Anabel Schunke / 29.05.2018 / 06:25 / Foto: pixabay / 72 / Seite ausdrucken

Anweisung von oben: „Papiere nicht anfordern”

Es ist ein Brief, der es in sich hat. Auf gut drei Seiten erhebt der Personalrat des seit Tagen im Kreuzfeuer der Kritik stehenden Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schwere Vorwürfe gegenüber der Führungsetage.

So heißt es in Bezug auf die in die Kritik geratene Bearbeitung der Asylverfahren: „Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel, pressewirksam signalisieren zu können: ‚Wir haben es geschafft.’“ Da der Wille zu einer „lückenlosen Aufklärung“ jedoch auch jetzt noch fehle, halte man es für geboten, klarzustellen „dass für berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind.“

Besonders brisant: Aus dem Brief geht hervor, dass es auch nach Bekanntwerden des Bremer-Skandals und den „Ungereimtheiten“ in der Düsseldorfer Außenstelle keine ernsthaften Bemühungen zur Identitätsfeststellung und, wenn nötig, Einleitungen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren geben soll. Die Anweisung hierfür soll direkt aus Nürnberg stammen. Dabei ginge es ausdrücklich nicht nur um die Fälle in Bremen und die Anerkennungen mittels Fragebogen, die bis Anfang 2016 als sogenanntes „beschleunigtes Verfahren“ durchgeführt wurden, sondern um „hunderttausende von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde.“ 

Personen mit Flüchtlingsschutz sollen im Rahmen der erneuten Überprüfung lediglich zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig ist. Das Unfassbare: Es gibt die ausdrückliche Anweisung bei diesen Gesprächen, „Papiere nicht anzufordern.“ Höchstens ein vorsichtiges Nachfragen nach der Herkunft sei erlaubt, so ein BAMF-Mitarbeiter ergänzend gegenüber Achgut. Es geht aber auch einfacher: Wer dem Gesprächsangebot zweimal nicht nachkommt, bekommt ohnehin einen positiven Vermerk – darf also bleiben. Eine weitere Überprüfung ist nicht vorgesehen. An der Praxis der Asylgewährung ohne wirkliche Feststellung der Identität wird damit de facto auch nach der Ankündigung einer „lückenlosen Aufklärung“ festgehalten. 

Der letzte Abschnitt des Briefes richtet sich explizit an BAMF-Chefin Jutta Cordt. In ihm fordert der Personalrat eine ernsthafte Überprüfung aller Verfahren seit 2015. Darüber hinaus seien die Verantwortlichen für die bisherigen Versäumnisse zu ermitteln. Im Fokus müssten dabei jedoch ausdrücklich die Führungskräfte und nicht die weisungsbefugten Mitarbeiter stehen. „Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden.“, so der Brief weiter. Die Möglichkeit, „Fehler der Vergangenheit zu korrigieren“, dürfe nicht, wie bisher, per Dienstanweisung verhindert werden. Nur so könne das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit des Amtes wiederhergestellt werden. 

Und hier das in diesem Beitrag zitierte Schreiben im Wortlaut:

Sonderveröffentlichung des GPR am 28.O5.2018

Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich

Sehr  geehrte Frau  Cordt,

Herr Weise  bot der Kollegin Josefa  Schmid Hilfe an, erklärte aber: "Ich  möchte nicht, dass Frau  Cordt beschädigt wird"  ("spiegel online" vom 22.05.2018).  Weiteren Pressemitteilungen waren die bekannten Schuldzuweisungen und unwahren Tatsachenbehauptungen – kein Qualitätsmanagement, kein Vieraugenprinzip, keine Führung etc. –  zu entnehmen.

Wir  fordern Sie auf,  zu diesen einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von  Herrn Weise  Stellung zu nehmen. Für die jetzt  in der  Kritik stehende "Bearbeitung" der Asylverfahren können nicht die  Beschäftigten auf  der Arbeitsebene des  Amtes verantwortlich  gemacht werden. Diese  Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das  vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können:  "Wir haben es  geschafft". Wir verwahren uns  ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen  durch Herrn Weise  in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit  und ihrer Person "beschädigt" werden!

