@Thorsten Haupts Es gibt natürlich auch einen schwerwiegenden bilologischen Grund für das Inzestverbot: bei Geschwisterinzest liegt das Risiko für den Ausbruch von Erbkrankheiten bei 25%, bei nicht inzestiösen Verbindungen bei 3%, also 8 mal höher. Ich muss immer schmunzeln, wenn die Grünen eine Aufhebung des Inzestverbots fordern, aber gleichzeitig auf die Gesundheitsgefahren durch die Gentechnik und Pflanzenschutz hinweisen, die wirklich marginal sind. Aber so sind se halt, unsere Moralpolizisten.
Wer nur mit den “erwachsenen, mündigen Menschen” argumentiert, verkennt, daß das Tabu auch ein nicht zu vernachlässigender, lebenslanger emotionaler Schutz ist. Denn die emotionalen Abhängigkeiten innerhalb einer Familie (und damit meine ich keineswegs nur negative) enden keineswegs mit dem Auszug aus dem gemeinsamen Haus. Oder wie war das noch einmal mit Herrn Fritzl - um ein extrem negatives Beispiel zu zitieren? Leute wie er behaupten dann, daß die Tochter sich die “Beziehung” gewünscht hat.
Tabus sind doch im Grunde luststeigernd. Insofern ist das Streichen des Inzestverbots ein schwerer Schlag gegen die Geschwisterliebe.
Warum gibt es hier überhaupt noch Gesetze? Soll doch jeder mit jeden und an jedem Tag. Tiere, Kinder, Männlein, Weiblein, über-und untereinander herfallen und alles was keucht und fleucht. Was ist aus Deutschland geworden? Solche Vorschläge kommen dann von Menschen, die jede Liberalisierung in der Wirtschaft und Politik, als dekadenten Westen bezeichen und vergleiche mit den alten Rom nicht mehr weit sind. Mit solchen Themen aber, sind diese (ihre) Argumente plötzlich nicht mehr viel Wert. Wenn das nicht Dekadent und eingebildet ist. Na wenns Spass macht.
Ich finde dass Sie hier etwas engstirnig sind. Gesetze sind (für diejenigen die Sanktioniert werden) in erster Linie Einschränkungen des persönlichen Handlungsspielraumes zu Gunsten des Gemeinwohles. Einfachstes Beispiel, das Gesetz verbietet es mir jemanden zu Töten. Nach abwägen des für und wider kann man sich im Konsens einer großen Gruppe darauf einigen dass diese Einschränkung in Ordnung ist, da ich zwar in meiner Freiheit jemanden umzubringen beschränkt bin, dafür aber wenn alle sich daran halten, niemand umgebracht wird. Beim Verbot von Inzest ist ein Vergleich der Einschränkung vs. dem Allgemeinwohl nicht in gleicher Weise gegeben. Das persönliche Recht von Geschwistern sich einen Sexualpartner Ihrer Wahl (auch wenn es das eigene Geschwister ist) vs. der dadurch “angewiderten Mehrheitsgesellschaft” (Falls mir nichts entgangen ist geht es beim Verbot des Inzest in erster Linie um die Abartigkeit und nicht um irgendwelche Schutzaspekte, auch wenn der Schutz der Familie im weiteren Sinne vorgebracht wird, ist es meiner Meinung nach etwas intrusiv zu bestimmen welche form der innerfamiliären Interaktion richtig bzw. falsch ist, sofern die Handlungen einvernehmlich sind und nicht die grundgesetzlich gewährten Grundrechte der an den Handlungen beteiligten verletzen). Hier ist die Frage welches Gut schützenswerter ist, das Recht von Menschen sich ihren Sexualpartner frei zu wählen, oder die Einschränkung dieses Rechtes, weil Ralf Schuler und Konsorten davon angewidert sind?
Obwohl es aus einer liberalen Sicht, die den Menschen als Erwachsenen für mündig hält, kein gutes Argument für ein Inzestverbot gibt, hat der Autor natürlich trotzdem Recht. Alleine die Grösse der persönlich betroffenen Gruppe (einige dutzend Menschen in Deutschland?) sollte davon abhalten, ohne Not, ohne gesellschaftlichen Druck und fast ohne persönlich Betroffene eine per se hochgradig aufgeladene Debatte zu eröffnen, geschweige denn, dafür etwa Gesetze zu ändern. If it ain´t broken, don´t fix it. Der überflüssige Aufruf des Ethikrates (wollte da jemand unbedingt in die Medien?) bestärkt mich nur einmal mehr darin, dass es uns in Deutschland nicht schlecht geht. Sondern so gut, dass wir - ernsthaft und seriös - marginale Minimalstproblemchen diskutieren können. Gruss, Thorsten Haupts
Das klingt hilf- und einfallslos. Lassen Sie mich Ihren Artikel kurz zusammenfassen: “Da könnte ja jeder kommen. Wo kommen wir denn da hin? Das haben wir ja noch nie so gemacht.”
Der Ethikrat hat vollkommen recht. Die Justiz ist nicht für die Gesinnung zuständig, sondern für die Festsetzung der Strafe bei Übertretung eines Gesetzes, das sie selbst nicht formuliert hat. Das nennt man Gewaltenteilung, und es ist das Grundprinzip eines jedes Rechtsstaates. Rette sich wer kann von denen, die glauben, die Justiz sei dazu da, Moralvorstellungen zu fixieren.
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