Rainer Bonhorst / 27.01.2013 / 14:24 / 0 / Seite ausdrucken

Brüderle und die Rechtslage

Es gibt für eine Frau sicher schönere Erlebnisse, als von Rainer Brüderle angemacht zu werden. Dass der alte Herr kein Traumprinz ist, tut aber nichts zur Sache. Die Stern-Reporterin, die jetzt den FDP-Mann mit einer kleinen Verspätung von nur einem Jahr als Lustmolch enttarnt hat, hätte sicher genauso gehandelt, wenn George Clooney ihre Körperbeschaffenheit in unangemessener Form beschrieben hätte.

Zwar soll es Frauen geben, die bei einer dummen Anmache aus dem Munde George Clooneys hold errötend dahinschmelzen. Aber auf einen solchen Schmelzvorgang sollte einer wie Rainer Brüderle nun mal nicht hoffen. Die Welt ist ungerecht. Aber das hat, wie gesagt, mit der aktuellen Geschichte eigentlich nichts zu tun. Es geht schließlich ums Prinzip.

Schauen wir uns lieber die Rechtslage an. Das Gesetz sagt, klipp und klar, dass unwillkommene Annäherungsversuche, seien sie verbal oder körperlich,  den Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllen. Der Schlüsselbegriff ist: unwillkommen. Das Gesetz schließt also einen Annäherungsversuch nicht grundsätzlich aus, weder für Brüderle noch für Clooney. Indem es den Begriff der unwillkommenen Annäherung einführt, sieht es implizit auch die Möglichkeit einer willkommenen Annäherung vor.

Allerdings schweigt das Gesetz darüber, wie eine willkommene Annäherung auszusehen hat. Es verlangt lediglich, , dass der Mann, der an eine Annäherung denkt, auf die eine oder andere Weise klärt, ob diese willkommen ist.
Wie dies zu geschehen hat, legt das Gesetz ebenfalls nicht fest. Im Prinzip lässt es die Trial-and-Error-Methode zu. Also die Methode, die der meist willkommene Annäherer Franz Beckenbauer so beschrieb: „Schaun wir mal, dann sehen wir schon.“ Allerdings läuft ein Annäherungsversuch, der darauf setzt, nachträglich als willkommen eingestuft zu werden, Gefahr, dieses Ziel zu verfehlen und rückwirkend als unwillkommene Annäherung bestraft zu werden.

Wer trotzdem diesen Weg wählt, sollte zumindest eine gründliche Risikoanalyse vornehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass – um ein Beispiel zu nennen - Rainer Brüderle nicht zur gleichen Risikoeinschätzung kommt wie George Clooney.

Der breiten Männermasse zwischen den Extremen Clooney und Brüderle ist anzuraten, eine eventuelle Annäherung schon vorab darauf hin zu überprüfen, ob sie willkommen ist.

Hier ist, mangels klarer gesetzlicher Vorgaben, jeder Mann ganz auf sich allein gestellt. In der Praxis hat sich eine einleitende nonverbale Kommunikation bewährt: Augenkontakt, Lächeln und dergleichen. Allerdings sollte der Augenkontakt nicht zu heftig und das Lächeln nicht breit gestaltet werden, da dies die Chance auf eine willkommene Annäherung mindert. Auch für eine verbale Kontaktaufnahme gilt der Grundsatz der Behutsamkeit und der thematischen Neutralität. Am besten bewährt hat sich der Einstiegssatz: „Kommen Sie öfter hierher?“ An der Reaktion der Befragten lässt sich im Allgemeinen unschwer erkennen, ob eine weitere Annäherung in Frage kommt oder nicht. Das Thema Dirndl-Mode und die körperlichen Beschaffenheiten, die sie bei der Trägerin voraussetzt, sollte man auf jeden Fall vermeiden. 

Eine hundertprozentige Sicherheit kann es allerdings nicht geben. Jeder Annäherung, auch wenn sie durch Vorabkommunikation gründlich vorbereitet ist, haftet ein Restrisiko an. Das Gesetz mag implizit die erwünschte Annäherung vorsehen. Wer aber in der Praxis auf Nummer sicher gehen will, sollte auf Annäherungen weitgehend zu verzichten.

Dies gilt rechtlich gesehen nicht nur für Annäherungen, die von Männern in Richtung Frauen ausgeübt werden, sondern auch in umgekehrter Richtung. Das Gesetz macht da keinen Unterschied. In der Praxis aber ist das Annäherungsrisiko, das Frauen in Richtung Männer eingehen, deutlich geringer. Männer sind im Allgemeinen durchaus bereit, auf unvorbereitete Annäherungsversuche einer Frau einzugehen. Ja, es kommt sogar vor, dass Männer in Ermangelung erwünschter Annäherungsversuche auch unerwünschte Annäherungsversuche dankend annehmen. 

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