Die  aktuellen Vorgänge in Bremen sollen hier nicht weiter thematisiert  werden. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und hierfür sehen wir  auch die FÜhrung des  Amtes nicht unmittelbar in der Verantwortung. Viele Kolleginnen und Kollegen  haben allerdings kein Verständnis dafür,  dass nach Bekanntwerden der Praxis  in Bremen es  offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen  mangelte. Diese Auffassung teilen wir. Auch wir  können niemandem erklären, weshalb Frau B. ausgerechnet in der Qualitätssicherung bis zum Zeitpunkt  der Pressekonferenz  der Staatsanwaltschaft trotz  aller Erkenntnisse  eingesetzt werden konnte, während mittlerweile sämtlichen Bremer Kolleginnen und Kollegen  ohne abschließende Untersuchungsergebnisse quasi unter  Generalverdacht ihr Tätigkeitsbereich im Asylverfahren entzogen wurde.

Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind. 

Die  Kolleginnen und Kollegen  werden pauschal  dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig ist, dass  bis heute  den "Erledigungen" absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet wird. Wer  teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf  und mehr Anhörungen von Antragstellern aus  Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lässt, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nimmt Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.

Wir wollen dies an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen, das ebenfalls Eingang in die Presse  gefunden hat. So haben die Entscheider einer Außenstelle die  vorgegebenen Produktivziele nicht erfüllt, weswegen die operative Leitung des  Amtes entschieden hat, dass  "sämtliche EASO-Schulungen  und Sonderbeauftragtenschulungen" (dies sind Grundschulungen) ausgesetzt würden.  Mit anderen Worten:  Nur wer ohne Schulung die Produktivziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grundschulung. Hierauf angesprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Verfahrensbeschleunigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksaverkündeten "Qualitätsoffensive".

Auch lassen die bisherigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich einer "lückenlosen Aufklärung" die vön uns geteilte Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernsthafte Aufklärung mit dem Ziel, die wirklich Verantwortlichen zu benennen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kolleginnen undKollegen künftig ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten können, ohne hierfür mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen, 

  • die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben;
  •  die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhörungen und Bescheide fehlerhafte Bescheide "durchgewunken" haben;
  • die bis heute Einarbeitungen, Schulungen etc. verhindert haben;
  • die seit Mitte 2015 bis heute jegliche herkunftsländerspezifische Schulung verhindert haben;
  • die bis heute ein rechtsstaatliches Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung von Rücknahme und Widerrufsverfahren verhindern.

Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks "Qualitätskontrolle" nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, ist falsch und setzt die Kolleginnen und Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.

Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundeamtes klagen konnte. Danach wurde das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert.

Dieses Veffahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen kann. Ferner waren die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage, diese Kontrollen auszuüben. Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung. Diese Tatsachen haben aber nicht dieKolleginnen und Kollegen der Arbeitsebene zu verantworten.

Nun sollen zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu wurde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin kann ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Dessen ungeachtet ist der Teamleiter in erster Linie für die Produktivität seines Teams dem Leiter des operativen Bereichs verantwortlich. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.

Auch für dieses Handeln sind nicht Kolleginnen und Kollegen verantwortlich.  

Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- uund Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.

Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, "Papiere nicht anzufordern".

Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 füreine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit zu einer Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.

Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezugnahme auf diesen Bericht, die Widerrufsvefahren würden "zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht" werden. Sie würden zudem den einschlägigen Rechtsvorschriften widersprechen. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass "in der Mehrheit der Prüffälle" keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde - "selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren". Unter den anerkannten Syrern und lrakern befinden sich demnach "auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei".

Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf ausgesetzt, auch diese Aufgaben rechtsfehlerhaft wahrgenommen zu haben. Hierzu wollen wir klarstellen, dass nicht der Bericht und dessen Veröffentlichung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes zu vertreten hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

im Namen der Kolleginnen und Kollegen appellieren wir an Sie, mit den Beschäftigten einen Neuanfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.

Dies setzt eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen.

Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setzt allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus.

Wir wollen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren Fehler der Vergangenheit nach Möglichkeit zu korrigieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden.

Nur auf diesem Wege wird das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder hergestellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns vielleicht eingestehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Scheinost

Vorsitzender

 

Paul Müller.

sW. Vorsitzender

Foto: pixabay

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Josef Pasch / 29.05.2018

Wohin wird das führen, wenn die Regierung und die Verwaltung sich nicht mehr an die Gesetze unseres Landes halten? Bürger habe zunehmend das Gefühl, trotz eindeutiger Rechtsvorschriften von den Verantwortlichen im Land betrogen zu werden. Also werden sie zunehmend von sich aus den Staat und seine Institutionen betrügen und Gesetze nicht mehr achten. Es ist wie bei der Korruption, sie breitet sich immer weiter aus, bis das eine ganze Gesellschaft davon ergriffen ist. Korruption ist dabei ein treffendes Beispiel. Denn die allermeisten illegalen Migranten kommen selbst aus Ländern in denen Korruption zum Alltäglichen gehört. Gesetze zu missachten gehört zur Tagesordnung. Überall wo diese Menschen in der Gesellschaft platz nehmen, verbreiten sie zwangsläufig ihre Gewohnheiten. Deutschland wird zunehmend eine Bakschisch-Republik werden mit sich ausdehnenden rechtsfreien Räumen. Das Staatsgebilde wird so unterminiert und letztlich zerstört. Genau das ist es, was die Verantwortlichen wollen. Denn die Konsequenz daraus ist ein diktatorischer Überwachungsstaat. Warum die Verantwortlichen das wollen, kann nur daran liegen, das sie durch ihre Lebensgeschichten zutiefst traumatisiert sind. Ein Schicksal in der DDR war eben nicht einfach. Ich möchte nicht soweit gehen zu sagen, dass Deutschland von Idioten regiert wird. Aber krank ist der größte Teil der Verantwortlichen allemal.

Reiner Gerlach / 29.05.2018

Falls es jemandem Probleme bereitet, einen Zusammenhang zwischen dem BAMF-Skandal und dem wiederentdeckten Brandanschlag von Solingen herzustellen, so empfehle ich den ziemlich hochrangig besetzten, aber in Deutschland nahezu unbekannten Film “Wag the Dog”.

klaus Blankenhagel / 29.05.2018

Gern wuerde ich, so es gewuenscht waere, meinen Werdegang nach Amerika (ASYL war das zwar nicht, aber nicht minder aufregend), schildern. Vielleicht kommt da mal von der ACHSE green light.

Jörg Plath / 29.05.2018

Wir und Sie können sich aufregen, wie sie wollen. Mutti sagt doch: “Sack Reis!” Die Frage ist, warum sie damit durchkommt.

Wolfgang Kaltschmid / 29.05.2018

Okay, der Personalrat des BAMF stellt sich schützend vor die Mitarbeiter und schiebt der Führungsetage den schwarzen Peter zu. Ich frage wer hat die Massen ins Land geholt, wer hat ständig gepredigt “wir schaffen das” es ist hinlänglich bekannt das die Frau BK Merkel statt als Kanzlerin eigentlich in eine Zelle einer Justizanstalt gehört. Leider haben wir keine unabhängige Justiz mehr und viele Staatsanwälte kneifen den Allerwertesten zu wenn es darum geht gegen die Merkel vor zu gehen. Karriere und Kohle ist nun mal wichtiger als die Durchsetzung von Recht. Noch ein Satz zum Personalrat des BAMF, jetzt wenn es um den eigenen Hintern geht wir ausgekeilt. Wo war der Aufschrei als auf Grund der Abertausende Verfahren das BAMF nahezu abgesoffen ist. Da herrschte “Schweigen im Walde”!! Die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland gehört in den Bereich der Fabel, weil die Merkelautokraten haben sie abgeschafft.

