Achgut.com / 29.05.2018 / 06:15 / Foto: U.S. D.D. / 57 / Seite ausdrucken

Achse-Dokumentation: Bamf-Betriebsrat zieht Reißleine

Die Achse des Guten dokumentiert hier ein Schreiben des Gesamtbetriebsrates der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge. Es schildert, wie rechtmäßiges behördliches Handeln aus politischer Opportunität systematisch außer Kraft gesetzt wurde. Die politisch Verantwortlichen dafür sitzen in der Bundesregierung, allen voran Angela Merkel. Lesen Sie dazu auch den einordnenden Beitrag von Anabel Schunke.

Sonderveröffentlichung des GPR am 28.05.2018

Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich

Sehr geehrte Frau Cordt,

Herr Weise  bot der Kollegin Josefa Schmid Hilfe an, erklärte aber: "Ich möchte nicht, dass Frau Cordt beschädigt wird"  ("spiegel online" vom 22.05.2018). Weiteren Pressemitteilungen waren die bekannten Schuldzuweisungen und unwahren Tatsachenbehauptungen – kein Qualitätsmanagement, kein Vieraugenprinzip, keine Führung etc. – zu entnehmen.

Wir  fordern Sie auf, zu diesen einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von Herrn Weise Stellung zu nehmen. Für die jetzt in der Kritik stehende "Bearbeitung" der Asylverfahren können nicht die Beschäftigten auf der Arbeitsebene des Amtes verantwortlich gemacht werden. Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können: "Wir haben es geschafft". Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen durch Herrn Weise in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit und ihrer Person "beschädigt" werden!

Die  aktuellen Vorgänge in Bremen sollen hier nicht weiter thematisiert werden. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und hierfür sehen wir auch die Führung des Amtes nicht unmittelbar in der Verantwortung. Viele Kolleginnen und Kollegen haben allerdings kein Verständnis dafür, dass nach Bekanntwerden der Praxis in Bremen es offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen mangelte. Diese Auffassung teilen wir. Auch wir können niemandem erklären, weshalb Frau B. ausgerechnet in der Qualitätssicherung bis zum Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft trotz aller Erkenntnisse eingesetzt werden konnte, während mittlerweile sämtlichen Bremer Kolleginnen und Kollegen ohne abschließende Untersuchungsergebnisse quasi unter Generalverdacht ihr Tätigkeitsbereich im Asylverfahren entzogen wurde.

Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind. 

Die Kolleginnen und Kollegen werden pauschal  dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig ist, dass  bis heute  den "Erledigungen" absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet wird. Wer  teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf  und mehr Anhörungen von Antragstellern aus  Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lässt, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nimmt Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.

Wir wollen dies an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen, das ebenfalls Eingang in die Presse  gefunden hat. So haben die Entscheider einer Außenstelle die vorgegebenen Produktivziele nicht erfüllt, weswegen die operative Leitung des Amtes entschieden hat, dass "sämtliche EASO-Schulungen und Sonderbeauftragtenschulungen" (dies sind Grundschulungen) ausgesetzt würden. Mit anderen Worten: Nur wer ohne Schulung die Produktivziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grundschulung. Hierauf angesprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Verfahrensbeschleunigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksaverkündeten "Qualitätsoffensive".

Auch lassen die bisherigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich einer "lückenlosen Aufklärung" die von uns geteilte Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernsthafte Aufklärung mit dem Ziel, die wirklich Verantwortlichen zu benennen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kolleginnen undKollegen künftig ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten können, ohne hierfür mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen, 

  • die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben;
  •  die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhörungen und Bescheide fehlerhafte Bescheide "durchgewunken" haben;
  • die bis heute Einarbeitungen, Schulungen etc. verhindert haben;
  • die seit Mitte 2015 bis heute jegliche herkunftsländerspezifische Schulung verhindert haben;
  • die bis heute ein rechtsstaatliches Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung von Rücknahme und Widerrufsverfahren verhindern.

Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks "Qualitätskontrolle" nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, ist falsch und setzt die Kolleginnen und Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.

Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundesamtes klagen konnte. Danach wurde das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert.

Dieses Verfahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen kann. Ferner waren die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage, diese Kontrollen auszuüben. Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung. Diese Tatsachen haben aber nicht die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsebene zu verantworten.

Nun sollen zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu wurde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin kann ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Dessen ungeachtet ist der Teamleiter in erster Linie für die Produktivität seines Teams dem Leiter des operativen Bereichs verantwortlich. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.

Auch für dieses Handeln sind nicht Kolleginnen und Kollegen verantwortlich.  

Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- uund Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.

Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, "Papiere nicht anzufordern".

Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 für eine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit eine Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.

Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezugnahme auf diesen Bericht, die Widerrufsverfahren würden "zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht" werden. Sie würden zudem den einschlägigen Rechtsvorschriften widersprechen. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass "in der Mehrheit der Prüffälle" keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde - "selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren". Unter den anerkannten Syrern und lrakern befinden sich demnach "auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei".

Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf ausgesetzt, auch diese Aufgaben rechtsfehlerhaft wahrgenommen zu haben. Hierzu wollen wir klarstellen, dass nicht der Bericht und dessen Veröffentlichung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes zu vertreten hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

im Namen der Kolleginnen und Kollegen appellieren wir an Sie, mit den Beschäftigten einen Neuanfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.

Dies setzt eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen.

Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setzt allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus.

Wir wollen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren Fehler der Vergangenheit nach Möglichkeit zu korrigieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden.

Nur auf diesem Wege wird das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder hergestellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns vielleicht eingestehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Scheinost

Vorsitzender

 

Paul Müller

stv. Vorsitzender

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Leserpost

netiquette:

Frank Volkmar / 29.05.2018

Das interessante an diesem offenen Brief werden wieder die Reaktionen der Medien sein. Ohne allzu negativ zu werden, wird man versuchen diesen Brief zu ignorieren und kleinzureden solange es geht. Dies auch von der medialen Seite ! Das Drama daran ist, das bei der kleinsten Äußerung von Seiten der AfD sofort “semantisch” seziert und sich empört wird. Das alles mit der Rechtfertigung, das man der AfD mit ihrem Hass keine Plattform bieten dürfe !

Michael Hoffmann / 29.05.2018

Einige Kommentare deuteten es schon an: Ein Beamter darf auch auf Anweisung keine rechtswidrigen oder strafbaren Handlungen begehen. Er hat in einem solchen Fall seine Vorgesetzen zu informieren. Wenn diese keine Abhilfe schaffen und er die Weisung dennoch ausführt, trägt er die persönliche Verantwortung. Damit trägt jeder Beamte im BAMF, der wissentlich rechtswidrig gehandelt hat, die persönliche Verantwortung. Ein Befehlsnotstand dürfte jedenfalls nicht bestanden haben. Insofern ist das Schreiben des PR zwar hilfreich, weil es die skandalösen Zustände in dem Amt beschreibt, aber die Zurückweisung der eigenen Verantwortlichkeit ist ebenso skandalös. Unabhängig davon kann ich mir nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht vorstellen, daß diese Vorgänge in den beteiligten Ämtern und Ministerien nicht allgemein bekannt waren. Bei soviel Mitarbeitern in den Ministerien, Behörden und Ämtern bestehen unzählige informelle Kontakte. Daß man über solche Vorgänge nicht spricht, ist nahezu ausgeschlossen. Auch in die höchsten Kreise des Innenministeriums muß das glangt sein. Daher kann nur ein Untersuchungsausschuß das ganze Außmaß des Tarnens und Vertuschens aufdecken.

