Markus Vahlefeld / 03.11.2017 / 12:15 / Foto: Mike Haw / 27 / Seite ausdrucken

Amtsgericht Göttingen schreddert Grundgesetz

Als Schüler habe ich im Gemeinschaftskundeunterricht das Grundgesetz lernen müssen. Und ich schwöre, da kam in einem dieser Grundrechte irgendwas mit „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ vor. Ganz genau weiß ich es aber nicht mehr, und es ist ja auch schon sehr lange her. Zumindest das Amtsgericht Göttingen hat in einem Urteil vom 2. November 2017 diesen Grundsatz jetzt für aufgehoben erklärt. Die HNA berichtet:

„Der Landesvorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, muss sich aufgrund eines Gerichtsurteils voraussichtlich eine neue Wohnung suchen. Das Amtsgericht Göttingen gab jetzt einer Anfechtungsklage seiner Vermieterin statt. Grund: Der 24-Jährige hatte seiner Vermieterin verschwiegen, dass er wegen seiner politischen Aktivitäten ein potentielles Angriffsziel für linksgerichtete Gewalt sein könnte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er sie über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Sprecher. Da er dies unterlassen habe, sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig.“

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Gabriele Petersen / 03.11.2017

Die linksgerichtete Gewalt wird hingenommen wie selbstverständlich - doppelt infam, ein potentielles Opfer dafür zu bestrafen, dass es dieser Gewalt anheim fallen könnte. Der Irrsinn kennt kein Maß und kein Ziel mehr.

Stefan Zorn / 03.11.2017

Eine gutaussehende junge Frau muss ihre Wohnung räumen, weil durch ihre Anwesenheit ein erhöhtes Risiko besteht, dass Vergewaltiger ins Haus kommen könnten?

Nadine Helmdach / 03.11.2017

Daraus schließe ich, es dürfen Wohnungen auch nicht an Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund vermietet werden, da diese Opfer von Rechten werden könnten! Diese Tatsache kann man noch beliebig ausweiten. Jeden Tag frage ich mich, wo lebst du hier eigentlich?

Armin Wacker / 03.11.2017

Im Grundgesetz steht auch “Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.” Selbstverständlich handelt es sich um den christlichen Gott und das Deutsche Volk. Beides scheint heute erklärungsbedürftig. Wer steht in diesem Sinne für das Grundgesetz?

Reinhard Dr. med. Schreiber / 03.11.2017

Warum keine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Richter?

Jochen Brühl / 03.11.2017

Man stelle sich jetzt einmal die gerichtliche Bestätigung einer Kündigung des Mietvertrags durch ein sächsisches Amtsgericht zu einer Wohnung in Dresden vor, die ein Parteimitglied der Grünen oder der Grünen Jugend betreffen würde, da Pegida-Anhänger mit Eierwürfen oder sonstigen Übergriffen auf die Mietsache gedroht hätten. Au weia, dass würde dem Richter nicht gut bekommen.

Wolfgang Richter / 03.11.2017

Diese in der Gesellschaft von interessierten Kreisen in genau die vom Gericht erkannte Rechtsauffassung verschobene Gesinnung paßt in eine Zeit, die mit dem Finale von 1945 als auf immer ausgelöscht angenommen wurde. Und es scheinen viele im Lande des Glaubens zu sein, daß es sich bei den neuen Faschisten tatsächlich um Antifaschisten handelt. “Glaube” macht halt auch schon mal blind, nicht nur bezüglich des beschriebenen konkreten Themas.

Martin Lederer / 03.11.2017

Das Grundgesetz wurde auch von weißen alten Männern geschrieben.

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