Vera Lengsfeld / 17.10.2017 / 14:54 / 5 / Seite ausdrucken

Berliner Senat offenbart rechtsstaatliche Ahnungslosigkeit

Deutschland wird zur Zeit noch weltweit bewundert und beneidet wegen seines funktionierenden Rechtsstaates, der Gesetzestreue, Gleichheit vor dem Gesetz und die daraus resultierende Rechtssicherheit bietet. Wie dier schleichende Abschied von diesem Rechtsstaat aussieht, kann man beispielhaft an einer Einladung zu einer Veranstaltung „Integration im Dialog“ mit dem Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration studieren, die morgen, am 18. Oktober im Rathaus Köpenick stattfinden soll.

Hier der Text der Einladung:

„Sie kommen aus dem Bürgerkrieg in Syrien, aus dem Irak und aus Afghanistan, aus Krisen- und Armutsregionen der ganzen Welt. Seit Jahrzehnten kommen Geflüchtete nach Berlin. Ihnen Schutz zu bieten, gehört zu unseren demokratischen Grundwerten. Für die Geflüchteten geht es nun auch darum, die Sprache zu lernen, eine Wohnung, einen Ausbildungsplatz oder Arbeit zu finden. Der Senat bereitet in diesem Jahr ein Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter vor.

Wie ist die Situation heute?

Wie geht es weiter in den Bezirken?

Wie gestaltet der Senat seine Flüchtlingspolitik?

Diese und andere Fragen diskutiert der Integrationsbeauftragte von Berlin, Andreas Germershausen, zusammen mit Bezirksbürgermeister*innen, Vertreter*innen der Bezirksämter, Vereinen, Initiativen, Geflüchteten und den Bürgerinnen und Bürgern der Berliner Bezirke...."

Was so schön klingt, hat es in sich. Deshalb hier eine kleine, exemplarische Text-Exegese.

Der Senatstext geht gleich in der Einleitung von völlig falschen Prämissen aus. Er behauptet "Geflüchtete" seien auch Leute aus "Armutsregionen der ganzen Welt". Das widerspricht der Verfassungs- und Gesetzeslage: Leute, die nach Deutschland kommen, weil sie hier wirtschaftlich besser gestellt sein werden, als in ihrer Heimat, sind begrifflich weder "Flüchtlinge", noch "Geflüchtete" (was immer letzteres sein soll - dieser Terminus soll offenbar die notwendigen Unterscheidungen verwischen) - zumal die aus wirtschaftlichen Gründen Geflüchteten in ihren Herkunftsländern gerade nicht zu den Ärmsten gehören, sondern zu denen, die sich das Schlepper-'Honorar' leisten können.

Mangelnder Wille vieler zur Integration

Ein weiteres fehlgeleitetes Apriori ist, dass alle, die irgendwie (meist illegal) über die deutschen Grenzen kommen, einen Anspruch darauf hätten, hier zu bleiben und "integriert" zu werden.

Nach geltendem Recht haben einen solchen Anspruch nur diejenigen, die wirklich verfolgt werden (das ist eine Minderheit unter denen, die da kommen) und die nicht vorher schon ein sicheres Drittland erreicht haben - da bleibt praktisch niemand mehr übrig; nach Recht und Gesetz wären also ausschließlich Kontingente anerkannter Asylberechtigter aus sicheren Drittländern in der EU aufzunehmen.

Das hat auch seinen guten Grund: Abgesehen davon, dass wir im Ausland dafür werben, sich in den internationalen Beziehungen an Regeln zu halten (und es selbst nicht tun, indem wir unter anderem die Regelungen der Dublin-Vereinbarungen brechen), spricht auch alles andere dagegen, unterschiedslos jeden hier aufzunehmen. Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, Ungleiches gleich zu behandeln; Wohlstandsmigranten zu behandeln, als wären sie Asyl- oder Flüchtlingsstatusberechtigte, verstößt gegen geltende Gesetze, etwa das Aufenthaltsgesetz. Vor allem tut die Gleichsetzung mit Wohlstandsmigranten denen Unrecht, die wirklich Bedarf für und Anspruch auf Hilfe und Unterstützung haben.

Auch wenn man nach dem Willen der Kanzlerin und ihrer Willkommens-Jünger nicht von Obergrenzen sprechen darf: Es gibt es Kapazitätsgrenzen sowohl finanzieller als auch psychologischer und vor allem auch demographischer Art.

Die "Integration" klappt weit überwiegend eben nicht, wie immer häufiger festgestellt werden muss. Das liegt nicht an fehlenden Integrationsangeboten, sondern am mangelnden Willen der Einwanderer, solche Angebote zu nutzen. In der Öffentlichkeit wird die fehlende Integrationswilligikeit der „Geflüchteten“ mit einem Tabu belegt.

