Günter Keil, Gastautor / 23.01.2013 / 08:46 / 0 / Seite ausdrucken

Klimagerechte Zwangsmaßnahmen

Günter Keil

Die Anwendung von Angst als ein Mittel der Politik ist, seitdem es Häuptlinge, Schamanen, Priester und später Politiker gab, eine altbewährte Methode, die immer wieder einmal bei Bedarf eingesetzt wurde.  Man muß jedoch registrieren, daß sie sich gerade in Deutschland seit dem Ende der 90er Jahre zur dominierenden Politikform entwickelt hat. Doch gab es auch schon früher Angstschübe, die vor allem von den Medien befeuert wurden und denen sich dann die Politik, die wiederum vor den Medien Angst hatte, beflissen anschloss – bestes Beispiel das 1979 politisch beginnende angebliche Waldsterben, das sich erst Jahre später nach vielen ausgegebenen Forschungsgeldern als Unsinn herausstellte. Von diesem sehr erfolgreichen Angstthema profitierten insbesondere die GRÜNEN, die seither dieses Erfolgsrezept breit ausgebaut haben.

In der langen Reihe der mit Angst begründeten politischen Entscheidungen der vergangenen Jahre steht den Bürgern bald mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ein neues Prachtexemplar der Klimaangst-begründeten Zwangs- und Schröpfungsmaßnahmen ins Haus. Das ist wörtlich zu nehmen, denn nun kommt zum bislang größten Abzocke-Instrument EEG-Umlage der Zwang für alle Hauseigentümer, endlich Anlagen der sogenannten Erneuerbaren Energien in ihr Haus einzubauen. Daß es teuer wird, ist den Planern im BMU klar. Deshalb soll zum Zwang auch die Gnade kommen: Etwaige Härtefälle könnten von dieser Pflicht ausgenommen werden.

Als die Ideologen die Gesetzesmaschinerie eroberten

Es wird vielen als Rätsel erscheinen, daß ausgerechnet die derzeitige Regierung aus CDU/CSU und FDP eine Politik betreibt, die man nur von einer von den GRÜNEN geführten Regierung erwarten könnte. Am deutlichsten wird das bei der Energiepolitik, die heute nur noch eine Untermenge einer Klima-Angstpolitik ist. Für diese äußerst merkwürdige Situation gibt es historische Gründe:
Die GRÜNEN bekamen 1998 als Juniorpartner der SPD mit der Zuständigkeit für das Bundesumweltministerium BMU die entscheidenden politischen Werkzeuge zur Umsetzung ihrer Politik in Form von staatlichen Gesetzen und Verordnungen in die Hände.

Nach einer relativ kurzen Zeitspanne waren die meisten Fachbeamten des Ministeriums kaltgestellt, versetzt oder hinausgemobbt und durch ideologisch gefestigte Neuzugänge aus den verschiedenen Öko-Instituten ersetzt worden – und seither versorgen diese Leute ihre Minister mit „Sprechzetteln“ ,Leitungsvorlagen, Pressemeldungen und Gesetzesentwürfen.

Daran hat sich auch unter den späteren Ministern Gabriel, Röttgen und Altmeier,  die beiden letzteren immerhin von der CDU, absolut nichts geändert. Sie hätten die fachliche Kompetenz ihres Hauses durch wesentliche personelle Veränderungen wiederherstellen müssen – und sie taten nichts dergleichen. Die Bilanz eines völligen Versagens. Die Konsequenz dieses Versagens ist die vollständige Steuerung der selbst fachlich unbedarften BMU-Minister durch die grüne Beamtenschar. Es ist daher so, als ob immer noch Jürgen Trittin Minister wäre.

