Henryk M. Broder / 09.08.2007 / 23:44 / 0 / Seite ausdrucken

Den Koran verbieten?

Ich bin gerade auf einen Artikel
gestossen, der zum Gegenstand den Antrag einer Frau bei der Hamburger
Staatsanwaltschaft hat, den Koran auf Vereinbarkeit mit dem
Grundgesetz prüfen zu lassen. Dies wurde erwartungsgemäß abgelehnt.

Bemerkenswert aber, was die zuständige Staatsanwältin in ihrer Begründung
schrieb: 

“(...)  Wer sich in einer konkreten Situation durch seine
Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann
mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den
auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht
er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen
Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter
den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen
Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt
sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche
Rechtsordnung auf. Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der
die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in
Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren
Gebot des Glaubens zu folgen.

Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende
Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in
weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem
Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer
nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem
Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber
sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine
Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl.
BverfG NJW 1972, 327 (328,329)). 

Vor dem Hintergrund dieser durch das
Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze und unter
Berücksichtigung der zentralen Bedeutung des KORAN für den islamischen Glauben sowie
seiner Entstehungsgeschichte kommt eine Strafbarkeit wegen
Volksverhetzung und/oder Beschimpfen von Bekenntnissen gemäß §§ 130, 166 StGB
durch Verbreiten des Koran nicht in betracht.

Dabei kann dahingestellt
bleiben, ob der KORAN nur in der von Ihnen dargestellten Form oder wie
es von vielen Reformern in der islamischen Welt bereits getan wird, in
Übereinstimmung mit den Menschenrechten ausgelegt werden kann.  (...)”

So weit die Staatsanwaltschaft.
Heisst das, die RAF-Mitglieder hätten nie so hart bestraft werden
dürfen, schliesslich haben sie ja ihrer Überzeugung gemäß gehandelt?
Und was ist mit Nazis, werden die nicht auch “durch ihre Überzeugung
zu ihrem Handeln bestimmt”? Desgleichen Satanisten?  Was meinen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Dr.G.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Henryk M. Broder / 03.04.2024 / 12:00 / 120

Kein Freibrief von Haldenwang

Von „Verfassungshütern“ wie Thomas Haldenwang geht die größte Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie in unserem Land aus. Wenn die Bundesrepublik eine intakte Demokratie wäre, dann…/ mehr

Henryk M. Broder / 12.03.2024 / 14:00 / 62

Christian Wulff: Liechtenstein? Nein, danke!

Unser beliebter Ex-Präsident Christian Wulff hat Angst, Deutschland könnte auf das Niveau von Liechtenstein sinken. Das kleine Fürstentum hat auf vielen Gebieten längst die Nase…/ mehr

Henryk M. Broder / 07.03.2024 / 16:00 / 19

Aserbaidschanische Kampagne verhindert Armenien-Debatte

Eine in Berlin geplante Buchpräsentation und Diskussion über bedrohtes armenisches Kulturgut konnte aus Sicherheitsgründen nur online stattfinden. Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. (DGAP)…/ mehr

Henryk M. Broder / 04.03.2024 / 14:00 / 23

Michael Blume: Vom Zupfgeigenhansl zum Ersten Geiger?

In der Dienstzeit des Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume hat die Zahl antisemitischer Straftaten in Baden-Württemberg erfolgreich zugenommen. Aber der Mann hat andere Sorgen. Ende Dezember letzten…/ mehr

Henryk M. Broder / 24.02.2024 / 12:15 / 35

Eilmeldung! Herr Schulz ist aufgewacht!

Im Büro der Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Marie-Agnes Strack-Zimmermann war nach einem Bericht von Achgut.com die Luft heute morgen offenbar besonders bleihaltig. Richtet man…/ mehr

Henryk M. Broder / 24.02.2024 / 06:00 / 125

Frau Strack-Zimmermann hat Cojones, ist aber not amused

Es spricht für Marie-Agnes Strack-Zimmermann (MASZ), dass sie mein Schaffen verfolgt. Deshalb hat sie noch eine Rechnung mit der Achse offen. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (MASZ) hat…/ mehr

Henryk M. Broder / 22.02.2024 / 10:00 / 80

No News aus Wolfsburg in der Tagesschau

In Wolfsburg stellt sich der VW-Chef auf die Bühne, um Weltoffenheit zu demonstrieren. Die Belegschaft hat derweil andere Sorgen. Die Tagesschau meldet, auch an diesem Wochenende hätten tausende…/ mehr

Henryk M. Broder / 18.02.2024 / 11:00 / 57

Eine Humorkanone namens Strack-Zimmermann

Ja, wenn einem deutschen Politiker oder einer deutschen Politikerin nichts einfällt, irgendwas mit Juden fällt ihm/ihr immer ein. Dass immer mehr Frauen in hohe politische…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com