Von Ansgar Neuhof.
Auf einer eigens dafür geschaffenen Webseite führt die „Amadeu Antonio Stiftung“ mit Unterstützung des Magazins „stern“ eine „Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle“, die im Regelfall auf „rechte“ Gewalt zurückgeführt werden. Die Aufzählung erfaßt angebliche und tatsächliche Übergriffe gegen Asylbewerber, Zuwanderer und andere Ausländer. Die Palette reicht von Brandanschlägen über Körperverletzungen bis hin zu Auseinandersetzungen unter Schulmädchen während einer Klassenreise. Man fragt sich zwar, was Streitigkeiten zwischen Schülerinnen in einer Darstellung politischer Gewalt zu suchen haben (selbst wenn dabei ausländerfeindliche Beleidigungen geäußert wurden), aber das soll hier nicht das Thema sein. Vielmehr geht es um die Frage, wie zuverlässig die Informationen sind.
Fehler und bloße Vermutungen statt Tatsachen
Die Zeitung „Neue Westfälische“ hat kürzlich in einem Artikel untersucht, ob die Daten in der Chronik der „Amadeu Antonio Stiftung“ für die Stadt Bielefeld zutreffen, und kam zu einem negativen Ergebnis: Von den fünf dokumentierten Vorfällen seien alle fünf, mindestens aber vier, zu Unrecht erfaßt. Selbst der eine, theoretisch als flüchtlingsfeindlich einzustufende Vorfall gehört nicht in die Chronik, da die Polizei als Motiv Frustabbau aufgrund privater Probleme ohne rassistischen Hintergrund angibt.
Der Pressebericht aus Bielefeld führt zu der Frage, wie stichhaltig die Angaben zu anderen Städten sind. Da für eine solche Überprüfung von meiner Seite keine staatlichen Mittel zur Verfügung stehen, muss ich sie inhaltlich beschränken. Die Auswahl fiel auf Berlin und Hamburg als die beiden größten deutschen Städte und auf Brandanschläge gegen Asylbewerberheime sowie vergleichbare Einrichtungen als die wohl schwerwiegendsten Straftaten.
Für Berlin sind in 2016 (Stand 10.11.2016) vier, für Hamburg zwei Vorfälle in der Rubrik „Brandanschläge auf bewohnte/geplante/in Bau befindliche Asylunterkünfte oder Einrichtungen, die sich unmittelbar für Geflüchtete engagieren“ erfaßt. Um das Ergebnis vorwegzunehmen. Keiner der sechs Fälle gehört nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand in die Chronik, es sei denn, man läßt bloße Vermutungen gelten.
Die Chronik greift für diese sechs Brandanschläge in Berlin und Hamburg als Quelle in fünf Fällen auf Berichte von Lokal-Medien kurz nach dem Vorfall zurück und in einem Fall auf einen eigenen Facebook-Eintrag der betroffenen Organisation. Hier die sechs Fälle mit Quellenangabe und meiner Anmerkung:
1) Hamburg 03.05.2016: In Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg-Lohbrügge brannten Matratzen. Polizei vermutet Brandstiftung. Anmerkung: Es ist also noch nicht einmal klar, ob es sich überhaupt um Brandstiftung handelt, geschweige denn aus welchem Motiv eine etwaige Tat begangen worden ist.
2) Hamburg: 28.08.2016: Die Organisation „Lampedusa in Hamburg“ berichtet auf Facebook, dass ein Unbekannter versucht haben soll, das Infozelt in Brand zu setzen, die hinzugekommene Polizei mit dem Unbekannten gesprochen habe, jedoch nicht bekannt sei, was mit ihm geschehen ist. Einen Polizeibericht und/oder Ermittlungen zu dem Vorfall gebe es nicht. Anmerkung: Lediglich ein Eigen-Post auf Facebook, nicht einmal ein Polizeibericht existiert, aber dennoch laut „Amadeu Antonio Stiftung“ ein fremdenfeindlicher Brandanschlag! Weiterer Kommentar erübrigt sich.
