Ein muslimischer Schüler muss einem Gerichtsbeschluss zufolge am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Köln wies einen Eilantrag zurück, mit dem die Eltern eines zwölfjährigen Jungen dessen Befreiung vom Schwimmunterricht der siebten Klasse erreichen wollten. Gegen den Kölner Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Die Eltern hatten in dem Verfahren vergeblich geltend gemacht, während des gemeinsamen Schwimmunterrichts von Jungen und Mädchen sei ihr Sohn gezwungen, seine nur mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Dies sei mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nicht vereinbar. http://www.n-tv.de/panorama/Muslim-muss-mit-baden-gehen-article7812536.html
http://www.spiegel.de/schulspiegel/muslimischer-junge-muss-am-schwimmunterricht-teilnehmen-a-868305.html#ref=rss