Henryk M. Broder / 10.05.2018 / 12:00 / Foto: Pixabay / 43 / Seite ausdrucken

Asylindustrie? Nie von gehört!

Nachdem Alexander Dobrindt, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, gesagt hatte, es wäre „nicht akzeptabel, dass eine Anti-Abschiebeindustrie dafür sorgt, dass die Bemühungen des Rechtsstaates unterlaufen werden", hier ab 5:55, widersprach ihm Karl Lauterbach, einer der vielen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag. Wir hätten, sagte er, angeregt durch die dünne Luft auf der Zugspitze, „keine Asylindustrie", vielmehr wäre es so, dass „die Abgelehnten den Rechtsweg wahrnehmen", im übrigen wäre „eine solche Debatte zum jetzigen Zeitpunkt alles andere als hilfreich". Ab 6:23. 

Nun wissen wir aus Erfahrung, dass eine Debatte immer dann unvermeidlich ist, wenn sie von denjenigen, die sie verhindern wollen, als „wenig hilfreich" bezeichnet wird. Da tickt der charismatische Rheinländer und Sozialdemokrat Lauterbach nicht anders als die Kanzlerin. Leider kann in einer halbwegs intakten Demokratie die Regierung nicht darüber entscheiden, ob, wann und worüber debattiert wird, auch wenn sie das ab und zu versucht.

So ließ es sich auch die Kanzlerin nicht nehmen, der Dobrindtschen These von der Asyl-Industrie zu widersprechen. „Ich glaube", sagte sie, „dass wir ein Rechtsstaat sind, in diesem Rechtsstaat wird von rechtsstaatlichen Mitteln Gebrauch gemacht, aber wir müssen darauf achten, dass Recht und Gesetz auch umgesetzt werden". Ab 7:00.

Die sich daraus ergebende Frage, wieso in einem Rechtsstaat darauf geachtet werden muss, dass Recht und Gesetz auch umgesetzt werden, blieb von der Kanzlerin unbeantwortet.

Wer übernimmt die Kosten für den anwaltlichen Beistand?

Dafür legte Claus Kleber nach. „Was ist denn dran", fragte er, an Dobrindts Vorwurf, „dass eine Anti-Abschiebungs-Industrie ein Geschäftsmodell daraus gemacht habe, die Durchsetzung deutschen Rechts nach Kräften zu behindern und zu verzögern?"

Die Antwort gab Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Ab 9:50. Da mag es durchaus im Einzelfall „die Möglichkeit eines Missbrauchs geben", aber im Grundsatz sei es so, „dass wir für die Rechte der Betroffenen eintreten". Kleber gab sich alle Mühe, den Sprecher der Anwälte in die Enge zu treiben, vergeblich. Wir hätten „kein Problem mit der Justiz", sagte Schellenberg, wir hätten „ein Vollzugsdefizit". So reichte er das Problem elegant weiter, an die Ausländerbehörden und die Polizei. Im Übrigen wäre der Vorwurf, die Anwälte seien Teil der Anti-Abschiebe-Industrie, „ein Angriff auf den Rechtsstaat".

Kleber versäumte es leider, die entscheidende Frage zu stellen – wer die Kosten für den anwaltlichen Beistand übernehmen würde. Es ist nämlich die Staatskasse, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, also auch dann, wenn die Gerichte gegen die Antragsteller entscheiden, was in der Mehrzahl der Fälle passiert. Für die beteiligten Anwälte sind die Prozesse wie eine Lizenz zum Gelddrucken. 

Einen Tag später erschien in der WELT ein Artikel von Marcel Leubecher, in dem auch der Vorsitzende Richter am Berliner Verwaltungsgericht, Christian Gau, eine Aussage machte: „Dobrindts Wortwahl trifft es nicht ganz. Aber es gibt schon in dem Sinne eine Industrie rund um die Asylbewerber, wie es eine Art Industrie im Bereich Hartz IV gibt“,  eine große Zahl von Anwälten oder auch Sozialpädagogen lebe "von den Migranten". Es gebe unter den Anwälten aber auch „Idealisten".

So geht eine wenig hilfreiche Debatte munter weiter. Gestern wurde darüber gestritten, ob es denn überhaupt eine „illegale Masseneinwanderung" geben würde, heute, ob es eine Industrie rund um die Asylbewerber geben könnte, und morgen, ob es nicht klüger wäre, die Flüchtlinge unbesehen aufzunehmen und die Anwälte abzuschieben. 

Es käme billiger und würde den Justizbetrieb entlasten.

