Günter Ederer / 09.06.2013 / 16:59 / 0 / Seite ausdrucken

Anti-Kinder-Politik

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften kommt nicht überraschend. Es ist der vorläufige Schlusspunkt einer Annäherung der „Homo-Ehe“ an das, was früher als eine Ehe, bestehend aus Mann und Frau bekannt war. Der besondere Schutz, den die Familie im Grundgesetz genießt, wurde inhaltlich umgedeutet, indem der Begriff „Familie“ auf alles ausgedehnt wurde, was an vertraglichen Vereinbarungen zwischen zwei Menschen möglich ist, die zusammenleben wollen. Zu dieser Begriffsumdeutung kommt die Ideologie des Egalitarismus, der Gleichheit. Mit moralisierender Wucht wird da eingeebnet und gleichgestellt. Mann und Frau, Homo und Hetero, Islam und Christentum, arm und reich, faul und fleißig. Die Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht würde diesem Trend Einhalt gebieten, war naiv. Erstens ist und soll das Karlsruher Gericht nicht als Nebenregierung auftreten, und zweitens sind auch die Richter Produkte der Gesellschaft und der Parteien, die sie auf diese Posten befördern.

Was können, was sollen jetzt Politiker noch tun, die immer noch einen Unterschied zwischen Mann und Frau erkennen und die auf dem letzten Parteitag der CDU gegen die Homo-Ehe gestimmt haben? Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will den Gerichtsbeschluss schnell umsetzen und das Ehegattensplitting für die Gleichgeschlechtlichen noch vor dem Ende der Legislaturperiode umsetzen. Da kommt er mit rund 40 Millionen Euro davon. Das ist eine billige Variante.

Aber hier ist die Möglichkeit für diejenigen Politiker gegeben, die Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Ehe unter den besonderen Schutz des Staates stellt, im traditionellen Sinne stärken wollen – und zwar, indem sie auch auf den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verweisen.

Ohne Frage werden zurzeit Mütter, die mehrere Kinder aufziehen und deswegen auf erwerbstätige Arbeit verzichten, benachteiligt. Völlig inakzeptabel ist zum Beispiel, dass es eine Jahresgrenze gibt, ab der die Frauen drei Entgeltpunkte erhalten (ein Entgeltpunkt bedeutet zirka 27 Euro mehr Rente pro Monat), die älteren Frauen aber nur einen. Dieses Unrecht will die Kanzlerin nach der Wahl beseitigen. Skepsis ist angebracht.

Denn richtig ist, dass in den Merkeljahren die Familien mit mehr als zwei Kindern massiv benachteiligt wurden. Sie werden von der Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte, einer abenteuerlichen Energiepolitik, die die Strompreise in die Höhe treibt und eine Verteuerung der Mobilitätskosten besonders hart getroffen. Gewinner dieser Politik sind die kinderlosen Ehepaare (überdurchschnittlich im Kabinett und der Politik vertreten) und Familien mit einem Kind.

Wie wäre es, wenn künftig einer Mutter pro Kind zehn Entgeltpunkte gutgeschrieben würden – egal, ob sie Kinder zu Hause erzieht oder sich auf dem Arbeitsmarkt betätigt? Das wäre eine Gleichstellung einer bisher sehr benachteiligten Bevölkerungsgruppe, die besonders viel für die zukünftige Generation leistet.

Als Gegenfinanzierung würden allen anderen Mitgliedern der Rentenversicherung nur noch 0,8 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Davon würden vor allem auch die Familien mit einem kleinen und mittleren Einkommen profitieren, die von steuerlichen Besserstellungen durch ein Familiensplitting nicht betroffen wären, weil dies nur kinderreichen Familien mit hohem Einkommen helfen würde.

Die Familienpolitiker in der Union könnten mit einer solchen Forderung auch den vergeblichen Kampf gegen die Aufwertung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften einstellen. Die Gleichstellungs- und Gerechtigkeitsfanatiker aller Schattierungen hätten bei diesem Vorschlag dann die Gelegenheit, sich für die Familien mit Kindern einzusetzen, auch wenn sie dadurch selbst etwas abgeben müssen. Das ist nur recht und billig – denn nur diese Kinder werden für die Schulden aufkommen, die die heutige ichbezogene Generation hinterlässt.

Zuerst erschienen in der Fuldaer Zeitung

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