Man stelle sich jetzt einmal die gerichtliche Bestätigung einer Kündigung des Mietvertrags durch ein sächsisches Amtsgericht zu einer Wohnung in Dresden vor, die ein Parteimitglied der Grünen oder der Grünen Jugend betreffen würde, da Pegida-Anhänger mit Eierwürfen oder sonstigen Übergriffen auf die Mietsache gedroht hätten. Au weia, dass würde dem Richter nicht gut bekommen.
Diese in der Gesellschaft von interessierten Kreisen in genau die vom Gericht erkannte Rechtsauffassung verschobene Gesinnung paßt in eine Zeit, die mit dem Finale von 1945 als auf immer ausgelöscht angenommen wurde. Und es scheinen viele im Lande des Glaubens zu sein, daß es sich bei den neuen Faschisten tatsächlich um Antifaschisten handelt. “Glaube” macht halt auch schon mal blind, nicht nur bezüglich des beschriebenen konkreten Themas.
Das Grundgesetz wurde auch von weißen alten Männern geschrieben.
Wenn man “kleinen” Gerichten mit dem Grundgesetz kommt, lachen die sich doch im stillen Kämmerlein kaputt!
Also sollte man sich besser nicht als Islamkritiker oder Gegner linksradikaler Ideologie outen, wenn man in Deutschland noch eine Wohnung finden will? Wahrscheinlich berufen sich demnächst auch Versicherungen auf dieses Urteil, wenn einem Afd-Mitglied von Links-‘Aktivisten’ das Auto abgefackelt wird. Unglaublich.
Ja, Herr Vahlefeld, und den Vorfall können Sie auch nur extern, z.B. auf Achgut.com kommentieren, denn unter dem Artikel in der HNA findet sich folgender Text: “Liebe Leserinnen und Leser, wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken. Die Redaktion” Aber, bei aller berechtigten Empörung, das war ein zivilrechtlicher Streit. Ob man im Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter von einer Drittwirkung der Grundrechte ausgehen kann ist zumindest fraglich. Ein Ausdruck wie “schreddert das Grundgesetz” ist da doch ziemlich starker Tobak. Es ist aber schlimm genug, wenn ein Vermieter Angst um seine Immobilie haben muss, weil sein Mieter einer Partei angehört, deren Mitglieder eine scheinheilige Horde gewalttätiger Rüpel*innen “im Namen des Guten” verfolgen und schädigen zu dürfen glaubt.
Es ist jetzt also in einem Rechtsstaat schon arglistige Täuschung, wenn man dem Vermieter nicht seine politische Zugehörigkeit verrät und sich für sich selbst ein potentielles höheres Angriffsrisiko attestiert. Wohin kann so eine Rechtsprechung führen? Dass man demnächst als Jude die Wohnung gekündigt bekommt, weil man ein potentielles Angriffsrisiko für die zunehmenden judenfeindliche Angriffe darstellt und dies womöglich noch arglistig verschwiegen hat? Dass die westlich lebende Muslimin die Wohnung gekündigt bekommt, weil sie ein potentielles Angriffsziel für Religonsfanatiker oder ihre eigenen Brüder darstellt und dies bei der Bewerbung um die Wohnung nicht dargelegt hat?
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