Jens Wendisch / 29.05.2018

Erstaunlich wie schnell der Betriebsrat nun ins klagen und jammern kommt, weil sich die Schlinge der Aufdeckung dieser unsagbaren Zustände immer enger zieht. Die erste Frage lautet meinerseits, wieso nur Führungskräfte zur Verantwortung gezogen werden sollten. Lückenlos heißt eben auch gnadenlos und da soll auf keiner Ebene haltgemacht werden. Ich vermute mal, daß sich in der BAMF insgesamt eine Art begeisterter Fanclub im Bezug auf “Wir schaffen das” und “Asyl für jeden Wahn” ausgebreitet hat und man, trotz Wissens etwas ungesetzliches zu machen, in eine Art Wettstreit eingetreten ist um so viel wie möglich abzuarbeiten. Zu schaffen halt. Unter Duldung des Betriebsrates offensichtlich. Im Übrigen gibt es bei Beamten die Möglichkeit der Remonstration (Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat). Auch das gesondert geschützt, damit eben genau das verhindert werden kann. Nur hat man bisher nie davon gehört, daß es ein Beamter der BAMF mal eingesetzt hätte. Ich vermute, daß die meisten sich mit der Situation zufrieden gaben. Damit steht die Frage nach Schonung der niederen Chargen nicht mehr im Raum. Daraus ergibt sich aber nun Frage Zwei: Wieso hat sich der Betriebsrat nicht schon von Anfang an vor seine Schützlinge gestellt? Ist er nicht in erster Linie deswegen gesondert und gesetzlich geschützt, damit er genau dies ungehindert ausüben kann? Wie siehts denn aus mit Remonstration durch Betriebsratsleute? Auch hier nichts bisher gehört und da muß man sich schon fragen, ob es nicht an der Zeit wäre, auch im Hinblick auf die Betriebsratstätigkeit nähere Betrachtungen zu stellen. Ich will glauben, daß jedes Mitglied des BR nicht nur die Rechte sondern auch die Pflichten dieser Tätigkeit verinnerlicht hat. Wenn nicht hat er zumindest fahrlässig zugelassen, was nicht Recht war. Falls aber doch, so ist er nicht nur von Seiten seiner Wähler abzustrafen.  

Christoph Kaiser / 29.05.2018

BeamtStG § 36 : “(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.” Da kann man sich nicht einfach im Söldnerheer wegducken!

Dr. Rosenberger / 29.05.2018

Die rechtswidrige Verfahrensweise des BAMF ist keineswegs singulär in der seit 3 Jahrzehnten feststellbaren Entwicklung der Bundes-  zur Bananenrepublik. Mit der Wiedervereinigung fing alles an. Zu erinnern ist an die Verkaufspraxis der Treuhandanstalt Anfang der 90er Jahre. Ihr war von oben, sprich: von der Bundesregierung vorgegeben, möglichst rasch und “unbürokratisch” das den Enteignungsopfern vorenthaltene gehehlte Staatsvermögen der DDR zu verramschen. Hauptsache: Privatisieren, an wen und zu welchem Preis, war nachrangig. Folge: Zahlreiche Fehlverkäufe an Glücksritter und Kriminelle. Es wurden auch, und das waren nicht nur Einzelfälle, Treuhandmitarbeiter bestochen, um an begehrtes Industrie- oder Grundvermögen heranzukommen.  Das Schlimme war, dass dabei nur die spektakulärsten Fehlverkäufe und Betrügereien geahndet und im Übrigen abgewiegelt wurde. Das Gros der Durchstechereien blieb ungesühnt. Es ist zu befürchten, dass im BAMF-Skandal Ähnliches passieren wird.

armin wacker / 29.05.2018

Das Problem ist, man kann nicht einfach mal kurz nach Berlin zur Demo, wenn man zu den alten blöden weißen (weisen) Männern gehört, die dieses korrupte System noch am laufen halten.

Stefan Riedel / 29.05.2018

Mir kommen gleich die Tränen. Der Großteil der Mitarbeiter beim Bamf hat ganz genau gewusst, was die Politiker von der Verwaltung erwartet: Durchwinken der wertvollen Geschenke. Und sie haben geliefert (volle Planerfüllung). Jetzt nach fast drei Jahren geht einigen der Damen und Herren der Arsch auf Grundeis. Wahrscheinlich kennen sie auch den Spruch: “Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”.

HaJo Wolf / 29.05.2018

Wer glaubt denn, dass sich etwas ändern wird? Der kann auch glauben, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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