Von Anfang an machte der Vorsitzende des ersten Senats des Oberverwaltungsgericht, Hans Alexy, deutlich, dass er die Auffassung des Verwaltungsgerichts teile. Selbst wenn Nabi A. – wie es ihm vorgeworfen wird – gegen jüdische Menschen und die USA und ihre Verbündeten im Irakkrieg gehetzt und zu einem „Religionskrieg“ aufgerufen habe, sei dies weder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit noch ein Aufruf zur Gewalt. Alleine das Befürworten von Gewalt reiche nicht aus, sagte Richter Alexy gestern, Nabi A. hätte konkret zu Gewalttaten im Inland aufrufen müssen. Laut seinem Rechtanwalt Hans-Eberhard Schultz bestreitet er, dass er überhaupt Hasspredigten gehalten hat. Er habe in seinen Predigten nur die Politik Israels in Palästina sowie der USA im Irak kritisiert. „Das machen viele andere auch“, sagte Schultz, aber bei Muslimen werde dies anders beurteilt. „Das ist rassistisch.“
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