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Leserpost

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Fred Forster / 10.05.2018

Völlig richtig, was R. Bubkus da gepostet hat, genauso steht es in § 114 ZPO. Aber wenn es um Merkelgäste geht, wird geltendes Recht ja schon seit bald drei Jahren nicht mehr angewandt. Übrigens glaube ich nicht, daß man mit der Vertretung von Invasoren wirklich reich wird,  zumal sich das auch bei anständigen Leuten rumsprechen dürfte, die so einen Anwalt sehr schnell meiden dürften.

Herbert Müller / 10.05.2018

Den Begriff “Asyl-Industrie” finde ich nicht gut, bzw. irreführend. In einem Industriezweig werden nach meinem Verständnis Produkte produziert. Hier wird nichts produziert. Es entsteht keine Wertschöpfung im eigentlichen Sinne. Nun gut es entstehen Einkommen für Rechtsanwälte und Betreuer, was rein formal auch Wertschöpfung im volkswirtschaftlichen Sinne darstellt.  Welcher Wert ist aber hier geschaffen worden, wenn aussichtslose Verfahren durchgezogen werden oder wenn beispielsweise Flüchtlinge Sprachkursen fernbleiben, weil sie keine Lust haben. Diese fehlgeleiteten Staatsausgaben könnten für Investitionen anderweitig eingesetzt werden. So etwas muss man als eine Resourcenverschwendung bezeichnen, so hart dies auch klingen mag.

H.F.W. Franke / 10.05.2018

Das war ja interessant: Dass die Anwälte vom Staat bezahlt werden, wusste ich bisher nicht. Also doch ein Geschäftsmodell für Kanzleien. Wir sind ein verrücktes Land geworden, Ob man darauf stolz sein kann ?

Marie-Jeanne Decourroux / 10.05.2018

Merkel beschwört den Rechtsstaat. Wer kann noch bestreiten, dass die deutsche und westeuropäische Politik in permanenten Rechtsbrüchen dahin navigiert? Die missachtete no-bailout-Klausel des Maastricht-Vertrags, die verbotswidrige Staatsfinanzierung durch die EZB, die willkürliche Außerkraftsetzung der Abkommen von Lissabon und Dublin, die selbstherrlich-undemokratische »Entscheidung« der Kanzlerin, Hunderttausende Einwanderer ohne Personenkontrolle ins Land zu lassen – das sind nur einige Beispiele von Rechtsbruch und von Rechtsbeugung, die sogar prominente Verfassungsrechtler beklagen. Was rechtfertigt das Unterlaufen demokratischer oder rechtsstaatlicher Abläufe - zum Beispiel durch parlamentarischen Druck (bzw. Fraktionszwang), zum Beispiel als Klüngelei zweier Parteiführer, die einen Bundespräsidenten unter sich aushandeln (und so die Bundesversammlung zur teuren Farce degradieren;  derselbe Präsident wird übrigens später besorgt »Gefahren für die Demokratie« thematisieren…)? Welches Verfassungsgericht stoppt ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit unterläuft ? Der Rechtsstaat wird von denen demontiert, die ihn am lautesten beschwören und gleichzeitig unterlaufen.

Ilse Polifka / 10.05.2018

Sehr interessant finde ich es, dass die Kanzlerin glaubt, dass wir ein Rechtsstaat sind. Sicher ist also auch sie sich nicht.

Karla Kuhn / 10.05.2018

” Und wer bezahlt die?”  Ist die Frage ernst gemeint ???  “Für die beteiligten Anwälte sind die Prozesse wie eine Lizenz zum Gelddrucken.”  Ich frage mich immer öfter, warum ich so dämlich war und ehrlich geblieben bin.

Helmut Driesel / 10.05.2018

Interessant wären da mal die konkreten Zahlen, um die es bei solchen Verfahren geht. Also wenn die bloße Einsichtnahme in eine Krankenakte durch einen Fachanwalt mehrere tausend Euro kostet, die der Staat mitnichten bereit wäre zu übernehmen, stelle ich mir vor, da schlägt so ein Asylantenmandat bestimmt noch heftiger zu Buche. Und die letzte Tariferhöhung für den Öffentlichen Dienst bekommt auch einen gemeinnützig bestechenden Glanz.

Michael Scheffler / 10.05.2018

Wegen des Beitrags von Frau Lengsfeld zum furchtbar irrenmden Juristen Ewer wandte ich mich an die neue juristische Wochenschrift und bat um Aufklärung, wie ein solcher - die Unterzeichner der Erklärung 2018 - diskriminierender Beitrag über die Migrationskrise in das Blatt geraten kann. Leider habe ich - auch auf Nachfrage - bis jetzt keine Antwort bekommen. Offenbar lebt es sich ganz gut von den vom Stuerzahler zu erbringenden Salären im Rahmen der Migrationsindustrie, da will man sich durch Kritik nicht stören lassen.

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