Man schädigt die wirklich Schutzbedürftigen

Weiter werden mit der unterschiedslosen Alimentierung aller die Berechtigten und die Unberechtigten in einen Topf geworfen. Damit wird nicht nur für eine sinkende Akzeptanz für die Aufnahme von „Geflüchteten“ gesorgt, man schädigt auch die wirklich Schutzbedürftigen, die unter den zunehmenden Ressentiments gegen „Geflüchtete" ebenfalls leiden müssen.

Vor allem aber ist diese Aufnahme aller aus moralischen oder humanitären Gründen eine Heuchelei ersten Ranges: Wir geben für jeden "Geflüchteten", der nach Deutschland kommt, mindestens hundert mal soviel aus, wie der UNHCR für Flüchtlinge (pro Kopf) zur Verfügung hat (Gesamtetat der UNHCR 2017 beträgt 7,7 Milliarden USD). Würden wir dieses Geld dem UNHCR zur Verfügung stellen, könnten damit über 100 Millionen Flüchtlinge weltweit versorgt werden, also alle gegenwärtigen 60 Millionen Flüchtlinge um so besser). Eine moralische Verpflichtung (oder auch nur Rechtfertigung), den Wenigen auf Kosten der Vielen zu helfen, kann es nicht geben.

Also: Rechtlich und moralisch vertretbar ist nur die Unterstützung jener Einreisenden, die tatsächlich Asyl oder zumindest sekundären Schutz verdienen und erhalten (und auch nur so lange, wie sie das benötigen). Alles, was darüber hinausgeht, geht zulasten der Bedürftigen zugunsten derer, die nicht bedürftig sind - verbunden mit der Gefahr, dass der "Refugees-welcome"-Extremismus in sein Gegenteil umschlägt.

Der Senat von Berlin ist gewählt worden, um Recht und Gesetz zu schützen. Mit dem absichtlichen Aufweichen rechtlicher Kriterien zugunsten moralisch zweifelhafter Prinzipien, trägt er zur Erosion von Recht und Gesetz bei. Wenn das nicht gestoppt wird, werden wir eines Tages feststellen, dass eine hypermoralisierende Gesellschaft keinen Schutz vor Willkür bietet.

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Leserpost

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Gert Romanowsky / 18.10.2017

Jeder Staat bzw. jedes Volk dieser Erde ist für sich selbst verantwortlich. Eine moralische Verpflichtung der Deutschen, allen sozial Benachteiligten dieser Welt zu helfen, kann es somit nicht geben. Alles andere wäre auch nur ein geheuchelter, egoistischer deutscher Größenwahn, den diese Welt nicht braucht.

Georg Dobler / 17.10.2017

Verehrte Frau Lengsfeld, der Satz “Man schädigt die wirklich Schutzbedürftigen” sagt alles. Eine Politik, die sich ernsthaft um die echten Flüchtlinge bemühen würde, wäre konsequenterweise dann auch verpflichtet, mehr zu tun um die “Unechten” zu erkennen und nicht einreisen zu lassen bzw. diese Und die Kriminellen darunter) baldmöglichst in ihre Heimat zurückzuschicken. Dies ist aber nicht der Fall. Es gibt eine französische Krimi-Action-Serie mit dem Titel “Braquo - Das Gesetz war gestern”. Soll heißen, den Polizisten in der Serie ist das Gesetz so ziemlich sch…egal. Was im Film noch Fantasie ist, ist in der Politik längst schon zur täglichen Realität geworden. Wie soll ich das mal meinen Enkeln erklären wenn die mich fragen wieso wir es haben soweit kommen lassen?

Karla Kuhn / 17.10.2017

“Der Senat von Berlin ist gewählt worden, um Recht und Gesetz zu schützen. Mit dem absichtlichen Aufweichen rechtlicher Kriterien zugunsten moralisch zweifelhafter Prinzipien, trägt er zur Erosion von Recht und Gesetz bei. Wenn das nicht gestoppt wird, werden wir eines Tages feststellen, dass eine hypermoralisierende Gesellschaft keinen Schutz vor Willkür bietet.” EINES Tages ??  WER soll das stoppen ?

Christian Kühn / 17.10.2017

“Eine moralische Verpflichtung (oder auch nur Rechtfertigung), den Wenigen auf Kosten der Vielen zu helfen, kann es nicht geben.” Das kann man auch umgedreht sehen, wenn hypothetisch allen Vielen (sämtliche Migranten und Flüchtlinge der Welt) auf Kosten der Wenigen (die Deutschen) geholfen werden soll. Suchen Sie mal eine Karte von Afrika mit Deutschland darüber gelegt; dann sehen Sie die wahre Größenordnung (und den Größenwahnsinn!), um die es hier geht…

Frank Grossfuss / 17.10.2017

Ich hätte da mal ‘ne Frage: Das Asylgesetz schreibt vor, dass der Asysuchende seine politische Verfolgung individuell nachweisen muss. Wie macht man das ohne Ausweispapiere?

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