Geändert hat sich außerdem der Bereich der faktischen Zuständigkeit dieses grünen Ministeriums: Der für die Energiepolitik zuständige Wirtschaftsminister Rösler ließ sich anscheinend widerstandslos jegliche Initiative aus den Händen nehmen und heute ist das BMU das tatsächlich entscheidende Energieministerium – mit dem Wirtschaftsministerium als nur noch leise quengelndem Anhang.
Das alles geschah und geschieht allerdings mit Zustimmung und Duldung durch die Kanzlerin, die diesem Treiben leicht ein Ende setzen könnte – wenn sie es nicht genau so wollte.
Die Energiepolitik wird seither von den GRÜNEN bestimmt, und das wird sehr erfolgreich in enger Zusammenarbeit mit den ebenfalls sehr von Grünen besetzten Zeitungs- und TV-Redaktionen durchgeführt, die Druck auf das Parlament und die Regierung ausüben.

Deshalb besetzt allein das BMU auch das Thema Wärmeversorgung, bei dem die nächste Welle von Zwangsmaßnahmen vorbereitet wird und von dem weiter unten die Rede sein soll.

Politik mit der Angst

In der nun von Ideologen besetzten Umweltpolitik und in der von ihr vereinnahmten Energiepolitik wird seit Jahren das Prinzip der Angstverbreitung zusammen mit den dazu gehörenden staatlichen Regulierungs- und Zwangsmaßnahmen, die den Übeln abhelfen sollen, erfolgreich angewendet. Dazu eine Reihe von Beispielen.

Mit Umweltschutz begründete Maßnahmen:

Das Duale System der Mülltrennung, die Abgasmessung von Heizungsanlagen, die Abgasuntersuchung von PKW, die Feinstaubmessungen in Städten, Umweltzonen, Umweltplaketten für PKW, die Baumsatzungen in den Kommunen, Gesetze zur Einschränkung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen,  Flaschenpfand, Rauchverbot, Glühlampenverbot, ..........
Weitere in Deutschland verbreitete Ängste, die man für staatliche Maßnahmen nutzen kann:

Der Rinderwahnsinn, Chemikalienangst, Leukämiefälle im Umkreis von Kernkraftwerken, Handy-Strahlung, Hochfrequenzstrahlung von Mobilfunkantennen, Nanopartikel, elektromagnetische Strahlung von Hochspannungsleitungen, UV-Strahlung, Ozon, Uran im Trinkwasser, Röntgenstrahlung aus dem Fernseher, Infraschall in Klimaanlagen…......

Und die beiden aktuellen großen Ängste:

1. Die Atomangst

Die Erdbebenkatastrophe in Japan und ihre Konsequenzen allein in Deutschland zeigten den dahinter stehenden politischen Mechanismus.  Das entscheidende Mittel für diesen Sieg der Grünen waren die Medien. Auf allen Fernsehkanälen, insbesondere bei ARD und ZDF, gab es in den ersten vier Tagen ausschließlich “Experten” von Greenpeace und den Ökoinstituten Wuppertal und Darmstadt zu sehen, die ihre Chance weidlich nutzten. Dazu kamen Mediziner, die über die Wirkung einer “Verstrahlung” berichteten. Weil die Fachleute der Reaktorsicherheitskommission nicht mitspielten, lieferte eine Ethik-Kommission der Regierung die gewünschten Argumente nach.

2. Die Klimaangst. 

In keinem anderen Land sind die wissenschaftlich umstrittenen Berichte und Forderungen des politischen UN-Gremiums IPCC über die angeblich vom Menschen verursachte Klimaerwärmung mit einer panischeren und rücksichtsloseren Politik in staatliche Maßnahmen umgesetzt worden. Diese wirken sich insbesondere bei der Energiepolitik aus, bei der die ausschlaggebende politische Begründung für die weltweit einmalige Zerstörung einer ehemals funktionierenden Energieversorgung durch die Zwangseinführung extrem teurer und zugleich ineffizienter sogenannter „Erneuerbare Energien“ die Klima-Angst ist.
Dieser angstbegründeten Energiepolitik sind von drei entscheidenden Voraussetzungen - die Richtigkeit der IPCC-Voraussagen, der Sinn deutscher CO2-Einsparungen und die Glaubwürdigkeit - eine teilweise und die anderen zwei vollständig abhanden gekommen:

• Seit 1998 hat es keine Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur mehr gegeben; die Temperatur stagniert mit leicht sinkender Tendenz. Die vom IPCC prognostizierten, immer weiter steigenden Werte liegen inzwischen deutlich darüber, was nur zeigt, daß diese Voraussagen nichts wert sind. Schon gar nicht, daß man deswegen eine radikale CO2-Minderungspolitik betreiben müßte.