Silas Loy / 29.05.2018

Warum jetzt diese Aufregung? Im GG Art. 16a steht explizit, dass Einreisende aus sicheren Drittstaaten keinen Anspruch auf Asyl haben. Das ist ja auch logisch. Warum durften sie dann überhaupt Anträge stellen? Man muss sich über die rechtlichen Verwahrlosung in der Verwaltungen, die nie angemessene disziplinarische Konsequenzen haben, doch gar nicht mehr aufregen, wenn man bedenkt, dass schon das Asylverfahren als solches in Anbetracht des Umstands der Einreise aus sicheren Drittstaaten schlicht und einfach grundgesetzwidrig war und ist. Dass man damit durchkommt, dass man trotzdem tatsächlich und überhaupt Asylanträge stellen lässt, bearbeitet und beurteilt, das ist schon der eigentliche Skandal, die kaputte Verwaltung ist doch bloss noch die natürliche Folge dieser Rechtsstaatszerstörung.

Wolfgang Kaufmann / 29.05.2018

Die Presse traut sich nicht die GröKAZ anzugreifen, um nicht aus Redaktionsnetzwerken ausgeschlossen zu werden. Wo es jedoch gegen kleine Amtsleiterinnen geht, bricht sich die Stimmung ungehemmt Bahn: der Anfang des Aufräumens. Am Ende muss ein Nürnberg 2.0 stehen – gerne auch mit Richtern aus Den Haag, die sich mit schleichendem Ethnozid auskennen.

Gudrun Meyer / 29.05.2018

Gudrun Meyer @Karla Kuhn: Das Maß ist in der Tat voll, und wenn es machbar wäre - ich halte es nicht dafür -müssten tatsächlich alle bestraft werden, die da mitgemischt haben. Sie hätten ja bei ihren politischen Vorgesetzten anrufen u d klarstellen können: “Wir haben hier 50 000 Zuwanderer ohne Papiere, und 30 000, deren Pässe mehr als fragwürdig sind. Ab heute machen wir Dienst nach Vorschrift und bearbeiten genauestens jeden einzelnen Fall. Wenn das Jahrhunderte dauert, bitte sehr. Eure Forderung nach schnellmöglicher Asylbewilligung in allen Fällen erfüllen wir nicht - und weil der Dienst nach Vorschrift ein rechtlich unzweifelhaftes Vorgehen ist, könnt ihr uns gar nichts. Euer Gebrüll, unser Verhalten sei unmenschlich o.ä., treibt uns nicht zur Befehlserfüllung an. Ende der Durchsage.”  Das geschah nicht, obwohl die Risiken sich wirklich sehr in Grenzen hielten. Jetzt erzählen uns die, die da gehorcht und im Sinne ihrer Vorgesetzten jeden Asylantrag automatisch bewilligt haben (soweit sie nicht über ihre Dienstanweisungen hinaus noch der unausgesprochenen Regel folgten, dass die Bewilligung nur eine Woche dauerte, wenn sie 1000,—Euronen bar auf die Kralle bekamen), sie hätten in der schwierigen Situation der letzten Jahre nichts anderes tun können, dürfen oder vor ihrem Gewissen (ihrem was?) verantworten können.  Das ist genauso eine Lüge wie etwa “Wir schaffen das” - ein Satz, den die Ministerin Grütters im letzten SPIEGEL etwas umformuliert verkündet, ohne ihn inhaltlich zu ändern. Wir Medienkonsumenten sind halt doof, uns kann man jeden aufgewärmten Matsch servieren. Wie lange lassen wir uns das noch gefallen - und wann kommt der Volksaufstand gegen die BAMF-Mitarbeiter und gegen die Willkommenspolitiker?

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