Rupert Reiger
Auch fast Blinde müssen die neue Zwangsabgabe zahlen, zumindest zu einem Drittel. Das brachte Sozialverbände zuletzt auf die Palme, doch die ARD-Sender wollen reagieren – indem sie mehr Untertitel und Hörfilme ins Programm nehmen.
Seit Einführung des neuen Rundfunkbeitrags am 1. Januar sind Blinde und Gehörlose nicht mehr generell befreit. Nur Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe müssen auch künftig nicht zahlen. Dafür kündigten die Öffentlich-Rechtlichen mehr Untertitel und Hörfilme an. Allgemein rechnen die Gerichte schon jetzt mit einer Klagewelle.
40 Prozent sollen untertitelt ausgestrahlt werden
Der SWR kündigte an, schrittweise die Untertitel auf die Sportberichterstattung und weitere Sendungen auszuweiten. Ziel sei es, bis Ende des Jahres mehr als 40 Prozent des SWR-Fernsehprogramms untertitelt auszustrahlen. Nach Senderangaben wäre das doppelt so viel wie im vergangenen Jahr.
Für das Erste können künftig das Wirtschaftsmagazin „Plusminus“ und die Samstagabend-Show „Verstehen Sie Spaß?“ mitgelesen werden, danach folgen „Report Mainz“ sowie Kinder- und Familiensendungen. Bisher untertitelte der SWR Sendungen wie die „Tatort“-Folgen, Ratgebersendungen und den „Weltspiegel“. (http://www.focus.de/kultur/kino_tv/streit-um-zwangsabgabe-fast-blinde-blechen-swr-plant-hoerfilme-und-untertitel_aid_892185.html)
Das ist ja schon mal ein interessantes Geschäftsmodell … und ausbaufähig.
Nachdem die Preise in einem Schaufenster im rechtlichen Sinne auch ein Angebot darstellen, auf welches das Geschäft eingehen muss wenn ein Käufer den Laden betritt und kaufen will, dann ist es hier so, dass jeder zahlen muss, auch derjenige der uninteressiert dran vorbei geht. Empfehle sichtbaren Aufdruck der Bankleitzahl als scanbaren Barcode und automatische Abbuchung. Die ausgepreisten Artikel muss er nicht abnehmen, auch nicht wenn er sie nicht nutzen kann.
Je mehr man drüber nachdenkt, um so phantastischer ergeben sich die Möglichkeiten aus diesem Geschäftsmodell, das heißt: Produzieren, anbieten und Zwangseinziehen vom Geld. In keinster Weise ist ein Abholen der angebotenen Leistung oder Ware nötig, ja die Zielgruppen können selbst unbefähigt sein die Leistung oder Ware wesentlich zu nutzen:
- Musik für Taube
- Schuhe für Amputierte
- Beamer für Blinde
- Prothesen und Antithesen für Moderatoren
- Bildung für Hirrnamputierte