Ulli Kulke / 22.12.2012 / 11:37 / 0 / Seite ausdrucken

Was ist so schlimm an Videoüberwachung?

Der Sprengstoffkoffer am Bonner Hautbahnhof hat die Diskussion um bessere Videoüberwachung auf Bahnhöfen wieder aufleben lassen. Als „reflexartig“ bezeichnen sowohl Renate Künast wie auch SPD-Politiker die Forderung von Bundesinnenminister Friedrich nach dieser Technik. Die gesamte Opposition – wie auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger – lehnen sie ab, es komme vielmehr auf bessere Koordinierung des Sicherheitsapparates und vor allem mehr Prävention an, vor „flächendeckender Überwachung“ wird diffus gewarnt, als ob das Land nur noch aus Bahnhöfen besteht. Und ohne jeden konkreteren Hinweis darauf, wo das Problem liegt, was genau befürchtet wird.

Videoanlagen, fügen sie alle unisono hinzu, würden die Verbrechen nicht ungeschehen machen. Das mag stimmen, und doch steht gerade diese Reaktionen für ein die deutsche Justiz schleichend unterwanderndes Rechtsverständnis, das verquerer nicht sein kann. „Reflexartig“ ist dabei vor allem die stereotype Ablehnung einer Technik, die gerade in den vergangenen Jahren in der Verbrechensaufklärung eine einzige Erfolgsstory hingelegt hat. In unzähligen Fällen inzwischen konnten gespeicherte Aufnahmen gerade an Bahnhöfen oder im Nahverkehr selbst, in Bussen und Bahnen, dazu beitragen, dass Schläger und Totschläger entweder ermittelt werden konnten oder aufgrund erdrückender Fahndungsfotos veranlasst wurden, sich freiwillig zu stellen. Als effizient erweist sich ebenfalls die Funkzellenauswertung privater Handys, wenn sie denn gespeichert sind, wahrscheinlich ja ebenfalls ein Fall von „Überwachungsstaat“.

Was aber reitet nun eine Anzahl von Rechtspolitikern, dieses bewährte Instrument gesellschaftlich derart zu stigmatisieren, und zwar in einer Pauschalität, die eine vernünftige Debatte erst gar nicht aufkommen lässt? Im öffentlichen Bereich verzichten wir auf Videoanlagen aus Angst vorm Überwachungsstaat, und dann greifen wir – wie jetzt im Fall des Bonner Koffers geschehen – auf gespeicherte Aufnahmen einer Kamera im McDonalds-Bahnhofs-Restaurant zurück, die zwei Verdächtige zufällig gefilmt hat und wertvolle Bilder liefern konnte. Bigotter geht’s nicht.

Natürlich wurden Taten durch Videoaufzeichnungen nicht ungeschehen gemacht. Das behautet ja auch niemand. Dass es aber um ein überaus erfolgreiches Instrument zur Ermittlung von Straftaten geht, inklusive Schutz vor Wiederholungstäter, inklusive Abschreckung, scheint keine Rolle zu spielen. Die Haltung lautet: Ermittlung wozu? Wenn man doch weiß, dass erfolgreiche Prävention alles vorher verhindert hätte. Na klar, das Patenrezept.

Und genau dies – es geht ja belieibe nicht nur um Terroristen – führt die Debatte über die Videoüberwachung auf das entscheidende Gleis: Welchen Wert misst der politische und auch der juristische Apparat überhaupt noch der Ermittlung von Gewalttaten bei, wie geht man um mit einem Fahndungserfolg? Diese Frage drängt sich nicht nur, aber besonders in Berlin auf, wo längst nicht mehr nur das vielzitierte dumpfe Volksempfinden den Kopf schüttelt, wenn es keine Haftbefehle mehr gibt zum Beispiel auch für aufwendig ermittelte jugendliche Intensivtäter, die zwanzig, dreißig schwere Körperverletzungen auf dem Kerbholz haben. Täter, bei deren Aufspüren die Videoüberwachung zentraler Stellen des öffentlichen Raumes eine große Rolle spielen könnte. Aber wozu überhaupt? Mehrere Hundert von ihnen sind vielfach überführt, aber laufen frei herum in Berlin, dürfen weiter zuschlagen.

Berlin, wo der Schutz der Opfer vor Wiederholungstätern keine Rolle spielt im Justizapparat gegenüber dem Bemühen, die jugendlichen Gewalttäter auf möglichst schonende Weise auf den rechten Weg zurückzuführen, wie die frühere Justizsenatorin Karin Schubert dem Autor dieses Blogs einmal ohne mit der Wimper zu zucken ins Mikrofon erklärte. Als sei dieses Missverhältnis das Selbstverständlichste von der Welt. Die Angst, dass der Knast die Straftäter noch mehr verdirbt, mag nicht in jedem Fall unbegründet sein. Deshalb aber in ganzen Bereichen der Kriminalität routinemäßig ganz auf ihn zu verzichten, ist eine fatale Konsequenz. Resozialisierung ist alles, Schutz gar nichts, lautet die Devise.

Viele wissen es gar nicht: Der Straftäter ist nicht der einzige Betroffene seiner Straftat, da sind auch die Opfer. Und nicht nur für die Opfer – und erst recht künftige Opfer – bringt jene Haltung einen Tiefschlag nach dem anderen, auch für die Ermittler, die Polizeibeamten, die in ihrer mühevollen Filigranarbeit es nicht lassen können, die Berliner Gerichte mit überführten Tätern zu behelligen. Doch was die Justiz von den Polizeibeamten hält, das hat jetzt eine Amtsanwältin dieser Stadt in erschreckender Offenheit dokumentiert.

Die Juristin verweigerte ein Verfahren gegen einen Berliner, der eine Ordnungskraft übel beleidigt hatte. Die schriftliche Begründung, in der sie ihre Ablehnung begründete, sollte sich jeder, der immer noch Hoffnung hegt in den Berliner Justizapparat, hinter den Spiegel stecken:

„Die obergerichtliche Rechtsprechung gestattet es den Bürgern, Polizeibeamte und Angestellte von Ordnungsämtern und andere Vertreter des Staates zu beschimpfen du herabzuwürdigen“, zitierte die Bild-Zeitung jetzt aus dem Schriftsatz. Und weiter: „Dabei sollen selbst Bezeichnungen als Rassisten und Nazis sowie die Aberkennung jeglicher Fähigkeiten zur Dienstausübung nicht strafbar sein.“

Die Juristen der Gewerkschaft der Polizei, am Telefon auf den Bild-Artikel hingewiesen, kamen in helle Aufregung, “abseitig”, “Unsinn”, “skurrile Rechtsauffassung”. Doch irgendwie schließt sich da der Kreis: Technische Gerätschaften zur Ermittlung von Straftätern, und seien sie auch noch so bewährt, gelten in weiten Bereichen der politischen Szene als unschicklich, als gesellschaftlich nicht zumutbar. Warum soll es da Ermittlern und anderen Ordnungskräften auf zwei Beinen besser gehen?

Zuerst erschienen auf Ulli Kulkes Blog bei der WELT

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