• Falls aber dennoch etwas an diesen Prognosen dran wäre und deshalb alle großen CO2-Emittenten wie China, die USA, Indien, die EU, Russland gemeinsam ihre Emissionen verringern müssten, ist das jetzt nach der Klimakonferenz in Doha gescheitert. Denn die größten Emittenten nehmen nicht an dem Kyoto-Prozess teil; der Kyoto-Vertrag deckt nur noch 15% der weltweiten Treibhausgas-Emissionen ab. Nur noch EU-Länder und wenige kleinere Staaten wollen sich künftig beteiligen. Die CO2-Emissionen werden deshalb weiterhin genauso stark steigen, wie schon bisher: Sie sollten gegenüber 1990 um 5% sinken, stiegen tatsächlich aber um 68%. Damit sind die teuren Anstrengungen der EU und insbesondere Deutschlands nichts anderes als kostspielige, sinnlose Symbolpolitik, da sie nichts an dieser Situation ändern.

• Hinzu kommt, daß Deutschland mit seiner überheblich vorgetragenen Vorbildrolle seit der Abschaltung der 8 Kernkraftwerke 2011 jede Glaubwürdigkeit eingebüßt hat. Denn seitdem steigen seine CO2-Emissionen wieder an – und mit der Abschaltung der restlichen Kernkraftwerke und deren Ersatz durch Kohle- und Gaskraftwerke werden sie noch stärker steigen. Die deutsche Klimaschutzpolitik ist nun international als Lüge bloßgestellt.

Dieser völlige Verlust der Glaubwürdigkeit, den die deutsche Klimapolitik jetzt erlitten hat, änderte jedoch nichts an der weiteren Verwendung der Klimaangst für neue energiepolitische Maßnahmen. Und so kam es zum „Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG“ vom 19.12.2012, der eben nicht vom Wirtschafts-, sondern vom Umweltministerium vorgelegt wurde 1).
Als Fernziel wird dort angegeben: „Zur Umsetzung der im Energiekonzept der Bundesregierung formulierten langfristigen Energie- und Klimaziele ist es notwendig, dass sich der Wärmemarkt zunehmend an dem Langfristziel des „nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes“ und des Ziels von 60% erneuerbare Energien am gesamten Bruttoenergieverbrauch (alle Sektoren) in 2050 ausrichtet“.
Den Wert einer 37 Jahre in die Zukunft gerichteten Planung kann man angesichts der heute real gültigen Haltbarkeitsdauer von 6 bis 12 Monaten der von der gleichen Regierung vorgelegten Planungen für die Energiewende (z.B. Netzausbau, Solarstromförderung, Biogasförderung, Offshorewind-Pläne) leicht beurteilen 2).

Die Folterinstrumente werden vorbereitet

Zu den im Energiebereich bereits etablierten finanziellen Zusatzlasten und Zwängen plant die Regierung jetzt neue Zwangsmaßnahmen, die die Bürger zu unerwünschten und kostspieligen, angeblich dem Klimaschutz dienenden Zusatzinvestitionen zwingen sollen.

Das EEWärmeG trat zum 1.1.2009 in Kraft. Es hat erstmals ein ordnungsrechtliches Instrument einer Nutzungsflicht für sog. Erneuerbare Energien im Gebäude-Neubau eingeführt. Seit Mai 2011 betrifft es auch bereits bestehende öffentliche Gebäude.

In Baden-Württemberg existiert bereits seit 2010 die Pflicht für Eigentümer auch älterer Häuser, bei einem Heizkessel-Austausch den Wärmebedarf anschließend zu mindestens
10 % durch erneuerbare Energien decken zu lassen – oder alternativ Ersatzmaßnahmen wie einen besseren Wärmeschutz zu ergreifen.