3) Berlin 08.08.2016: Brandanschlag auf Asylunterkunft in Berlin-Buch. Nach einem Artikel der „Märkischen Onlinezeitung“ vom 07.10.2016 wurde ein Tatverdächtiger ermittelt, der aber kein Rechter sei; laut Staatsanwaltschaft gebe es keinen Hinweis auf eine rechtsgerichtete Motivation. Anmerkung: Trotz gegenteiliger Aussage der Staatsanwaltschaft wird der Vorfall in der Chronik geführt. Da sechs Personen verletzt worden sind, kann die „Amadeu Antonio Stiftung“ sozusagen als „Nebeneffekt“ auch gleich noch die Verletzten fälschlicherweise der rechten/rechtsextremen Gewalt zuordnen.
4) Berlin 08.08.2016: Wurf eines Feuerwerkskörpers durch ein geöffnetes Fenster in das Zimmer eines 17jährigen in einer Zuwanderer-Unterkunft in Berlin-Adlershof. Anmerkung: Wer aus welchem Grund den Feuerwerkskörper geworfen hat, ist unbekannt. Vermuten kann man natürlich viel, aber es gibt nicht einmal einen ansatzweise begründeten Verdacht.
5) Berlin 22.05.2016: Auf der Baustelle einer geplanten Asylunterkunft in Berlin-Marzahn brannten Styroporplatten. Laut Chronik handelt es sich um einen mutmaßlichen Brandanschlag. Anmerkung: Es ist noch nicht einmal klar, ob es überhaupt einen Brandanschlag gab. Brände und Brandstiftungen auf Baustellen sind in Berlin im übrigen nicht gerade außergewöhnlich, auch wenn es sich nicht um geplante Asylunterkünfte handelt, siehe beispielhaft Brand auf einer Baustelle in Berlin-Mitte zwei Tage zuvor oder Brand am 29.08.2016 auf einer Baustelle in Rummelsburg.
6) Berlin 03.05.2016: Auf der Baustelle einer geplanten Asylunterkunft in Berlin-Marzahn wurde von Unbekannten Feuer gelegt. Anmerkung: Über Täter und Motivation wird nichts berichtet.
Falsche Behauptungen über Verdachtsfälle
Fazit: Unter den sechs als Brandanschläge gelisteten Vorfällen in Berlin und Hamburg im Jahre 2016 sind zwei Vorkommnisse, bei denen nicht einmal feststeht, ob es sich überhaupt um Brandstiftungen handelt; zu einem Vorfall existiert nicht einmal ein Polizeibericht; bei einem Vorfall wird laut Zeitungsbericht von der Staatsanwaltschaft nach Ermittlung des Täters ein politisches/rechtsextremes Motiv ausdrücklich nicht angenommen; und zu den übrigen zwei Vorfällen ist rein gar nichts Näheres bekannt.
Bei keinem der sechs Vorfälle in Berlin und Hamburg ist es also - und zwar auf Basis der von der „Amadeu Antonio Stiftung“ selbst veröffentlichten Angaben und der im Internet verfügbaren Informationen - gerechtfertigt, einen politischen, geschweige denn einen rechten/rechtsextremen Hintergrund zu behaupten. Dennoch werden alle diese Ereignisse von der Stiftung in ihrer Chronik unter dem Titel „Mut gegen rechte Gewalt“ gelistet. Das ist nicht mutig, sondern töricht und steht sogar im Widerspruch zu den eigenen Maßstäben der Stiftung. Denn sie schreibt wörtlich in einer Stellungnahme zu dem Artikel der „Neuen Westfälischen“: „In der Regel werden bisher solche Vorfälle als Verdachtsfälle behandelt und nicht veröffentlicht. Versehentlich ist dieser Fall dennoch in der Chronik erschienen und in Reaktion auf den Hinweis auch wieder entfernt worden.“ Die Ergebnisse zu Bielefeld, Berlin und Hamburg widerlegen jedoch die Behauptung der Stiftung, dass Verdachtsfälle grundsätzlich nicht in der Chronik aufgeführt werden und allenfalls versehentlich hineingeraten. Häufig genug sind es sogar noch nicht einmal Verdachtsfälle, sondern lediglich auf Spekulationen und Vermutungen basierende Vorfälle, die Eingang in die Chronik finden.
