meisten Waffennarren haben keine Waffen.

Arne Busch / 06.06.2017

Das man einen solch sachlich korrekten Bericht in Deutschland noch finden kann hat mich wirklich sehr erstaunt.  Das ist fast so selten wie eine journalistisch einwandfreie Berichterstattung von Claus Kleber oder Marietta Slomka. Ein kleiner Nachtrag: Wer als Sportschütze betrunken - oder unter Drogeneinfluss - am Steuer erwischt wird, verliert damit ebenfalls automatisch seine “Zuverlässigkeit” und muss seine Sportwaffen abgeben. Gleiches gilt natürlich für eine ellenlange Liste anderer Verfehlungen, die für andere “Gruppen” keinerlei Konsequenzen hätte. Alles Regeln, die pikanterweise für Mitglieder des Bundestages oder überhaupt in Regierungskreisen keineswegs gelten!  Und weil legale Waffen bei allen Tötungsdelikten in ganz Merkeldeutschland quasi an letzter Stelle stehen, wird der fast schon paranoid geführte Kampf gegen die Sportschützen von SPD,  Grünen und der SED Nachfolgepartei ganz verbissen auf rein ideologischer Basis geführt. Wenn man die gleichen Maßstäbe der “Gruppe” der Sportschützen auch bei anderen “Gruppen” anwenden würde, dann…. Nein lassen wird das.

Klaus Blankenhagel / 06.06.2017

Vollkommen real dieser Beitrag, ich hab das als ich noch in Deutschland lebte so genau erlebt. Da wird man morgens um sieben Uhr man aus dem Schlaf geholt, Guten Tag wir moechten mal sehen wie sie Ihre Waffen aufbewahren. Wenn es irgendwo klemmt, ist man alles los. Bei mir waren es fuenf Legalwaffen (was sonst) mit einem Wert von 13tausend Euro, waere ein herber Schlag ins Kontor. Uebrigens war ich Einzelmitglied beim Grosskaliberschuetzenbund Berlin (BDS). Man sollte sich natuerlich der Verantwortung bewusst sein, so man das Sportschiessen betreibt, ein exellenter Freizeitsport. Ich hatte nie Probleme mit Behoerden, ist nun auch acht Jahre her. K.B.

Wilfried Cremer / 06.06.2017

Kontrollen nur so aus Verdacht sollte es lieber im Umfeld der Prostitution geben. Da traut man sich jedoch nur aufgrund besonderer Anlässe hin und wird aber jedesmal fündig.

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