Markus Vahlefeld / 03.11.2017 / 12:15 / Foto: Mike Haw / 27 / Seite ausdrucken

Amtsgericht Göttingen schreddert Grundgesetz

Als Schüler habe ich im Gemeinschaftskundeunterricht das Grundgesetz lernen müssen. Und ich schwöre, da kam in einem dieser Grundrechte irgendwas mit „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ vor. Ganz genau weiß ich es aber nicht mehr, und es ist ja auch schon sehr lange her. Zumindest das Amtsgericht Göttingen hat in einem Urteil vom 2. November 2017 diesen Grundsatz jetzt für aufgehoben erklärt. Die HNA berichtet:

„Der Landesvorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, muss sich aufgrund eines Gerichtsurteils voraussichtlich eine neue Wohnung suchen. Das Amtsgericht Göttingen gab jetzt einer Anfechtungsklage seiner Vermieterin statt. Grund: Der 24-Jährige hatte seiner Vermieterin verschwiegen, dass er wegen seiner politischen Aktivitäten ein potentielles Angriffsziel für linksgerichtete Gewalt sein könnte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er sie über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Sprecher. Da er dies unterlassen habe, sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig.“

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Hans Meier / 03.11.2017

Oha! Normalerweise lese ich achgut gerne. Hier hätte sich der Autor aber doch näher mit den Hintergründen der Person Lars Steinke befassen sollen. Der ist nämlich nicht nur Mitglied der JA (also ein Rechtspopulist), sondern sympathisiert auch mit dem rechtsextremen Freundeskreis Thüringen. In der Region ist er auch als identitärer Burschenschaftler bekannt. Also eher Rechtsextremist als Rechtspopulist.  Es spricht doch Bände, dass selbst der Northeimer AfD Kreisverband ein Hausverbot gegen Lars Steinke verhängte. Einer Person das Wort reden, die selbst der AfD zu weit rechts ist - wirklich? Der Autor beklagt eine vermeintliche Grundgesetzverletzung gegenüber Lars Steinke. Was ist mit den Grundrechten der Vermieterin? Muss sie tatsächlich in Kauf nehmen, dass ihr die Antifa irgendwann das Gebäude anzündet? Es wäre nicht die erste durchgeführte Antifa-Brandstiftung in Göttingen und Umgebung. Welches Grundrecht wiegt jetzt höher. Es ist doch bekannt, dass selbst Grundrechte gegeneinander abgewogen werden dürfen, ja sogar müssen.

Gerhard Huitl / 03.11.2017

Da bleibt einem einfach nur noch die Spucke weg. Ich kann mir einfach nicht vorsstellen, dass ein derartiges Urteil selbst im heutigen Deutschland Bestand haben haben.  Ich hoffe, der junge Mann wehrt sich dagegen und legt Rechtsmittel ein.

beat schaller / 03.11.2017

Danke Herr Vahlefeld Ich danke Ihnen für diesen weiteren Bericht. Nebst dem dass ich Ihr letztes Buch gelesen habe und es auch versucht habe zu verdauen, ist das was Sie hier präsentieren der sogenannte I-Punkt. Das ist ja nun wirklich nicht mehr zu glauben! Sind nun endgültig auch die Gerichte in den Parteien eingebunden?  Spinnen die Deutschen in diesem Ausmass?? Da ist wirklich offensichtlich dass der Deutsche Staat und sein Rechtssystem endgültig am Ende sind. Wenn ich nicht in der Schweiz wohnhaft wäre, dann würde ich diesem Herrn sofort eine erste freie Wohnung vermieten. Ich hoffe, dass es in Deutschland auch noch den einen oder anderen Menschen gibt, der noch etwas Zivilcourage besitzt. Mit Rechtssprechung hat das nichts mehr zu tun, das ist reiner Bankrott. Das Ansehen von Deutschland wird weiter leiden, aber, ich bin mir sicher, dass es langsam so durchsichtig ist, dass der Knall nicht weit weg ist. Wenn nur doch Ihr Buch und noch ein paar Andere zur Pflichtlektüre würden! Mir geht ein kalter Schauer über den Rücken, wenn ich noch bedenke, dass in “Deutschlaland” bei der <Polizei nun auch noch Migranten (zum besseren Verständnis bei Mördern) eingeschult werden sollen. Eigentlich kann es ja nur besser werden. b.schaller

Gernhardt Rotscholl / 03.11.2017

Noch will ich glauben, dass die nächste Instanz dieses widerwärtige gesinnungsjustizielle Schandurteil aufheben wird. Was ich in solchen Zusammenhängen immer bedaure ist, dass die schuldig gewordenen RichterInnen der unteren Instanzen nicht im Zuge der Korrektur ihrer Fehlurteile eine Chance der Bewährung in der freien Wirtschaft oder sonstwo erhalten. Sie haben doch unter Beweis gestellt, das sie trotz bestandener Staatsexamen weder Geist noch Buchstaben der freiheitlichen Rechtsordnung verstanden haben. In Staatsdiensten haben diese Leute definitiv nichts mehr verloren.

Gustav Wallenstein / 03.11.2017

Bekommen AfD Vertreter nun bald einen blauen Stern auf die Brust genäht :-/

Heiko Stadler / 03.11.2017

Nach Auffassung des Amtsgerichts Göttingen gilt: “Ist ein Mieter Jude oder AfD-Mitglied, so muss er das seinem Vermieter mitteilen, sonst kann ihm wegen arglistiger Täuschung fristlos gekündigt werden. Er könnte ja Ziel von antisemitischen oder AfD-feindlichen Angriffen sein.” Hatten wir solche Zustände nicht schon einmal?

Carlos Permann / 03.11.2017

“All animals are equal, but some are more equal than others”.

Winfried Sautter / 03.11.2017

Linke Gewalt ist vermutlich “höhere Gewalt” oder ein “Naturschadensereignis”. Man kann sich dagegen nicht versichern und muss die Folgen selbst tragen.

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