Die Chronik der „Amadeu Antonio Stiftung“ ist inhaltlich und methodisch höchst unzureichend. Sie faßt in einer Rubrik zusammen, was nicht zusammen gehört. So unterscheidet sie nicht, ob es sich um tatsächliche oder nur vermutete/mutmaßliche Brandstiftungen handelt, ob es sich um bewohnte Unterkünfte oder Baustellen handelt (das ist ja schon ein ganz erheblicher Unterschied) und ob Täter ermittelt sind oder nicht bzw. ob es ggf. starke Indizien für eine bestimmte Motivation gibt. Allein ein Brand von Materialien auf einer Baustelle für eine Asylunterkunft ist schon wegen der Häufigkeit solcher Vorkommnisse auf Baustellen kein hinreichender Beleg für eine „flüchtlingsfeindliche“ Motivation. Zudem werden neuere Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden von der Amadeu Antonio Stiftung ignoriert oder als fragwürdig erachtet, insbesondere wenn sich zum Beispiel herausstellt, dass der (mutmaßliche) Täter kein Rechter gewesen ist (siehe Vorfall vom 08.08.2016 in Berlin-Buch oder der oben geschilderte Vorfall aus Bielefeld), während umgekehrt Angaben von Polizei und/oder Staatsanwaltschaften als wichtige Quelle der Chronik dienen, wenn die Behörden eine politische Motivation vermuten.
Wer sich auf dem Internetportal nur die Chronik-Ergebnisse anzeigen läßt, muss annehmen, dass es in Berlin und Hamburg tatsächlich sechs Brandanschläge aufgrund rechter/rechtsextremer Motivation gab. Das ist jedoch nach dem gegenwärtigen Sachstand unzutreffend. Dies erkennt man aber erst, wenn man sich die einzelnen Vorfälle genau ansieht und außedem noch selbst recherchiert. Dazu hat aber üblicherweise niemand Zeit und Lust. Es ist auch nicht der Sinn und Zweck einer solchen Chronik, dass der Leser selbst herausfinden muss, ob die darin aufgeführten Vorfälle zu Recht erfaßt wurden oder nicht.
Blindes Huhn findet auch mal ein Korn
Selbstverständlich kann sich irgendwann herausstellen, dass der eine oder andere Vorfall aus flüchtlingsfeindlicher bzw. politischer Motivation heraus begangen wurde; dann kann man ihn ab dem Zeitpunkt auch als einen solchen führen. Dies bereits jetzt zu tun, ist unseriös und hochstaplerisch. Die fehlerbehaftete Arbeitsweise der „Amadeu Antonio Stiftung“ zu Bielefeld, Berlin und Hamburg läßt darauf schließen, dass dies auch für viele andere Vorfälle gilt, die in der Chronik enthalten sind. Natürlich werden darin auch politisch motivierte Vorfälle zu Recht aufgeführt sein (denn solche gibt es selbstredend) - ein blindes Huhn findet schließlich auch mal das eine oder andere Korn.
Wer letztlich die vorgenannten Straftaten (so es denn solche sind) in Berlin und Hamburg aus welcher Motivation heraus begangen hat, ist diesseits ebensowenig feststellbar wie für die Chronisten der „Amadeu Antonio Stiftung“. In der oben zitierten Stellungnahme zum Artikel in der „Neuen Westfälischen“ verweist die Stiftung darauf, dass es ihr häufig an zuverlässigen und aktuellen Informationen fehle, und beklagt die unzureichende Informationspolitik der Behörden. Nicht umsonst titelt die Stiftung ihre Stellungnahme mit den Worten: „Klare Fakten – schön wär´s!“. Schön wäre es in der Tat, wenn die Chronik der „Amadeu Antonio Stiftung“ auf Tatsachen statt Vermutungen gründen würde. Das ist offenkundig angesichts der unklaren Faktenlage nicht möglich, wie die Stiftung selbst einräumt.
Dabei ist der „Amadeu Antonio Stiftung“ durchaus zuzugestehen, dass die Qualität der Informationen unzureichend ist und klare Fakten häufig fehlen. Wenn man dies aber selbst erkennt, dann ist es um so verwerflicher, sich darüber hinwegzusetzen und dennoch die entsprechenden Vorfälle als politisch (rechts) motivierte Gewalt zu führen. Wenn man nichts oder nur sehr wenig weiß, sich oft nur auf tagesaktuelle Medienberichte stützen kann, die naturgemäß keine gesicherten Erkenntnisse enthalten, und keine eigenen darüber hinausgehenden Informationen hat, dann ist eine solche Chronik nutzlos und überflüssig, ja kontraproduktiv, weil sie zu voreiligen oder sogar falschen Schlußfolgerungen verleitet.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.