Im BMU-Bericht wird dazu die angeblich noch nicht geklärte Frage gestellt, ob nicht gerade   diese Regelung „zu einem dauerhaften Rückgang der Heizungsmodernisierung“ (!) geführt habe. Anscheinend hat diese logische Reaktion die Erfinder der Zwangsmaßnahmen verwundert.

In dem Bericht wird außerdem auf ganz Deutschland bezogen zugegeben, daß „beim Austausch von Heizungen in Bestandsgebäuden (Altbauten) seit 2008 ein rückläufiger Trend zum Einsatz von erneuerbaren Energien zu beobachten ist“.

Aber eine solche Reaktion der Bürger veranlasst die Beamten im BMU nicht etwa zum Nachdenken über den Sinn derartiger Zwangsmaßnahmen. Im Gegenteil: Nun müssen eben neue staatliche Maßnahmen gefunden werden, mit denen dieser Widerstand gebrochen werden kann.  Die Entscheidungen der Hauseigentümer müssen in ihr Gegenteil verkehrt werden – und angesichts ihrer offensichtlichen Renitenz gegen die Erneuerbaren Energien in ihren Häusern muß eben Zwang her.

Und jetzt könnte man auch gleich die noch bestehende große Lücke im Wärmegesetz schließen: Es sollte auch der sogenannte Gebäudebestand – also alle Altbauten – in die „Nutzungspflicht“ erneuerbarer Wärmetechniken einbezogen werden.

Mit seinem Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz hat nun das BMU die Katze aus dem Sack gelassen. Zur bevorstehenden Novellierung dieses Gesetzes ließ es eine Liste von Folterinstrumenten ausarbeiten, mit denen alle Hausbesitzer, die nur einen Heizkessel austauschen wollen, zu Zusatzinvestitionen wie Solarkollektoren, Wärmepumpen oder Holzpelletheizungen gezwungen werden sollen. Die Autoren des Berichtes haben sich dazu eine ganze Reihe von Zwangsmaßnahmen ausgedacht.

Ein Knüppel dafür soll das Ordnungsrecht sein. Zitat: „Hierbei würden die Eigentümer von Altbauten, anknüpfend an einen Auslösetatbestand wie eine noch zu definierende Sanierung ihres Gebäudes, verpflichtet, mit der Verbesserung des energetischen Standards zugleich die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes anteilig auf erneuerbare Energien umzustellen“. „Die Pflichtanteile für die Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs würden hierbei an die Prozentsätze bei Neubauten (§§5,7 EEWärmeG) angelehnt werden“.
Als eine andere ordnungsrechtliche Option wird eine abgemilderte Version mit einem geringeren Pflichtanteil der unerwünschten Investitionen diskutiert, die allerdings zu einer Mitfinanzierung durch das Marktanreizprogramm, also zu einer unerfreulichen Belastung des Staatshaushalts führen würde.

Die haushaltsunabhängige Förderung – oder: Die Bürger zahlen alles

Die im Bericht für eine weitere Option verwendete Bezeichnung „Haushaltsunabhängige Förderung“ ist im Grunde eine Verfälschung der Absichten. Denn es geht mitnichten um irgendeine Förderung. Es geht allein darum, die staatlichen Haushalte zu verschonen und alle mit der Zwangseinführung von erneuerbaren Wärmetechniken verbundenen Aufwendungen allein den Hauseigentümern aufzulasten. Zitat: „Eine solche Förderung, die auch vom Bundesrat für den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmemarkt gefordert worden ist, könnte Nachteile der unstetigen haushaltsabhängigen Förderung überwinden“.
Das trifft sicher zu: Eine Schröpfung der Bürger kann viel stetiger angelegt werden, als es die Etats der Ministerien sind.

