@ Thomas Berger Im Saarland geht sowas. Der saarländische Justizminister der letzten Legislaturperiode, dem man jetzt Gott sei Dank diese Verantwortung abgenommen und ihn auf Umwelt- und Verbraucherschutz beschränkt hat, war nicht mal Jurist, sondern Steuersekretär - aber ebenfalls mit “ausgeprägter Parteienschleimspur”. So eine Besetzung dürfte einzigartig in Deutschland gewesen sein.
Hr. Berger: Nein, Nein - Der Justizminister hat immerhin 1 Jahr bei FORD am Band gearbeitet. Das qualifizierte ihn hinreichend um die Saar-SPD ca.10 Jahre lang äußerst erfolglos zu führen. Zum Justizminister wurde er aus zwei Gründen: 1) war er einfach dran (was kümmert denn die Politik Qualifikation) und 2) wollte man der SPD an der Saar wieder einen Hoffnungsschimmer geben ... Es war also nur logisch in aus Saarbrücken wegzuloben.
Herr Steinhöfel, vielen Dank, dass Sie in Ihrem Beitrag das Link zur Tagesordnung des BT gesetzt haben. Ich habe da gerade angefangen hinein zu lesen, und da wird’s einem ja schon auf den ersten Zeilen grün im Gesicht. Dagegen muss etwas passieren. Ich denke, jeder, der die ersten Zeilen auf sich wirken lässt, kommt rein intuitiv schon zu dem Schluss, dass es für justiziable Inhalte und Beleidigungen bereits Strafgesetzbücher gibt, und jeder, der sich nachgewiesener Massen beleidigt sieht, kann vor Gericht ziehen - alles andere ist Kindergarten!
Der Satz “keine freie Gesellschaft sollte Volksverhetzung ein Forum geben” ist paradox, denn eine Gesellschaft, in der mit dem Straftatbestand der “Volksverhetzung” das Meinungsspektrum eingeschränkt wird, ist niemals frei, sondern unterliegt der Herrschaft derjenigen, die festlegen, was als Volksverhetzung zu gelten hat.
Ich wundere mch ja immer noch, warum Herr Steinhöfel sich an Heiko Maas abarbeitet. Wie jeder Jurist schon im ersten Semester lernen sollte, erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ausserordentlich. Ich empfehle da mal einen Blick in das Grundgesetz Artikel 65. Und Herr Berger - Sie haben wohl den Artikel über Heiko Maas in Wikipedia nicht richtig gelsen. Der Herr hat ein jahr bei Ford gearbeitet und hat auch seinen Wehrdiest abgeleistet. Dank des unermüdlichen und verdienstvollen Einsatzes unsere Bundesministerin der Verteidigung wissen wir ja nun endlich, dass die Bundewehr eine zutiefst nationalsozialistische Veranstaltung ist. Un da wird die tiefere Ursache für die von Herrn Steinhöfel gerügte Verhaltensstörung vonHerrn M.liegen, zumal ja sein Vater - laut Wikipedia - sogar berufsmäßiger Angehöriger dieser Truppe war. Und ihr Glaube an die Justiz, Herr Steinhöfel - Frau Weidel hat gerade einen Vorgeschmack davon erhalten. WennHerr Ehring etwas vergleichbares z.B.über Frau Schwesig gesagt hätte, wäre ihm wohl die Höchsstrafe für Mord (Rufmord) sicher gewesen. Frau Weidel ist halt die Böse, während Frau Schwesig die Gute ist. Ob herr Ehring jetzt eine Sondebonus aus der steuerfinanzierten Privatschatulle von Frau Schwesig im Kampf gegen Rechts erhält ?
Es geht bei der Meinungsfreiheit nicht nur um die freie Rede und das Recht auf ein Facebook-Profil! Insofern greift Ihr Gesetzentwurf zu kurz. Das Ziel von Mass & Co. ist es m.E., in einem zweiten Schritt den freien Zugang zu Informationen (“das Recht, (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.”) zu unterbinden.
“Die massiven Entgleisungen in den sozialen Netzwerken sind eine Tatsache.” , sind jedoch vielleicht in den überwiegenden Fällen nur wohl meinende Satire. Und wie in Hamburg aktuell richterlich festgestellt ist, darf “Satire” (hier in Person des Herrn “extra3Ehring”) z. B. die AfD-Wahlkampf-Kandidatin Alice Weidel ungestraft öffentlich im Bezahlfernsehen als “Nazi-Schlampe” bezeichnen, ohne daß dieses eine Beleidigung darstelle. Wer entsprechend ungestraft in entsprechender Form über die etablierten Politdarsteller herziehen möchte, sollte sich daher jetzt mit dem Gedanken tragen, sich offiziell als Berufs-Satiriker zu bezeichnen. Dann kann ihm offenbar auch der maaslose mit seinen Zensurvorschriften nichts mehr.
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