Markus Vahlefeld / 03.11.2017 / 12:15 / Foto: Mike Haw / 27 / Seite ausdrucken

Amtsgericht Göttingen schreddert Grundgesetz

Als Schüler habe ich im Gemeinschaftskundeunterricht das Grundgesetz lernen müssen. Und ich schwöre, da kam in einem dieser Grundrechte irgendwas mit „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ vor. Ganz genau weiß ich es aber nicht mehr, und es ist ja auch schon sehr lange her. Zumindest das Amtsgericht Göttingen hat in einem Urteil vom 2. November 2017 diesen Grundsatz jetzt für aufgehoben erklärt. Die HNA berichtet:

„Der Landesvorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, muss sich aufgrund eines Gerichtsurteils voraussichtlich eine neue Wohnung suchen. Das Amtsgericht Göttingen gab jetzt einer Anfechtungsklage seiner Vermieterin statt. Grund: Der 24-Jährige hatte seiner Vermieterin verschwiegen, dass er wegen seiner politischen Aktivitäten ein potentielles Angriffsziel für linksgerichtete Gewalt sein könnte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er sie über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Sprecher. Da er dies unterlassen habe, sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig.“

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Jochen Brühl / 03.11.2017

Man stelle sich jetzt einmal die gerichtliche Bestätigung einer Kündigung des Mietvertrags durch ein sächsisches Amtsgericht zu einer Wohnung in Dresden vor, die ein Parteimitglied der Grünen oder der Grünen Jugend betreffen würde, da Pegida-Anhänger mit Eierwürfen oder sonstigen Übergriffen auf die Mietsache gedroht hätten. Au weia, dass würde dem Richter nicht gut bekommen.

Wolfgang Richter / 03.11.2017

Diese in der Gesellschaft von interessierten Kreisen in genau die vom Gericht erkannte Rechtsauffassung verschobene Gesinnung paßt in eine Zeit, die mit dem Finale von 1945 als auf immer ausgelöscht angenommen wurde. Und es scheinen viele im Lande des Glaubens zu sein, daß es sich bei den neuen Faschisten tatsächlich um Antifaschisten handelt. “Glaube” macht halt auch schon mal blind, nicht nur bezüglich des beschriebenen konkreten Themas.

Martin Lederer / 03.11.2017

Das Grundgesetz wurde auch von weißen alten Männern geschrieben.

Christoph Kaiser / 03.11.2017

Wenn man “kleinen” Gerichten mit dem Grundgesetz kommt, lachen die sich doch im stillen Kämmerlein kaputt!

Johannes Termer / 03.11.2017

Also sollte man sich besser nicht als Islamkritiker oder Gegner linksradikaler Ideologie outen, wenn man in Deutschland noch eine Wohnung finden will? Wahrscheinlich berufen sich demnächst auch Versicherungen auf dieses Urteil, wenn einem Afd-Mitglied von Links-‘Aktivisten’ das Auto abgefackelt wird. Unglaublich.

Jochen Thomas / 03.11.2017

Ja, Herr Vahlefeld, und den Vorfall können Sie auch nur extern, z.B. auf Achgut.com kommentieren, denn unter dem Artikel in der HNA findet sich folgender Text: “Liebe Leserinnen und Leser, wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken. Die Redaktion” Aber, bei aller berechtigten Empörung, das war ein zivilrechtlicher Streit. Ob man im Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter von einer Drittwirkung der Grundrechte ausgehen kann ist zumindest fraglich. Ein Ausdruck wie “schreddert das Grundgesetz” ist da doch ziemlich starker Tobak. Es ist aber schlimm genug, wenn ein Vermieter Angst um seine Immobilie haben muss, weil sein Mieter einer Partei angehört, deren Mitglieder eine scheinheilige Horde gewalttätiger Rüpel*innen “im Namen des Guten” verfolgen und schädigen zu dürfen glaubt.

Gabriele Kremmel / 03.11.2017

Es ist jetzt also in einem Rechtsstaat schon arglistige Täuschung, wenn man dem Vermieter nicht seine politische Zugehörigkeit verrät und sich für sich selbst ein potentielles höheres Angriffsrisiko attestiert. Wohin kann so eine Rechtsprechung führen? Dass man demnächst als Jude die Wohnung gekündigt bekommt, weil man ein potentielles Angriffsrisiko für die zunehmenden judenfeindliche Angriffe darstellt und dies womöglich noch arglistig verschwiegen hat? Dass die westlich lebende Muslimin die Wohnung gekündigt bekommt, weil sie ein potentielles Angriffsziel für Religonsfanatiker oder ihre eigenen Brüder darstellt und dies bei der Bewerbung um die Wohnung nicht dargelegt hat?

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