Bei diesem Verfahren, das eigentlich „Überwälzungsmethode“ heißen müßte,  „würde der Wärmesektor den Umbau von fossilen zu erneuerbaren Energien…zu weiten Teilen selbst finanzieren“.
So könnte man im sog. Portfoliomodell „die Brennstoffhändler fossiler Energien (– also Erdgas- und Heizöllieferanten –) verpflichten, eine Mindestquote erneuerbarer Energien in den Markt zu bringen“. Zur Kontrolle müsse ein zentrales Anlagenregister eingerichtet werden. Und „die Kosten der Verbreitung der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt (Anm.: der dann kein Markt mehr wäre) werden…zunächst von den Brennstoffhändlern getragen, welche sie ihrerseits auf die Brennstoffpreise umlegen können“.

In einer zweiten Variante dieses Verfahrens, im Prämienmodell,  würde den Endverbrauchern ein Investitionskostenzuschuss gewährt. „Die Kosten könnten in Form einer Umlage wie im Portfoliomodell auf die Brennstoffhändler umgelegt werden, welche die Kosten ihrerseits auf die Brennstoffpreise überwälzen können“.

Also müssen dann wieder die Bürger – Hauseigentümer, Mieter – die Kosten dieser Zwangsmaßnahmen tragen. Genau dieses Prinzip ist ja auch bereits beim EEG zur Finanzierung von Windrädern, Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen angewandt worden. Die Folgen spüren die Stromverbraucher schmerzlich – und nun soll das auch bei den Heizkosten geschehen.

Das letzte Schlupfloch muss geschlossen werden

Der vermutete Verzicht vieler Hauseigentümer in Baden-Württemberg auf jegliche Heizungsmodernisierung als Reaktion auf die dortigen Zwangsmaßnahmen brachte die Autoren auf die Idee, diesen Weg durch eine Verschärfung „der Kriterien der Energieeffizienz und der Luftreinhaltung – z.B. stufenweise Erhöhung von Anforderungen an bestehende Heizungsanlagen“ – zu erreichen. So könnten z.B. „die immissionsschutzrechtlichen Abgasverlustgrenzwerte für Heizkessel schrittweise…..abgesenkt werden“. Abschließendes Zitat: „Im Ergebnis sieht diese Option vor, dass Eigentümer von ineffizienten Heizungskesseln, die die neuen Grenzwerte nicht mehr einhalten, diese austauschen und zugleich die Vorgaben des EEWärmeG (Anm.: also Zusatzinvestitionen in Erneuerbare) einhalten müssten“.
Man muß für den Klartext dankbar sein.

Die bisherigen Erfahrungen lassen erwarten und befürchten, daß die gegenwärtige Regierung diese Pläne ohne Bedenken realisiert. Das Bundeskabinett hat am 19.12.2012 diesen Bericht beschlossen. Das muß als eine Vorentscheidung im Sinne der angeführten Zwangsoptionen gewertet werden, aus denen nur noch die passenden auszuwählen sind.

In den „Empfehlungen an den Deutschen Bundestag“ heißt es im Bericht:

„Die beispielhaft dargestellten Handlungsoptionen (Anm.: siehe oben !) dürften sich grundsätzlich eignen, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt voranzubringen. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen fachlichen und rechtlichen Prüfung kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Empfehlung für bestimmte Handlungsoptionen aussprechen. Sie wird dies im Vorfeld der gesetzlichen Novellierung des EEWärmeG entscheiden“.

Die Verbände hatten im Oktober an 3 Tagen die Gelegenheit, zum Entwurf dieses Erfahrungsberichts Stellung zu nehmen. Laut Bericht „sind die Stellungnahmen der Verbände unmittelbar in die Arbeit des wissenschaftlichen Begleitvorhabens eingeflossen“. Diese Formulierung sagt nichts. Sie kann auch bedeuten, daß diese Stellungnahmen in Papierkörbe „eingeflossen“ sind.
Michael Limburg hatte am 19.11. als Vertreter von EIKE an einer dieser Anhörungen teilgenommen und berichtete u.a. folgendes:

„Im Auditorium saßen ca. 150 Verbandsvertreter, überwiegend aus dem Bau-Sanitär-Elektro- Bereich. Der Veranstaltungsleiter ließ jeweils 3 bis 8 Wortmeldungen am Stück zu, und versprach dann jeweils gesammelt auf diesen Block einzugehen. Das fand aber nur wenige Male wirklich statt. Die meisten Wortmeldungen - so auch die meine- blieben unkommentiert.
Vom BMU wurde mitgeteilt, daß ein neues Wirtschaftlichkeitsgutachten eines Prof. Maaß abgewartet werden sollte, das einiges wieder in Frage stellen könnte. Weitere Verschärfungen könnten dann ab 2016 folgen.

