Je einheitlicher die Medien daherkommen, je manipulierter die übermittelten Nachrichten erscheinen, desto unverzichtbarer ist das Internet, um sich unabhängig informieren zu können. Seit es das Internet gibt, ist das Informationsmonopol des Staates und seiner Medien gebrochen. Die Schleusenwärter müssen hilflos zusehen, wie der Informationsfluss um sie herum fließt. Das ist den Herrschenden, die sich selbst gern als „Eliten“ bezeichnen lassen, um einen größtmöglichen Abstand zum „Pack“ zu demonstrieren, ein Dorn im Auge. Deshalb häufen sich die Angriffe auf das Internet.
Der vorläufige Höhepunkt ist die Initiative des Hamburger Justizsenators Till Steffen, der, wie Telepolis meldet, der Fachministerkonferenz des Bundesrats am 17. November eine Beschlussvorlage unterbreiten will, die vorsieht, dass so genannte "Shitstorms" künftig als "bandenmäßige Straftaten" gewertet werden, wenn darin "illegale Inhalte" vorkommen.
Till Steffen ist übrigens der Justizsenator, der den Hamburger Generalstaatsanwalt vor einiger Zeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt hatte. Dessen Fehler: Er wollte Anklagfe gegen den letzten SED-Vorsitzenden Gregor Gysi wegen eidesstattlicher Falschaussage erheben. Steffens ließ erst den Generalstaatsanwalt in den Ruhestand versetzen und den Fall dann so lange liegen, bis Gras über diesen Skandal gewachsen war. Schließlich stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft Monate später die Ermittlungen gegen Gysi unauffällig ein.
Nun will Steffen einen neuen Straftatbestand ins Gesetz einführen, denn „Hate Speech“, wie der Kampfbegriff gegen die Freiheit des Internets lautet, ließ Steffen in der Hamburger Morgenpost, verlauten, “wirke" vor allem dann, "wenn sich viele beteiligen" - und das lasse "das Strafrecht bisher unberücksichtigt“. Deshalb sieht er Handlungsbedarf: "So wie die Situation aktuell ist, darf sie nicht bleiben."
Die Entsprechung des berüchtigten sowjetischen Gummiparagraphen 58
Darüber hinaus möchte der Senator über die Länderkammer erreichen, dass Soziale Medien und Forenanbieter "Schadensersatz" zahlen müssen, wenn sie "Hasskommentare" nicht sofort löschen. Woran sich der "Schaden" dabei bemessen soll, ist unklar. Außerdem schwebt ihm vor, dass ausländische Unternehmen deutsche "Zustellungsbevollmächtigte" für Klagen benennen und "Löschquoten" veröffentlichen müssen.
Wenn diese Initiative Gesetz werden sollte, ist es mit der Freiheit des Internets vorbei. Wie willkürlich Steffen vorgeht wird noch klarer, wenn man sich vor Augen führt, dass „Hate Speech“ kein strafrechtlich relevanter Begriff ist. Er ist die Entsprechung des berüchtigten Gummiparagraphen 58, antisowjetische Propaganda, nach dem alle vermuteten Gegner des Sowjetregimes verurteilt worden sind.
Wie weit wir schon auf dem Weg zum Willkürstaat sind, wurde kürzlich schlaglichtartig klar, als Haus- und Bürogemeinschaftsdurchsuchungen beim baden-württembergischen AfD-Politiker Dubravko Mandic für Schlagzeilen sorgten. Sie gehen auf fünf Strafanzeigen wegen Beleidigung zurück, die unter anderem von den Grünen-Politikern Claudia Roth, Anton Hofreiter und Cem Özdemir gestellt wurden. Diese Politiker, die keinerlei Probleme mit der Parole „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ haben und auch „Deutschland verrecke“-Rufe nicht beanstanden, hatten sich durch ein von Mandic auf seiner Facebook-Seite gepostetes Mashup-Bild beleidigt gefühlt.
Ein Zitat des liberalen Schriftstellers Henry Louis Mencken lautet:
"Das Problem für denjenigen, der sich für die Freiheit einsetzt, ist stets, dass er sich die meiste Zeit damit beschäftigen muss, Schurken zu verteidigen. Einfach deshalb, weil Verbote sich immer erst gegen Schurken richten, und weil man Unterdrückung am Anfang stoppen muss, wenn man sie überhaupt stoppen will.“
"Eine einschüchternde Wirkung dürfte unabhängig von der Verhältnismäßigkeit entstanden sein"
Ob die Hausdurchsuchungen als Reaktion auf das inzwischen gelöschte Bild, dessen Veröffentlichung Mandic nicht bestritt, rechtmäßig waren, ist zweifelhaft. Artikel 13 des Grundgesetzes erlaubt Hausdurchsuchungen lediglich bei "Gefahr im Verzug", bei "Lebensgefahr für einzelne Personen" und "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung". „Eine einschüchternde Wirkung dürfte die Maßnahme aber unabhängig von ihrer Verhältnismäßigkeit entfaltet haben“, resümiert Telepolis. Haussuchungen als einschüchternde Maßnahmen sind ein Instrument von Diktaturen. In einer Demokratie ist die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert.
Wie wenig sich Grün von Schwarz unterscheidet, demonstrierte kürzlich der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag Volker Kauder im Spiegel. Er forderte, man solle Facebook mit Bußgeldern in Höhe von 50.000 Euro drohen, damit das Unternehmen die IP-Adressen von Nutzern herausgibt, die "anstößige Kommentare" gepostet haben. Die "Zeit der runden Tische" ist seinen Worten nach "vorbei" und seine "Geduld zu Ende“. So, also die Geduld unserer Politikerkaste mit dem aufmüpfigen Volk ist zu Ende. Sie sehen in den Bürgern Untertanen, die Steuern zu zahlen und die Klappe zu halten haben. Es wird so kommen, wenn die Bürger diesen mehr als deutlichen Anfängen, Demokratie und Rechtssaat außer Kraft zu setzen, nicht entschieden entgegen treten.
Siehe auch Vera Lengsfelds Blog "Freedom is not free" und das Achse Dossier Zensur 4.0 hier