Die Mainzer Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden. Sie “ermittlen”, weil es politisch gewollt ist, oder eben nicht, wenn es politisch nicht gewollt ist. Also wenn ein Geheimdienstler einen Widersacher ermordet, dann kann die politische Führung sagen: Keine Ermittlungen. Damit war es das.
Das sind saubere Argumente. Überzeugen tun sie trotzdem nicht. Erstens erwähnt die Autorin nicht, dass Böhmermann durch Merkels grünes Licht nun ein viel höheres Strafmass erwartet, falls er verurteilt wird, als über die Privatklage. So was nennt man ans Messer liefern. Und zweitens hat Merkel die Chance verpasst, Erdogan Grenzen aufzuzeigen und sich Einmischungen in innere Angelegenheiten zu verbeten. Sie kuscht also lieber vor dem Sultan aus Ankara, statt sich hinter ihr Volk zu stellen. Das ist die Botschaft hinter dieser Formalität. Übrigens hat Merkel übersehen, dass Erdogan ihr sogar mit der privaten Strafanzeige eine Brücke gebaut hat, auf die sie sich hätte berufen können. Hoffentlich gehen den Deutschen jetzt endlich die Augen über Angela Merkel auf…
Ich darf noch ergänzen: Der §104a dient ja gerade dem Schutz des deutschen Staatsbürgers, dass er nicht leichtfertig durch “fremde Mächte” angeklagt werden darf. Hier allerdings muss man sich fragen, und das tut sicherlich eine sehr große Mehrheit der Deutschen: Die Bundeskanzlerin hat dreimal den Eid geschworen, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden, und nun sind wir wieder bei der politischen Dimension dieses Paragrafen, und die Entscheidung ist übrigens gegen die Stimmen der SPD-Minister in der Bundesregierung gefällt wurden, die Stimme der Bundeskanzlerin hat den Ausschlag gegeben. Bezogen auf den Eid, den Frau Dr. Merkel bereits dreimal abgelegt hat, mit Gottesbezug, hat sie also entschieden: Bezüglich des Wohl und der Schadensvermeidung gegenüber dem deutschen Volk hat sie also abgewogen und priorisiert: Der eine deutsche Staatsbürger ist nicht so wichtig hingegen der Zorn des ausländischen Präsidenten wiegt schwerer. Sie hat sich nicht schützend vor einen der ihren (Deutschen) gestellt sondern Partei ergriffen für den Ausländer - unabhängig davon, wie die Gerichte entscheiden. Aber nochmal: Wo kein Kläger, da ist auch kein Gericht - und die Klage hat die Kanzlerin zugelassen. Und noch etwas: Sie hat sich wieder nicht um den genauen Inhalt des Gesetzes bemüht bzw, sie hat das Gesetz geflissentlich missachtet. So steht dort eindeutig in Satz 1) ..... das (der Staatsgast) sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, ..... Es wird also eine glasklare Bedingung gestellt: Die Beleidigung muss zeitgleich stattfinden, während sich der Staatsgast eben als Staatsgast (nicht privat!!!) in Deutschland aufhält. Ich frage mich allen Ernstes, was es an dieser Formulierung zu interpretieren gibt? Die Staatsanwaltschaft darf das Verfahren nicht eröffnen - aber dieses Detail verrät, wie Recht in Deutschland geschunden und missachtet wird. Die Kanzlerin hätte Herrn Erdogan nur auf diesen Tatbestand aufmerksam machen können - wollte sie aber nicht, so kann sie sich lieb Kind machen und überlässt, schäbig ist das, der Justiz, die bittere Wahrheit zu verkünden. Das ist ein wirklich mieser Schachzug von Dr. Merkel!
Richtig Frau Ziessler, wenn bei einem zweitklassigem Sender (ZDF) ein drittklassiger Möchtegern-Satiriker (Böhmermann) einen viertklassigen Despoten (Erdogan) beleidigt, dann haben wir keine Staatskrise, sondern es ist nur der sprichwörtliche “Sack Reis” umgefallen….............
Laut Paragraph 103 ist Voraussetzung, dass der Staatsmann sich zum Zeitpunkt der Beleidigung im Inland aufhält. Dies war im konkreten Fall nicht gegeben. Insofern hätte die Zustimmung nach dem Paragraph 104 nie erteilt werden dürfen, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Danke für Ihre subtilen Unterscheidungen, Frau Ziessler! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bleibt bis zur möglichen Eröffnung eines Hauptverfahrens, die allein der Entscheidung des Gerichts unterliegt, die Causa Böhmermann in den Händen der Exekutive, hier: einer Staatsanwaltschaft, die allerdings weisungsgebunden ist. Wer weist dann ggf. an? Merkel, der Justizminister (na, wie heißt der Kleine im Maßanzug noch?) oder der Oberstaatsanwalt? Ich habe dazu keine Vorgaben gefunden, bin allerdings auch kein Jurist. Hat Merkel den Casus vielleicht - nicht ungeschickt - in eine Sackgasse manövriert, wo er nicht mehr herauskommt und hinschimmelt, bis der § 103 StGB sowieso vom Gesetzgeber einkassiert worden ist?
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