Ca. 40 Verbandsvertreter erläuterten ihre Wünsche und Beschwerden gegen oder für die Novellierung. Mit Ausnahme eines Vertreters der Eigenheimbesitzer - der voraussagte, dass die Investitionen in Eigenheime weiter kräftig zurückgehen würden, weil die Maßnahmen zu teuer und damit unwirtschaftlich sein würden -  sprachen zwar alle anderen (Anm.: Die o.e. Zulieferer für Haustechnik !) vom “Markt” den sie begrüßen würden, verlangten aber im selben Atemzug eine Verschärfung der Regeln zu Gunsten ihrer jeweiligen Klientel, bzw. die Berücksichtigung der Anbieter aus ihren Fachverbänden, die bisher von der Reglementierung zu wenig oder gar nicht profitiert hätten. Mehrmals wurde an die Pflicht erinnert den CO2 Ausstoß zum Schutze des Klimas zu senken. Meine Wortmeldung, dass ich mir vorkäme wie das Kind in dem Märchen von des Kaisers neue Kleider - mit Erwähnung des den deutschen Anteils an den CO2 Emissionen, dem Verweis auf China mit der Eröffnung von täglich einem neuen Kohlekraftwerk und dem Stillstand der Globaltemperatur seit 16 Jahren - wurde zwar lächelnd angehört, aber weder beachtet noch kommentiert.

Es ging dann normal im gleichen Rhythmus weiter. Besonders auffällig war der Vertreter von BUND oder NABU, der sich bitterlich darüber beklagte, dass das ganze Gesetz eine Farce sei, weil viel zu wenig Zwang auf die Verbraucher ausgeübt würde, es müsste viel mehr sein.“

Es geht um die Erziehung der Bürger

Hinter alledem steckt ein Prinzip. Es geht nur vordergründig um die Umwelt, was man daran sieht, daß beim Verschwinden eines Umweltproblems oder bei der Feststellung, daß es gar keins gab, dennoch verbissen an den Regularien und den Zwängen für die Bürger festgehalten wird. Denn es geht um Erziehung. Der Mensch soll durch das regelmäßige Absolvieren bestimmter Rituale sowie deren Bezahlung lernen, daß er ein Umweltsünder ist, der ständig Buße zu tun hat.  Da es kaum noch ernste Umweltprobleme in diesem Land gibt, muß man die Menschen zu unnötigen Umweltritualen zwingen, damit sie ihre Ängste nicht verlieren und bei der nächsten Wahl die richtigen Parteien wählen.

Die Rolle der Medien in diesem politischen Geschäft ist einfach: Angst verkauft sich gut, also unterdrückt man angstabbauende und verstärkt angsterzeugende Meldungen. Das kann dann über Wahlerfolge wirkungsvoll in politische Macht verwandelt werden. Der Publizist Günter Ederer hat in diesem Zusammenhang klar von Selbstzensur gesprochen.
Auf weitere erzieherische Zwangsmaßnahmen kann man warten; sie werden kommen. Und die als Basis für den Wohlstand des Landes stets gepriesene Marktwirtschaft soll in einem weiteren wichtigen Bereich der Wirtschaft durch Planwirtschaft ersetzt werden.

Dr. Ing. Günter Keil arbeitete bis zu seiner Pensionierung 2002 in leitender Funktion im Bundesforschungsministerium

Quellen:
1. BMU: „Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG-Erfahrungsbericht)“,19.12.2012,  http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/eewaermeg_erfahrungsbericht.Pdf
2. Günter Keil: „Die Energiewende ist schon gescheitert“, TVR-Medienverlag Verlag Jena, 2012,  ISBN 978-3-940431-32-5

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