Ein Beauftragter für Entbürokratisierung wäre die Lösung - oder besser eine neue Bundesbehörde, mit Martin Schulz an der Spitze.
Amen! So sollte es sein. HG Raphael Jung
Das Parlament könnte auch viel kleiner sein, wenn die Stimme, die auf einen Abgeordeten entfällt, als variabler Dezimalbruch gehandhabt würde. Abhängig von den jeweiligen Ergebnissen von Landtagswahlen z.B. Der Verlängerung der Wahlperiode sollten die Wähler aber sehr misstrauisch gegenüber stehen. Andererseits könnte man Abgeordnete auch auf Lebenszeit wählen oder berufen, mit Rücktrittsmöglichkeit selbstverständlich, wenn nämlich die Themen, zu denen Entscheidungen herbei zu führen sind, von unten aus der Bürger-Gesellschaft an die Regierung heran getragen werden.
Kann man nur vollumfänglich unterstützen. Aber wie bringt man dies hin? Es entsteht ja eher der umgekehrte Eindruck. Es soll ja die Wahlperiode sogar von vier auf fünf Jahre erhöht werden. Was ist dann der nächste Schritt? 6, 7, 8 Jahre oder lebenslänglich, wenn man schon mal dabei ist? Ist ja dann richtig effizient, spart Geld und Zeit, Blöden was zu erklären.
In Deutschland scheint es nur wenige zu stören, dass Ministerpräsidenten oder Kanzler mehr als 8 Jahre regieren. Im Gegenteil: gern wird gesprochen von Landesvätern und seit einiger Zeit sogar von Mutti. Die meisten Kinder wünschen Ihren Eltern doch ein langes Leben. Und immer mehr Kinder wollen gar nicht mehr erwachsen werden. Ein gemütlicher Generationevertrag eben.
Momentan zäumt man das Pferd von hinten auf und will die Zeit zwischen den Bundestagswahlen auf 5 Jahre erhöhen… Pfründe sichern, statt Sachverstand walten lassen, ist das Credo der Volksvertreter…
Wie immer ein herzliches Dankeschön an Herrn Steinhöfel! Wenn Demokratie u.a. “Herrschaft auf Zeit” bedeutet, dann ist der Begriff “Berufspolitiker” eine contradictio in adiecto und sollte zum “Unwort des Jahres” werden. Herrschaft (über Beherrschte) zum Beruf zu machen ist eine “demokratische” Perversion.
In der Tat. Übrigens, aus dem Wahlprogramm der AfD: “...fordern wir eine Mandatszeitbegrenzung für Abgeordnete auf vier und für den Bundeskanzler auf zwei Legislaturperioden.”
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