Die linksgerichtete Gewalt wird hingenommen wie selbstverständlich - doppelt infam, ein potentielles Opfer dafür zu bestrafen, dass es dieser Gewalt anheim fallen könnte. Der Irrsinn kennt kein Maß und kein Ziel mehr.
Eine gutaussehende junge Frau muss ihre Wohnung räumen, weil durch ihre Anwesenheit ein erhöhtes Risiko besteht, dass Vergewaltiger ins Haus kommen könnten?
Daraus schließe ich, es dürfen Wohnungen auch nicht an Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund vermietet werden, da diese Opfer von Rechten werden könnten! Diese Tatsache kann man noch beliebig ausweiten. Jeden Tag frage ich mich, wo lebst du hier eigentlich?
Im Grundgesetz steht auch “Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.” Selbstverständlich handelt es sich um den christlichen Gott und das Deutsche Volk. Beides scheint heute erklärungsbedürftig. Wer steht in diesem Sinne für das Grundgesetz?
Warum keine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Richter?
Man stelle sich jetzt einmal die gerichtliche Bestätigung einer Kündigung des Mietvertrags durch ein sächsisches Amtsgericht zu einer Wohnung in Dresden vor, die ein Parteimitglied der Grünen oder der Grünen Jugend betreffen würde, da Pegida-Anhänger mit Eierwürfen oder sonstigen Übergriffen auf die Mietsache gedroht hätten. Au weia, dass würde dem Richter nicht gut bekommen.
Diese in der Gesellschaft von interessierten Kreisen in genau die vom Gericht erkannte Rechtsauffassung verschobene Gesinnung paßt in eine Zeit, die mit dem Finale von 1945 als auf immer ausgelöscht angenommen wurde. Und es scheinen viele im Lande des Glaubens zu sein, daß es sich bei den neuen Faschisten tatsächlich um Antifaschisten handelt. “Glaube” macht halt auch schon mal blind, nicht nur bezüglich des beschriebenen konkreten Themas.
Das Grundgesetz wurde auch von weißen alten Männern geschrieben.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.